Autowerkstatt - erst zahlen wenn Leistung erbracht ?

Futscher

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Feb. 2008
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Guten Tag Euch allen.

Habe folgenden Fall.
Habe am Montag einen Termin in einer Autowerkstatt bekommen (eine woch vorher ausgemacht) für eine neue TÜV Plakette.

Habe also a, Vormittag mein Auto dort hingebracht. Am Nachmittag wurde ich dann angerufen was zum machen wäre. Hat mir also die Kosten gesagt was es ca. ausmacht und war mit den Kosten die ich max. hineinstecken will noch im Grenzbereich.

Nun zum wesentlichen.

Dann hatte er gemeint ich soll mit ihm einen neuen Termin im Jänner ausmachen um das Auto zu reparieren. Sag ich "Ich hab mir extra diese Woche Urlaub genommen für die Sache hier, und da Sie mir am Montag einen termin gegeben haben, kann man ja selbstverständlicher Weise davon ausgehen das es dann Zug um Zug repariert wird."

Meinte er, "ja er habe aber eine Palette an Arbeit zu erledigen".

Sagte ich "Dann dürfen Sie mir aber keinen Termin für diese Woche geben wenn Sie sowieso davon ausgehen das Sie ihre arbeit nicht bewältigen können, da kann was organisatorisch nicht stimmen".

Dann hat er eben gesagt das er schaut dass das auto bis Mittwoch Mittag repariert ist. Arbeitszeit für meine Reperatur 3 1/2 Stunden, hatte mir der Mechaniker gesagt.

Darum will ich jetzt wissen, sollte mein Auto bis spätestens Mittwoch abend nicht fertig werden, da ich ja mein Auto logischerweise für Weihnachten, Ski fahren, etc. brauche, ob ich dann erst zahlen muss wenn die Leistung erbracht ist und ich mein Pickerl habe.

Denn ich bin sicher nicht bereit irgend einen Cent zu zahlen bevor die Heinis da innerhalb von drei Werktagen nicht schaffen das Auto zu reparieren und ein Pickerl drauf zu klatschen.

Ich würd mir in dem Fall im Februar einen neuen Termin geben lassen (nächster Urlaub) und wenns dann in der Zeit alles erledigt ist, dann werd ich erst zahlen.

Hab in der Österreichischen Rechtslage nichts gefunden (komm aus Österreich), jedoch in Deutschland stand was das erst nach der erbrachten Leistung auch erst gezaht wird. Denk ich aber das ob da oder dort die Rechtslage ziemlich ähnlich sein wird.


Danke für Eure Hilfe
Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Denk ich aber das ob da oder dort die Rechtslage ziemlich ähnlich sein wird.

Kann, muss aber nicht. Das deutsche Werkvertragsrecht ist kompliziert, der Unternehmer hätte hier zumindest ein Pfandrecht an dem Auto.
Das hier Spezialisten für österreichisches Privatrecht mitlesen, halte ich für zweifelhaft
 
Du hast einen Termin für eine TÜV-Prüfung ausgemacht und mehr nicht!

Wenn in der TÜV-Prüfung schwerwiegende Mängel gefunden werden, die keine sofortige Vergabe der Prüfplakette mit sich bringen, musst Du trotzdem die TÜV-Prüfung bezahlen. Die Werkstatt kann ja nicht hellsehen, welche schwerwiegende Mängel an Deinem Auto vorhanden sind. Falls jeder geprüfte Wagen so viele Mängel wie Deiner hätte, könnten Sie ja nur 2-3 Autos zum Prüftag kommen lassen.
Lerne für die Zukunft und bringe Dein Auto zukünftig vor dem TÜV-Prüfungstermin einmal in die Werkstatt zum Vorcheck.
Die TÜV-Prüfungskosten sind keine erfolgsabhängigen Kosten. Man muss auch zahlen, wenn die Plakette wegen schwerwiegender Mängel nicht erteilt wird.
 
Also ich kann nur, dass du die erste Überprüfung bezahlen musst. Wenn du dann innerhalb von 2 Wochen alle Schäden repariert hast (reparieren hast lassen), ist in der selben Werkstatt die zweite Überprüfung gratis. Weiß aber nicht ob das Kulanz war oder nicht. Bei mir war das jedenfalls so.

mfg
 
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