Auto Leasingvertrag

Flockyflo

Lieutenant
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Okt. 2008
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977
Hallo zusammen,

ich hab mal ne kleine Verständnisfrage:

Ich hab mir vor 3 Jahren ein Auto geleased (den Sinn bezweifle ich nach 3 Jahren jetzt selber schon).
Das Auto hat neu um die 14.000 gekostet und hatte im 1.Jahr einen Unfall schweren Unfall mit einem Gesamtschaden von ca. 13.000€ (Ich war nicht schuld...nur so nebenbei ;) )
Nach der Reperatur durch den Autohändler, hatte der Wagen noch einen Gesamtwert von ca.6000€

3 Jahre Leasingrate sind so ca. 5000€ gewesen.

Normalerweise kann man das Auto nach dem Leasing zurückgeben oder gleich abkaufen.
Wenn ich es zurückgebe müsste ich die kleineren Dellen und Reperaturen selber zahlen sowie die km die ich zuviel gefahren bin.

Wenn ich es jedoch abkaufen würde, dann müsste ich doch nur die restlichen 1.000€ (also Gesamtwert - Leasingraten) zahlen und das Auto gehört mir. Oder muss ich dann trotzdem noch für die zuviel gefahrenen km zahlen?

Ist das soweit richtig oder hat sich da irgendwo ein Fehler eingeschlichen?
 
Bei mir war es so, dass meine Minderkilometer-Gutschrift mit der Übernahme aus dem Leasing gegenstandslos wurde.
 
Hi,

das müsste normalerweise in deinem Leasingvertrag drin stehen. Normalerweise wird bei Abschluss ne (eventuelle) Anzahlung, die monatlichen Raten und der vertragliche Restwert festgelegt. Und wenn Du das Auto übernehmen willst dann musst Du diesen vertraglich festgelegten Restwert zahlen. Dann müssten die Mehr-/Minderkilometer egal sein.

Gruß
 
Ich kenne es so das das Auto einen Festgelegeten Wert hat.
Der Anhand der KM und Alter berechnet wird.

Nur wie das beim Unfall ist kann ich dir nichts sagen.

Normal wird das Auto ja so wieder Instand gesetzt das es den gleich Wert wir vorher hat. Nur halt den Beigeschmack Unfallwagen, was eher beim Wiederverkauf Probelme macht.

Normal mußt Du den Wert bezahlen der Vorgeschrieben ist laut Leasing Vertrag bei der Übernahme des Wagens.
Egal ob Unfall oder nicht.

Wenn Du ihn nicht nimmst musst du einen Ausgleich glaube ich machen wegen der KM und der Dellen
 
Ich hab nicht so die Erfahrung mit Leasingverträgen, aber vom Verständnis her kann ich sagen, dass es einfach am Vertrag liegt, ob und wie man den Wagen kaufen kann.
Zuerst muss der Leasingvertrag erfüllt werden, dazu gehört auch die Abrechnung der zuviel gefahrenen Kilometer.
Beim anschließenden Kauf zählt dann der Restwert. Kann mir nicht vorstellen, dass ein drei Jahre altes Auto nur noch 1000€ wert sein soll.
Die gezahlten Leasingraten sind ein Ausgleich für die Nutzung bzw. Wertverlust durch Nutzung.
Wenn der Wagen jetzt noch einen Restwert von 4000€ hat, dann ist das sein Verkaufswert nach dem Leasingvertrag.

Gruß
 
Wenn NP bei 14000 lag und 5000 schon bezahlt hast über 3 Jahre und der aktuelle Restwert bei 6000 liegt.
Muss Du denke ich auch 6000 bezahlen um den Wagen zu behalten.
 
Falls Du den Wagen zurückgibts, die Dellen kann Dir ein "Dellendoktor" rausdrücken, sofern da kein Knick im Blech ist. Das kann sich durchaus lohnen.
 
Moin,

1. Hast du der Leasinggesellschaft eigentlich mitgeteilt, dass das Fahrzeug einen Unfall hatte? Bist du in jedem Fall zu verpflichtet. Für den Fall ja hättest du an sich eine so genannte Wertminderung zahlen müssen (Der Restwert hätte sich entsprechend reduziert.)

2. Es gibt verschiedene Arten von Fahrzeug-Leasingverträgen
a) normaler Fahrzeugvertrag mit Restwert (teilamortisation). Hier wird er Restwert offen ausgewiesen. Die Leasinggesellschaft hat das Recht dir das Fahrzeug zum Restwert anzudienen. Die wird immer dann passieren, wenn der aktuelle Marktwert unter dem Restwert liegt. Falls der Marktwert darüber liegt wird die Leasinggesellschaft das Fahrzeug selbst verkaufen oder dir ein über dem Restwert liegendes Kaufangebot machen. Vom Mehrerlös stehen dir im übrigen 75% zu.

b) ein Fahrzeugvertrag mit Kilometerabrechnung (Operate Leasing). Hier erfolgt eine Abrechnung anhand er kalkulierten Kilometer und der tatsächlich gefahrenen. Außerdem ist der Zustand des Fahrzeuges zum Ende der Laufzeit relevant, wobei es hier je nach Seriösität der Leasinggesellschaft Auslegungsmöglichkeiten gibt. Gut wäre, wenn die Dekra z.B. ein Gutachten abgibt. Auch hier kann die Leasinggesellschaft ein Kaufangebot abgeben, hat aber kein Recht zur Andienung. Ebenso entfällt die Mehrerlösbeteiligung.

3. Leasing lohnt sich nicht für Privatpersonen, da diese nicht Vorsteuerabzugsberechtigt sind und somit auch Mehrwertsteuer auf den Zinsanteil der Leasingrate zahlen, was bei einem Kredit nicht der Fall ist.
 
Hab mir jetzt nochmal alles genau durchgesehen. Anscheinend hat der Unfall den Restwert um 1.000€ auf 6.000 herunter gedrückt.

@JohnnyAcid: Hab ich doch schon oben beschrieben. Der Unfall wurde vom Autohändler von dem ich das Auto geleased habe repariert.

Dann werd ich mir wohl doch ein neues Auto suchen müssen.
Vielen Dank an alle, ihr habt mir sehr weitergeholfen ;)
 
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