Autoverlauf "Unfallfrei"?

Radecame

Lieutenant
Registriert
Dez. 2008
Beiträge
734
Guten Tag,

ich werde Morgen mein Auto verkaufen und habe zwei Fragen zum Thema "unfallfrei".

Als Basis für meinen Verkauf dient der ADAC-Gebrauchtwagen Kaufvertrag. Klick mich

Das Problem: Mein Auto hatte 2011 aus unerklärlichen Gründen einen 5cm großen Kratzer an der Stoßstange. Da man diesen sehr gut sehen konnte hatte ich mich damals für den Austausch der Stoßstange entschieden.

Ich habe den Wechsel im Vertrag nun als "sonstige Beschädigung" angegebenen und zugesichert, dass dieser Schaden bei Ford selbst behoben wurde.

Mache ich mich jetzt strafbar wenn ich den Wagen als "unfallfrei" angebe?

Meine zweite Frage: Es wurden eine Komponenten direkt von Ford gewartet (Batterie getauscht, Klimaanlage Dichtringe gewechselt, Nockenwelle ausgetauscht). Dies ist im Zusammenhang mit der Ford Flatrate geschehen. Müssen diese Punkte ebenfalls im Vertrag erwähnt werden?

Vorab Danke!

VG
Radecame
 
Das hat nix mit Unfall zu tun und ich würde es schriftlich auch nicht erwähnen.
Beim Verkaufsgespräch Würde ich es sagen.

Ebenso würde ich die Reps auch nur im Gespräch aufzählen.

Das hat nix mit "Verschweigen" zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Kratzer, den man aus optischen Gründen auf die Eine oder Andere Art hat verschwinden lassen ist mMn nicht als Unfall anzugeben, da es ja eben nur eine kosmetische Reparatur, wie beispielsweise Entfernen von Rost, und kein Unfall per Definition ist
 
Alles klar!

Ich dank euch, auch für den Link.
 
Naja als Privatmensch kannst du auch einfach "gekauft wie gesehen" angeben. Ansprüche gegen dich können hinterher nur gelten wenn Handlungen deinerseits auch atrafrechtlich Richtung "Betrug" laufen.

Was du bei der Übergabe mündlich zufügst ist unerheblich, im Zweifel hat dann der Käufer das nicht gehört...Menschen sind scheiße und Recht ist nicht gerecht.

Ganz wichtig: Kennzeichen kassieren und Auto abmelden bevor der Käufer davonbraust.




Selbst Gebrauchtwagenhändler können "im guten Glauben" alles als unfallfrei verkaufen was sie wollen.
Selbst bei augenscheinlichen äußeren Reperaturen und massiven Schäden "unterm Blech" die eigentlich jemandem mit Sachverstand auffallen müssen.
Solange standhaft behauptet wird, man habe den Wagen Unfallfrei gekauft und danach nicht bewegt, kann man dem Händler rein garnichts.
Als Käufer müsste man dann sogar den Erstbesitzer zivilrechtlich belangen und ggF. strafrechtlich anzeigen, selbst wenn man genau weiß man ist auf einen Trickser reingefallen der einem eine Schrottkarre angedreht hat.....
 
KTelwood schrieb:
Darf man fragen, woher deine Rechts"kenntnisse" stammen? Dein Beitrag ist purer Murks, da weiß man wirklich nicht, wo man anfangen sollte, richtig zu stellen....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@TE: Ich habe im Lauf von über 25 Jahren auch schon das eine oder andere Auto ge- und verkauft. Kratzer, so wie Du ihn beschreibst fallen unter Bagatell- Schäden und müssen nicht im Kaufvertrag festgehalten werden. Ebenso die Rep. von Klima und der Austausch der Nockenwelle. Der Wechsel einer Batterie gehört zum Standart, so wie der Wechsel von Bremsbelägen- das sind Verschleissteile.

Mach es wirklich so:
Das Verkaufsgespräch zu zweit führen (dann hast Du einen Zeugen dabei). Im Gespräch die Rep von Stoßstange, Klima und Nockenwelle erwähnen. Kann man sogar noch vorteilhaft erwähnen. Denn das zeigt ja dass Du Dich gut um das Auto gekümmert hast. Und wenn die Batterie z.B. erst letztes Jahr erneuert wurde ist das für den neuen Besitzer auch nur von Vorteil (dann hat er ja erstmal Ruhe damit).
Dann mit dem Käufer besprechen, ob es mit im Kaufvertrag aufgenommen werden soll.

@KTelwood : Das "Gekauft wie gesehen" schützt zum Glück nicht vor arglistiger Täuschung- heisst das wissentliche Verschweigen von erheblichen Mängeln. Und das beinhaltet auch das Verschweigen von Unfall- Schäden.
Beim Händler haben wir eine ganz andere Situation. Denn dieser unterliegt die ersten 12 Monate der Gewährleistungspflicht. Bei Mängeln, die dem Käufer innerhalb der ersten 6 Monate auffallen ist der Händler in der Beweispflicht. Er muss nachweisen, dass der Mängel bei Verkauf des Fahrzeuges noch nicht bestanden hat (unabhängig davon ob er davon wusste oder nicht). Vom siebten Monat ab Verkauf an ist der Käufer in der Beweispflicht.

Ich weiss wovon ich rede. Ich hatte den Fall vor etwa drei Jahren im Bekanntenkreis. Auto gekauft und mir ganz stolz gezeigt. Mir war aufgefallen das Fahrertür und Kotflügel links nachlackiert waren. Also zusammen zum Opel- Vertragshändler gefahren und das moniert. Der wollte aber nicht so wie wir wollten und das ganze ging dann über einen Anwalt. Ergebnis: Egal ob der Händler von dem Unfall wusste oder nicht. Es war ein erheblicher Mangel, da es sich nicht nur um einen kleinen Parkrempler gehandelt haben konnte. Der Händler musste einen Teil des Kaufpreises nachlassen und die Anwaltskosten meines BEkannten übernehmen.
 
Hagen_67 schrieb:
@TE: Ich habe im Lauf von über 25 Jahren auch schon das eine oder andere Auto ge- und verkauft. Kratzer, so wie Du ihn beschreibst fallen unter Bagatell- Schäden und müssen nicht im Kaufvertrag festgehalten werden. Ebenso die Rep. von Klima und der Austausch der Nockenwelle. Der Wechsel einer Batterie gehört zum Standart, so wie der Wechsel von Bremsbelägen- das sind Verschleissteile.

Ein Unfallschaden ist ein Schaden der durch äußere Einwirkung am Fahrzeug entstanden ist, das ist Fakt.
Damit ist ein Fahrzeug, was einen Unfallschaden erlitten hat, nicht mehr Unfallfrei.
Es gibt dafür keine feste Betragsgrenze, lediglich bisherige Rechtssprechungen.

Ein neuer Schreinwerfer oder eine gesprunge Schreibe wären Bagatellschäden, auch das ausbessern von Lackkratzern per Smart Reppair, aber wenn ein Teil getauscht wird, dann nicht mehr.

Und mit Verlaub, 25 Jahre (gelegentliche?) An- und Verkaufserfahrung machen es rechtl. nicht haltbarer, das mag nur Glück / Unwissenheit gewesen sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
http://autokaufrecht.info/faq/unfallfrei/
Ich wäre mit dem Wort "Unfallfrei" vorsichtig. Reparaturen von Verschleißteilen sind natürlich kein "Unfall" aber wenn eine Stoßstange getauscht wird kann (muss nicht) das kritisch sein. Ich persönlich würde nie ein Auto dass ich selbst gebraucht kaufte als Unfallfrei anpreisen. Ebenso wenn das Auto ein gewisses Alter (und damit unweigerlich Reparaturen) hat. Wer spitzfindig ist und einen guten Anwalt hat kann dir schnell nen Strick draus drehen, da der Begriff "Unfallfrei" nicht klar definiert ist, sondern sich aus vergangenen Prozessen erklärt. Daran ist aber kein Richter zwingend gebunden. Und wer hat schon Bock sowas selber vor Gericht zu klären.

Lass es einfach weg! Und was du im Gespräch erzählst, darüber lässt sich vor Gericht trefflich streiten. Alles was du weißt in den Kaufvertrag schreiben. Im Kaufvertrag habe ich alle meine Autos als regelrechte Dreckskisten beschrieben. Entweder akzeptierts der Käufer oder ich suche mir nen anderen.
Mal abgesehen davon. Wenn das Auto ein gewisses Alter hat würde ich persönlich garnichtmehr an Deutsche verkaufen. Die Gefahr an einen Korintenkakker zu geraten der dank Rechtschutzversicherung sogar wegen Verschleißteilen "Nachverhandeln" will ist einfach zu groß. Besonders beliebt: "Sie wussten das Manschetten, Radlager, Kugelköpfe, Spurstangen... hinüber sind!"
 
Zurück
Oben