F
Fu Manchu
Gast
Bestimmt habt ihr die Nachricht auch schon gehört, das die Bahn ob sofort, beim ersten Mal Strafanzeige erstatten will, wenn sie jemanden erwischt, der ohne gültigen Fahrschein fahrt.
Bisher war es so, das es nur Wiederholungstäter ab dem 3. mal betraff, das nur diese Personen strafrechtlich verfolgt und angezeigt wurden, ab sofort trifft es diejenigen beim ersten Mal.
Wie seht ihr das, ist es ok oder völlig falsch? Justiz und Behörden alleine befürchten 600.000 zusätzliche Strananzeigen nur aufgrund dieser Tatsache, andere sprechen von einer Kriminalisierungswelle Unschuldiger. Denn auch das Fahren mit einer falschen Fahrkarte zählt dann dazu - und auch mir ist es in fremden Städten schon so ergangen, das ich nicht die richtige Karte hatte (manche muss man entwerten, in Hamburg kann man Karten nicht entwerten) bzw. nicht wusste, das ich sie abstempeln muss oder ähnliches.
Sollen "Schwarzfahrer" gleich beim ersten Mal strafrechtlich angezeigt werden? Auch wenn es sich evtl. um ein Versehen handelt? Es kann jeden betreffen, auch ohne böse Absicht. Eine verlorene/verlegte Fahrkarte führt nun direkt zum Staatsanwalt und zur Justiz.
Eine andere Frage ist, ob die Staatsanwaltschaft das verfolgt, aber hier soll es um die Bahn gehen.
Und gerne Begründen, warum ihr ja oder nein wählt.
Bisher war es so, das es nur Wiederholungstäter ab dem 3. mal betraff, das nur diese Personen strafrechtlich verfolgt und angezeigt wurden, ab sofort trifft es diejenigen beim ersten Mal.
Wie seht ihr das, ist es ok oder völlig falsch? Justiz und Behörden alleine befürchten 600.000 zusätzliche Strananzeigen nur aufgrund dieser Tatsache, andere sprechen von einer Kriminalisierungswelle Unschuldiger. Denn auch das Fahren mit einer falschen Fahrkarte zählt dann dazu - und auch mir ist es in fremden Städten schon so ergangen, das ich nicht die richtige Karte hatte (manche muss man entwerten, in Hamburg kann man Karten nicht entwerten) bzw. nicht wusste, das ich sie abstempeln muss oder ähnliches.
Sollen "Schwarzfahrer" gleich beim ersten Mal strafrechtlich angezeigt werden? Auch wenn es sich evtl. um ein Versehen handelt? Es kann jeden betreffen, auch ohne böse Absicht. Eine verlorene/verlegte Fahrkarte führt nun direkt zum Staatsanwalt und zur Justiz.
Eine andere Frage ist, ob die Staatsanwaltschaft das verfolgt, aber hier soll es um die Bahn gehen.
Und gerne Begründen, warum ihr ja oder nein wählt.
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