Aufhebungsvertrag: bitte überprüfen

~JoKeR~

Lieutenant
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Jan. 2009
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970
Ich habe einen 400€ Nebenjob und möchte meinen Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag bitten. Da ich oft Kreide holen war bitte ich Euch mal über diesen Text zu schauen... :rolleyes:

Danke


Anschreiben

Betreff: Aufhebung des Arbeitsverhältnisses

Sehr geehrter Herr xxx,

da ich leider als unzuverlässig gelte, bitte ich Sie mein bestehendes Arbeitsverhältnis aufzuheben.

Bitte bestätigen Sie mir den Aufhebungsvertrag und das Aufhebungsdatum des Arbeitsvertrages schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen
________________________________________________________________________

Aufhebungsvertrag


Aufhebungsvertrag


Zwischen der Firma xxx

und

Herrn/Frau xxx

Geboren am xxx
wohnhaft in xxx


wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:




§ 1
Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis wird zur Vermeidung einer
arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung zum 31.10.2010 unter Einhaltung
der ordentlichen Kündigungsfrist einvernehmlich beendet.



§ 3
Urlaub
Der dem Arbeitnehmer bis zur rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende
Resturlaub von ........................... Tagen wird während des § 2 gewährten
Freistellungszeitraums von ................................ bis .............................. gewährt.

oder

Die Parteien sind sich darüber einig, dass sämtliche Urlaubsansprüche vom Arbeitgeber
erfüllt worden sind.



§ 4
Abfindung/Entschädigung
Der Arbeitnehmer erhält für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung nach §§ 3
Nr. 9, 24, 34 EStG, §§ 9, 10 KSchG in Höhe von .................... €.
Die Abfindungszahlung ist zum Beendigungszeitpunkt fällig. Eine Zahlung vor Fälligkeit
ist ausgeschlossen. Die Abfindung wird ohne Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen
ausgezahlt. Das Steuerrisiko trägt der Arbeitnehmer.



§ 5
Hinweise
Der Arbeitnehmer wird darauf hingewiesen, dass er bei vorzeitiger einvernehmlicher
Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung der Kündigungsfrist und ohne,
dass betriebsbedingte Gründe bestehen, mit einem Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs
und mit einer Sperrzeit von bis zu drei Monaten beim Arbeitsamt rechnen
muss, falls er Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen möchte.



§ 6
Pflicht zur unverzüglichen Meldung beim Arbeitsamt
Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer
verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages
persönlich beim Arbeitsamt arbeitssuchend zu melden.



§ 7
Zeugnis
Der Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber ein wohlwollendes, seinem beruflichen
Fortkommen dienendes Endzeugnis.



§ 8
Ausgleich aller Ansprüche
Die Parteien sind sich darüber einig, dass mit vorstehender Vereinbarung sämtliche
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, aus seiner Beendigung und für die Zeit nach
der Beendigung erledigt und abgegolten sind.
Dies gilt nicht für folgende Ansprüche:



§ 9
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die
unwirksame Bestimmung durch eine dieser in Interessenlage und Bedeutung möglichst
nahe kommende wirksame Vereinbarung zu ersetzen.





____________________
Datum:
_____________________ ______________________
Unterschrift Unterschrift
des Arbeitgebers des Arbeitnehmers
 
unentgeltliche juristische beratung ist meines wissens nach nciht erlaubt. egal, den sinn verstehe ich nciht, daher kann ich wenig zu sagen. mmn schriebst du einfach zu viel, das anschreiben ist ja schon allein recht sinnfrei. und wenn du kündigen willst, dann kündige doch einfach. die aufhebnung hätte gegenüber dem arbeitsamt eh dieselbe wirkung.
 
Das Arbeitsamt ist mir egal habe ja noch einen "richtigen Beruf" den ich ausübe. Und wieso ist das Anschreiben sinnfrei???
 
Ein Aufhebungsvertrag wird normaerweise vom Arbeitgeber initiiert.
Den Sinn deines Wunsches ist mir allerdings schleierhaft...aus dem Anschreiben wird deutlich, dass Du wohl nicht zuverlässig bist und in §4 willst Du dann eine Abfindung oder Entschädigung?!

Du solltest erstmal nachdenken was Du eigentlich willst.
 
Der Punkt ist, dass ich sehrwohl zuverlässig bin! Aber der Arbeitgeber sich von einer anderen Meinung beeinflussen lässt ohne mich anzuhören. Und da ich auf diesen Nebenjob nicht angewiesen bin, will ich diesen schnellstmöglich beenden.

Der Anghängte Aufhebungsvertrag ist eine Vorlage aus dem Netz und in Para. 4 ist ja keine Summe eingetragen also = 0.
 
Dann kündige den Arbeitsvertrag.

Das könnte dann so aussehen:

Betreff: Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Sehr geehrter Herr xxx,

da ich leider als unzuverlässig gelte, kündige ich mein bestehendes Arbeitsverhältnis zum 31.10.2010.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang der Kündigung und die Kündigung zum 31.10.2010 schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen​
 
Ich habe eine Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende. Also könnte ich erst zum 30.11.2010 kündigen. Deswegen ja der Aufhebungsvertrag... :(



EDIT// kann man das so lassen?

Aufhebungsvertrag


Zwischen der Firma xxx

und

Herrn xxx

Geboren am xxx
wohnhaft in xxx


wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:




§ 1
Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis wird zur Vermeidung einer
arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung zum 31.10.2010 einvernehmlich beendet.


§ 2
Ausgleich aller Ansprüche
Die Parteien sind sich darüber einig, dass mit vorstehender Vereinbarung sämtliche
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, aus seiner Beendigung und für die Zeit nach
der Beendigung erledigt und abgegolten sind.




§ 3
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die
unwirksame Bestimmung durch eine dieser in Interessenlage und Bedeutung möglichst
nahe kommende wirksame Vereinbarung zu ersetzen.





____________________
Datum:
_____________________ ______________________
Unterschrift Unterschrift
des Arbeitgebers
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn du zuverlässig bist, aber auf den job keine lust hast, weil du nicht so gesehen wirst, dann kündige einfach zum nächstmöglichen termin. damit machst du zum einen einen korrekten eindruck und zum anderen sparst du die zeit.
 
Dann red mit deinem Chef und wenn du was schreibst, dann schreib das in Deutsch...

"Hiermit bitte ich Sie das Arbeitsverhältnis auflösen, da mir immer wieder nachgesagt wird das ich unzuverlässig arbeiten würde. Da Sie diese Aussage einfach als Tatsache ansehen und ich mich dadurch nicht nur ungerecht behandelt sondern auch von anderen Mitarbeitern hintergangen fühle bitte ich darum das Arbeitsverhältnis zum nächst möglichen Termin, am liebsten aber SOFORT aufzuheben.

Ich fühle mich in der Firma nicht mehr wohl und würde daher gerne so schnell wie möglich das Arbeitsverhätnis beenden.

MfG"

Wenn dein Chef das unterschreibt wird es schwer später auf Schadensersatz zu klagen, er war schließlich damit einverstanden, also kannst du den ganzen Mist eigentlich weglassen.

Wie sieht denn das aus wenn du da so einen Wisch hinlegst?!
 
Hallo

meine Meinung:

- die "Unzuverlässigkeit" würde ich mir erstmal schriftlich bestätigen lassen.(Gibts eine Abmahnung?) Dann kann man das Arbeitsverhältnis als "zerüttet", nicht mehr tragbar bezeichnen und eventuell sofort kündigen.

- In eine Kündigung würde ich niemals sowas wie "ich gelte als unzuverlässig" schreiben. Damit stellt man sich in ein schlechtes Licht. Ist absolut unnötig. Ein Begründung XY braucht es außerdem nicht.

Ich kündige zum ... reicht allemal.

mfg
 
Kündige einfach wie jeder normale Mensch und setze keine komischen Verträge auf, wenn du davon nicht wirklich Ahnung hast. Schon der erste Satz des Vertrages ist unsinnig.
Das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis wird zur Vermeidung einer
arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung...
Nach allem, was du geschildert hast, weiß ich beim allerbesten Willen nicht, wo in dieser Situation auf einmal eine betriebsbedingte Kündigung herkommen sollte. Wenn du wegen Unzuverlässigkeit entlassen wirst, dann hat das nichts mit einer betriebsbedingten Kündigung zu tun.
 
tm0975 schrieb:
unentgeltliche juristische beratung ist meines wissens nach nciht erlaubt. egal, den sinn verstehe ich nciht, daher kann ich wenig zu sagen. mmn schriebst du einfach zu viel, das anschreiben ist ja schon allein recht sinnfrei. und wenn du kündigen willst, dann kündige doch einfach. die aufhebnung hätte gegenüber dem arbeitsamt eh dieselbe wirkung.

~JoKeR~ schrieb:
Ich habe einen 400€ Nebenjob und möchte meinen Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag bitten. Da ich oft Kreide holen war bitte ich Euch mal über diesen Text zu schauen... :rolleyes:

Danke


Anschreiben

Betreff: Aufhebung des Arbeitsverhältnisses

Sehr geehrter Herr xxx,

da ich leider als unzuverlässig gelte, bitte ich Sie mein bestehendes Arbeitsverhältnis aufzuheben.

Bitte bestätigen Sie mir den Aufhebungsvertrag und das Aufhebungsdatum des Arbeitsvertrages schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen
________________________________________________________________________

Aufhebungsvertrag


Aufhebungsvertrag


Zwischen der Firma xxx

und

Herrn/Frau xxx

Geboren am xxx
wohnhaft in xxx


wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:




§ 1
Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis wird zur Vermeidung einer
arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung zum 31.10.2010 unter Einhaltung
der ordentlichen Kündigungsfrist einvernehmlich beendet.



§ 3
Urlaub
Der dem Arbeitnehmer bis zur rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende
Resturlaub von ........................... Tagen wird während des § 2 gewährten
Freistellungszeitraums von ................................ bis .............................. gewährt.

oder

Die Parteien sind sich darüber einig, dass sämtliche Urlaubsansprüche vom Arbeitgeber
erfüllt worden sind.



§ 4
Abfindung/Entschädigung
Der Arbeitnehmer erhält für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung nach §§ 3
Nr. 9, 24, 34 EStG, §§ 9, 10 KSchG in Höhe von .................... €.
Die Abfindungszahlung ist zum Beendigungszeitpunkt fällig. Eine Zahlung vor Fälligkeit
ist ausgeschlossen. Die Abfindung wird ohne Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen
ausgezahlt. Das Steuerrisiko trägt der Arbeitnehmer.



§ 5
Hinweise
Der Arbeitnehmer wird darauf hingewiesen, dass er bei vorzeitiger einvernehmlicher
Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung der Kündigungsfrist und ohne,
dass betriebsbedingte Gründe bestehen, mit einem Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs
und mit einer Sperrzeit von bis zu drei Monaten beim Arbeitsamt rechnen
muss, falls er Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen möchte.



§ 6
Pflicht zur unverzüglichen Meldung beim Arbeitsamt
Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer
verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages
persönlich beim Arbeitsamt arbeitssuchend zu melden.



§ 7
Zeugnis
Der Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber ein wohlwollendes, seinem beruflichen
Fortkommen dienendes Endzeugnis.



§ 8
Ausgleich aller Ansprüche
Die Parteien sind sich darüber einig, dass mit vorstehender Vereinbarung sämtliche
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, aus seiner Beendigung und für die Zeit nach
der Beendigung erledigt und abgegolten sind.
Dies gilt nicht für folgende Ansprüche:



§ 9
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die
unwirksame Bestimmung durch eine dieser in Interessenlage und Bedeutung möglichst
nahe kommende wirksame Vereinbarung zu ersetzen.





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Datum:
_____________________ ______________________
Unterschrift Unterschrift
des Arbeitgebers des Arbeitnehmers


Wenns überhaupt ein Aufhebungsvertrag sein soll, dann würd ich das "da ich als unzuverlässig gelte" - klingt a) verbittert und b) geht auch ohne Begründung.

Abgesehen von dem "sinnfrei"-Kommentar stimme ich dem Typ oben aber zu ... wieso nicht einfach eine Kündigung ? Geht schneller.
 
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