Autoverkauf - Email Kaufvertrag rechtskräftig?

Smash32

Lt. Commander
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Hey Communiety,
ich habe ein kleines Problem und das sieht wie folgt aus.
Im Em Viertelfinale ist mir wer ins Auto gefahren.
Das Auto wollte ich heute verkaufen und mir kommende Woche ein anderes zulegen.
Ich dachte ich hätte ja genug Zeit und inserierte das Auto bei mobile.de
Innerhalb von 10 Sekunden rufte der erste Interessent an, der direkt das Auto kaufen wollte und mir einen "Vertrag" per Email schickte welchen wir dann auch abschlossen.
Nachdem ich aufgelegt habe wurde ich innerhalb der nächsten stunde noch ca 20-30x angerufen, das Inserat wurde schon gelöscht aber die Anrufe gingen immer weiter.
Später hatte ich dann einen netten Jungen Mann dranne, der meinte er Kauft das Auto, holt es heute Abend ab und bezahlt bar, dabei erhalte ich 250€ mehr als mit dem ersten "Vertraglich" vereinbart.
Ich dachte ich hätte viel mehr Zeit und war total überrascht von so vielen Leuten angerufen zu werden.
Meine Frage ist nun ob der "Vertrag" rechtsgültig ist, nach Aussagen von mehreren Bekannten ist er es nicht, der anscheinend "fliegende Basarhändler" der mit mir das Geschäft eingegangen ist droht mir jedoch mit Anwalt und anderem, meine Adresse hat er leider auch.

Hier mal der Aufbau:


Ich bestätige ihnen den Kfz- Kauf gemäß ihrer Annonce bei Mobile.
Marke-und-Type:XXXX
Baujahr: XXXX
Erstzulassung:XXXX

Preis-in-Euro:XXXXX
Fahrzeug-Übergabe findet bis/am: 23/07/2012

Käufer:

XXXX

XXXstr.xxx
11111 XXXXXX





Telefon :XXXXX

Der Verkauf wird bestätigt von ( Bitte ausfüllen und zurück senden )


















Verkäufer:


Vor- Zuname:

Straße:

PLZ & Ort:

Telefon :

Kfz-Kennzeichen:

Die Zahlung erfolgt in Bar bei der Übergabe!!!
Nach der Fahrzeugübergabe übernimmt der Verkäufer keine Garantie oder Gewährleistung für das Gebrauchtfahrzeug.


Das Dokument habe ich ausgefällt und zurückgeschickt.
Bin ich somit einen rechtsgültigen Kaufvertrag eingegangen?
Mit freundlichen Grüßen
 
Der Verkauf wird bestätigt von ( Bitte ausfüllen und zurück senden )
was soll das denn sonnst sein, außer ein Kaufvertrag?
ein Kaufvertrag kann auch Mündlich geschlossen werden, auf deine Bekannten würde ich in Rechtsfragen nicht hören, das kann böse werden ;)



ach ja, doppelt zu verkaufen solltest du tunlichst bleiben lassen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Da steht aber doch sogut wie nichts drin, keine Beschädigungen (Unfallwagen) keine Kilometerzahl, nichts.
Laut Aussage eines Bekannten würde der Vertrag nur zwischen zwei Händlern gelten, für mich als Privatperson jedoch nicht.
 
Ich versteh nicht, wie man ein Auto kaufen kann ohne es vorher anzuschauen.

Ich versteh aber auch nicht, wie man ein Auto an den ersten Mann direkt per Email verkaufen kann.
Der erste, der bei mir vor der Tür steht und das Auto bar bezahlt, der bekommt es. Und nicht anders.

EDIT:
Und Verkäufer, Käufer und Auto ausgefüllt wurden, dann sind die wesentlichen Angaben ja schriftlich festgehalten.
 
Da muss auch nichts drin stehen.

Er gibt an, das Objekt gemäß angebot zu Kaufen.
du bestätigst den Verkauf.
Fall erledigt, er bekommt ein Auto!


warst du so schlau und hast es an den 2. Interessenten am gleichen Tag verkauft?
na dann viel Spaß!
 
Ein Kaufvertrag ist doch nur mit Unterschrift gültig, oder irre ich mich da?
Sonst könnte sogar meine kleine Schwester per Email den Kaufvertrag bestätigt haben.
 
Smash32 schrieb:
Ein Kaufvertrag ist doch nur mit Unterschrift gültig, oder irre ich mich da?
Sonst könnte sogar meine kleine Schwester per Email den Kaufvertrag bestätigt haben.

Formfreiheit gilt bei Autokäufen bzw. Verkäufen.

Wenn deine Schwester minderjährig ist, und ich glaube mind. 7, dann ist sie beschränkt geschäftsfähig. Kann zwar Verträge abschließen. Aber solange die Eltern kein Zugeständnis machen, sind sie nur schwebend wirksam (nennt man das so?). Der Vertrag kann also jederzeit rückgängig gemacht werden.

@florian.
Weil auf eine Email geantwortet wurde, ist es wohl wirklich schwierig.
Bei mündlichen Verträgen heißt es am Ende Aussage gegen Aussage.
 
wenn das Auto bereits weg ist, dann bleibt dir jetzt nur noch Schadensbegrenzung übrig.
Rede also mit dem Käufer, was er als Aufwandsentschädigung haben will.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine Schwester ist 5 Jahre alt.
Ich meine nur das bei Email viel gefälscht oder betrogen werden kann.
Ich habe im Internet mal geguckt, unter der im Kaufvertrag angegebenen Adresse befindet sich ein Motorradhandel der eindeutig jemand anders gehört.
Die Person aus dem Kaufvertrag ist im Internet nicht zu finden.

Die Email die ich auf meine Absage bekommen habe gibt es jedoch im Internet, es steht dabei, dass die Personen das Auto im Preis nachträglich drücken wollen.
Sie kommen mit mehreren Personen, einer lenkt den Verkäufer ab und die anderen beschädigen etwas am Auto.
Die Adresse bzw. der Ort ist die gleiche wie in meiner Email...
 
dann rede doch mal mit dem besitzer dieses Motoradhandels.
wenn er die Leute nicht kennt, dann kann man den Kaufvertrag ja eventuell anfechten.
Da wird dann aber auf alle fälle ein Anwalt nötig.
 
Ich habe soeben mit der Kriminalpolizei Minden gesprochen.
Der Polizist meinte ich soll mir keine Sorgen machen und dem "Käufer" einfach sagen ich hätte das Auto anderweitig verkauft und dann wäre alles gut.
Sollte der Händler vorbeikommen wollen, soll ich einfach sagen wann er kommen will und dann wird die Polizei zu dem Termin auch kommen.
Der Polizist meinte da wäre so nichts gültig.
 
Wir haben hier im Lande eine Gewaltentrennung.
die Polizei hat das also gar nicht zu entscheiden.

wenn sich der Käufer einen Anwalt nimmt, dann kann das mit unter Teuer für dich werden.
 
Smash32 schrieb:
...
Ich meine nur das bei Email viel gefälscht oder betrogen werden kann...

Der einzige der hier irgend wen anderes Betrogen hat bist du,.. und die Aussage der Polizei halte ich für sehr gewagt.
Du hast ein Auto verkauft, mit gültigem Kaufvertrag. Und hast dann das Auto ein zweites mal verkauft um mehr Geld herauszuschlagen.
Wäre ich Käufer Nr1 würde ich meinen Anwalt einschalten.
 
Du hast einen Kaufvertrag abgeschlossen und hast dementsprechend auch dies einzuhalten!

Und die E-Mail könnte gefälscht sein, darauf bist du erst gekommen, als du das Auto bereits einem anderen verkauft hast....ja klar....wie einige versuchen sich rauszureden...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das Auto habe ich noch nicht verkauft, ich habe nur ein Angebot mit mehr Geld erhalten.
Ist komisch, dass die Email die ich vom Händler bekommen habe eine ist, die man bei Google mit sehr vielen Treffern unter Betrug und Betrugsversuche findet, oder?
Was auch Mysteriös ist, ist das ich eine Frist von EINEM Tag gesetzt bekommen habe den Sachverhalt zu klären, bevor ich angezeigt werde.
Oder das es die Person, die das Auto kaufen will garnicht gibt, bzw. nicht in der im "Vertrag" genannten Adresse.

Hier mal ein Ausschnitt einer anderen Mail, der die Seriösität des Verkäufers auch nicht mehr steigert.

Der Verkäufer wird darauf hingewiesen, dass durch unsere zwei übereinstimmenden Willenserklärungen ein verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen ist.






Gesetzlich ist dieser Kaufvertrag rechtskräftig verbindlich und ohne Unterschrift gültig.

Für den Kaufvertrag schreibt das Gesetz keine bestimmte Form vor. Das heißt, dass ein Kaufvertrag mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form z.B. per E-Mail wirksam abgeschlossen werden kann.


Sicherheitshinweis!

1.Leider kann es vorkommen dass sie andere interessenten anrufen und sich als Käufer ausgeben und in meinen Namen absagen.

2.Da sich am Telefon jeder als Käufer ausgeben kann, verbleiben wir per Email in Kontakt.

3.Fahrzeug-Herausgabe nur gegen vorlage der Kundennummer: ( xxxx )
 
Grundsätzlich gibt es in Deutschland Vertragsfreiheit und somit ist auch ein per Email geschlossener Vertrag gültig. Problematisch wird es nur, ohne digitale Signatur die Echtheit nachzuweisen.


Ich kann mich aber noch gut an Fernsehberichte erinnern, in denen es um Autokäufer ging, die innerhalb weniger Sekunden nach einstellen eines Inserates sich melden. Die Software die diese benutzen soll demnach nicht legal sein und die Methoden, mit denen der Preis beim Verkäufer dann gedrückt werden soll sind am Rande des legalen, oft schon darüber hinaus. Hierbei handelt es sich um Händler, die die Autos ins Ausland weiterverkaufen.
Der Tipp der Polizei ist insofern schon hilftreich die werden sicher einige Erfahrung mit solchen Sachen haben.

Edit:
Da sich (auch per Email) jeder als potenzieller Käufer ausgeben kann würde ich immer eine Kopie des Ausweises (möglichst vorab) verlangen. Außerder würde ich als Verkäufer den Vertrag aufsetzen und nicht einen vom Käufer benutzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt ja ein paar so Spezialisten wie dich: Das kann für dich teuer werden - der Kollege auf der Revierstube hat leider keine Ahnung.

Sofern ein gültiger Vertrag zustande kam (ich kann das nicht beurteilen), kann dir soetwas in dieser Art blühen:
*Nachlieferunganspruch kann auf dich zukommen: http://www.123recht.net/Auto-zweimal-verkauft-__f35718.html
*Oder du musst die Differenz zum nächstgünstigeren Angebot zahlen: http://www.gericht.at/beitrag/gericht/gericht_ngp.jsp?kat=3000&nid=1781000
*Wenn ein vergleichbares Auto zum selben Preis irgendwo kaufbar ist, besteht kein Schadensersatz: http://www.frag-einen-anwalt.de/auto-zweimal-verkauft-__f21139.html


Vielleicht ist das auch so eine Standardabzockermasche. Zufälligerweise interessieren sich 2 Käufer unheimlich stark für eine alte Schüssel. Der Kaufvertrag wird mit Käufer #1 abgeschlossen und plötzlich kommt Käufer #2 und zahlt auch noch 500€ mehr und besteht darauf auch gleich einen Kaufvertrag zu erhalten. Naja, wie auch immer - merke dir für die Zukunft: Kaufvertrag gibt es erst bei Schlüssel/Zulassung und Geldübergabe.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Palomino, genau so habe ich es über die Email die ich bekommen habe und Google auch in Erfahrung gebracht.
Das Gerdroht, beleidigt und erpresst wird um den Preis zu drücken oder Geld raus zu schlagen.
 
wenn du das UAto noch hast, dann gibt es doch kein Problem.
Im vertrag steht, dass das Auto spätestens Montag abgeholt wird.
also muss er ja am Montag vorbei kommen.

wenn er dann den Preis Drücken will, dann hältst ihm den Vertrag unter die Nase und sagst: "Was steht da!"
Und dann kann dir auch egal sein wenn er ein Betrüger ist, das Auto gibt es eben erst, wenn du den Betrag BAR erhalten hast.

wenn er es zu dem Preis Kauft, dann ist ja alles gut.
wenn er es doch nicht mehr will, dann ist ja auch alles OK, du hast ja noch nen anderen Käufer.
 
Sherman, schön das du Sachen postest, wo über Ebay oder von Seriösen Händlern gekauft wurde, ich glaube mein Fall ist da etwas anders.
 
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