Bahn: Strafanzeige beim ersten Mal bei Fahren ohne gültigen Fahrschein

  • Ersteller Ersteller Fu Manchu
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Strafnazeige beim ersten Mal ok?

  • ja, völlig ok, sofort Strafanzeige, auch beim ersten Mal

    Stimmen: 25 32,5%
  • nein, überzogen, ab dem 3. Mal reicht.

    Stimmen: 52 67,5%

  • Umfrageteilnehmer
    77
F

Fu Manchu

Gast
Bestimmt habt ihr die Nachricht auch schon gehört, das die Bahn ob sofort, beim ersten Mal Strafanzeige erstatten will, wenn sie jemanden erwischt, der ohne gültigen Fahrschein fahrt.

Bisher war es so, das es nur Wiederholungstäter ab dem 3. mal betraff, das nur diese Personen strafrechtlich verfolgt und angezeigt wurden, ab sofort trifft es diejenigen beim ersten Mal.

Wie seht ihr das, ist es ok oder völlig falsch? Justiz und Behörden alleine befürchten 600.000 zusätzliche Strananzeigen nur aufgrund dieser Tatsache, andere sprechen von einer Kriminalisierungswelle Unschuldiger. Denn auch das Fahren mit einer falschen Fahrkarte zählt dann dazu - und auch mir ist es in fremden Städten schon so ergangen, das ich nicht die richtige Karte hatte (manche muss man entwerten, in Hamburg kann man Karten nicht entwerten) bzw. nicht wusste, das ich sie abstempeln muss oder ähnliches.

Sollen "Schwarzfahrer" gleich beim ersten Mal strafrechtlich angezeigt werden? Auch wenn es sich evtl. um ein Versehen handelt? Es kann jeden betreffen, auch ohne böse Absicht. Eine verlorene/verlegte Fahrkarte führt nun direkt zum Staatsanwalt und zur Justiz.

Eine andere Frage ist, ob die Staatsanwaltschaft das verfolgt, aber hier soll es um die Bahn gehen.

Und gerne Begründen, warum ihr ja oder nein wählt.
 
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Es ist eine schlichte Regel,ich kann auch kein Taxi Fahren,und am ende der Fahrt nicht bezahlen.

Also ich find es ok.
 
Just blAzE.´ schrieb:
...ich kann auch kein Taxi Fahren,und am ende der Fahrt nicht bezahlen...

Im Taxi bezahlst du aber am Ende der Fahrt und dir wird der Preis dann genannt. Bei der Bahn kann es dir aber passieren, das du im voraus bezahlst und dir dann gesagt wird, das du falsch bezahlst hast und du dann angezeigt wirst. Und versuche mal in manchen Städten Fahrkarten am Automaten zu kaufen, das ist komplizierter und fehleranfälliger als sich ein Auto zu kaufen.
Die Regelungen im Taxi sind immer gleich, einsteigen, fahren, Betrag bezahlen. Aber bei Bahntickets gibt es Regionen, Zeiten, Gültigkeiten, entwerten der Karte vor der Fahrt oder auch nicht, usw.
Da kann es sein, das du in München eine Fahrkarte kaufst und sie nicht entwertest und dann als Schwarzfahrer angezeigt wirst. In Hamburg kann man keine Fahrkarten entwerden, das ist technisch nicht vorgesehen, weil sie beim Kauf schon entwertet sind. Und in anderen Städten gibt es Mischmodelle und so weiter. Da kann man leicht in die Ticketfalle tappen. Und dann gleich eine Anzeige?
Die Anzeigen beim dritten Mal sind ja ok, dann kann man auf einen Wiederholungstäter oder auf absichtliches Verhalten tippen, aber gleich beim ersten Mal die Anzeige halte ich für überzogen und falsch.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Kann mich der Meinung von Fu Manchu nur anschließen. Ist totaler Schwachsinn, diese Regelung. Noch 10 Jahre und Deutschland ist unbeliebter als Afrika....
 
Ich kann hier nur von der Unfähigkeit einiger Kontrolleure der Bahn berichten. Ich habe mit meinem Studentenausweis ein Niedersachsenticket und regelmäßig kommt es vor das die Bahnangestellten gar nicht wissen das eine bestimmte Region damit auch gültig ist in der ich mich gerade befinde, zücken schon kackfrech den Automaten und wollten mir schon oft genug 40€ aufbrummen, und jedes mal muss ich deine Diskussion anfangen und die Mitarbeiter auffordern bei der Zentrale telefonisch nachzufragen wie es sich verhält. Und jedes mal bekomme ich entweder einen reumütigen Blick, eine schlecht gelauntes ok und ab und an sogar eine Entschuldigung zu hören.

Das beim ersten Mal gleich eine Strafanzeige geschaltet werden soll finde ich lächerlich. Dazu ist das Bahnsystem viel zu unangepasst und unterschiedlich. Vielleicht sollten sie einfach mehr Zeit investieren um die nicht zahlenden Schwarzfahrer an den Karren zu pissen.
 
Das mit der Strafanzeige ist lächerlich und die Behörden haben ja auch schon Einwände gegeben, dass sie das gar nicht verfolgen werden und die meisten Verfahren eingestellt werden wegen Geringfügigkeit. Das Personal bei Polizei/Staatsanwalt hat wahrscheinlich auch was besseres zu tun... die Regelung im Moment reicht doch schon - beim dritten Mal ist in Ordnung außerdem muss man 40€ zahlen, was auf jeden Fall als Strafe wirkt hinsichtlich des Fahrpreises.
 
als wären die gerichte nicht jetzt schon total überlastet:freak:
ich halte es eigentlich für lächerlich, sofort anzeige zu erstatten
meiner meinung reicht das normalerweise verhängte bußgeld schon, sollen sie lieber mehr in kontrollen investieren
 
Zuletzt bearbeitet:
eXEC-XTX schrieb:
...Das ist ganz normaler Diebstahl

Netz und Wiki: "Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, ..."
Welche bewegliche Sache wird denn weggenommen? Wo haben wir den Diebstahl?
Etwas mehr Nachdenken, Intelligenz und Reflexion bezüglich des Themas bitte, dann antworten.

Ansonsten wurde hier ja schon gut beschrieben, was bei der Bahn so im Argen liegt und warum eine sofortige Anzeige der falsche Weg ist. Selbst die Angestellten der Bahn haben keinen Durchblick mehr im Tarifsystem und das darf im Zweifelsfall nicht zu einer strafrechtlichen Anzeige führen, welche der Beklagte dann ausstehen muss, auch wenn er am Ende Recht bekommt.
 
Das ist kein Diebstahl sondern Erschleichung von Dienstleistungen oder wie das heißt. Oder einfach nur Betrug :p
Trotzdem sollten die 40€ erstmal ausreichen als Verwarnung und wer weißt - vllt. spricht das Gericht selbst auch nur eine Verwarnung aus - wenn es überhaupt mal zu einem Verfahren kommen sollte, was ich bei Nicht-Serientätern jetzt mal bezweifeln möchte.
 
hm... wenn ich so zurückblicke wie oft ich damals schwarz fuhr, entweder weil die zeit nich reichte oder weil ichs nich einsah für einen stop ne karte zu ziehen... hätt ich jetz wohl ne kilometerdicke akte :lol:
 
Ist richtig so!

Und wenn sie nochmal ewischt werden wieder Anzeigen.

Kommt gut im vorführ Zeugnis ;)
 
Finde es total überzogen direkt beim ersten mal eine StrafAnzeige einzuleiten. 40 Euro sind ersteinmal denkzettel genug, als das keiner gerne Erwicht werden wolte. Und wenn man mal überlegt wie viele Millarden wir für Staatsanwälte ausgeben müssten nur damit die Bahn ein paar Euro mehr verdient, wäre es aus Wirtschaftlicher sich Schwachsinn.
Ich hab da den Eindruck dass die Bahn sich etwas von der Musikindustrie abgeschaut hat. Auf kosten der Staatsanwaltschaft reich werden ;)
 
Also ich finde das Verhalten der Bahn vollkommen in Ordnung. Denn erstens ist das ganze einfach ein Straftatbestand und somit hat die Bahn das Recht auf ihrer Seite und zweitens hat ein Bahn-Sprecher klar gestellt, wann man wirklich angezeigt wird.

Focus Online schrieb:
Wer nicht zahlen, sich aber ausweisen kann, erhalte eine Nachlöse-Aufforderung. Überweist er den fälligen Betrag im Rahmen einer bestimmten Frist nicht, wird er noch einmal per Brief aufgefordert und „mit einer Anzeige bedroht“, so der Bahn-Sprecher. Erst wenn der Delinquent dann nicht zahle, werde er angezeigt.

Quelle: Focus Online

Und damit hatte man wirklich genug Möglichkeiten eine Anzeige zu umgehen. Wenn der Beschuldigte dann nicht zahlt, dann hat er ehrlich gesagt auch nix anderes als eine Anzeige verdient. Wieso sollte man erst nach dem dritten Mal eine Anzeige machen?!
 
Nabend,

ich finds auch in Ordnung. Für andere Fahrgeschäfte muss man auch bezahlen (z.B. Taxi) ...

Was allerdings dumm ist, wenn man wirklich mal irgendwie seine Karte vergessen hat :D

Gruß
Mezzi
 
Ich finde es nicht ok!
Wer wirklich ausversehen mal seine Karte Vergessen hat, oder einfach in den Falschen Zug gestiegen ist (soll ja vorkommen^^) wird gleich so hart bestraft?
Meiner Meinung sollte man denjenigen Anzeigen, dem man mutwille nachweisen kann, also nach dem 2. oder 3. Mal, vorher finde ich es überzogen...
 
Öhm soweit ich aufgeklärt bin ist es zumindest bei den Öffentlichen Verkehrsbetrieben so, das eine Anzeige gleich beim ersten mal fahren ohne gültigen Fahrschein eingereicht wird (hier in meiner Gegend ist es so). Ist es das erste mal so wird der Fall eigentlich zu 100% wegen zu geringe Geldbeträge Fallen gelassen.
Die Bahn besinnt sich wohl auf diese Möglichkeit, die oftmals gängige Praxis ist - ob es Sinn macht, ist eine andere Sache.
 
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