So, danke euch. Ich habe jetzt mit dem Bauamt gesprochen.
ThomasK_7 schrieb:
Keine Gemeinde stellt für ein vor mehr als 70 Jahren beplantes und bebautes Gebiet heute einen Bebauungsplan auf, nur weil 1 Grundstückseigentümer sein Wohnhaus abreißt und damit eine Baulücke entsteht.
kein Bebauungsplan = keine Baupflicht
Julia kann das alte Haus abreißen und sich ihre Gartenhütte hinsetzen, auch ohne Toilette /Abwasseranschluss usw.
Sollte sich zukünftig doch einmal eine Baupflicht ergeben, was enormen Baugrundmangel voraussetzt, lässt sich so ein Grundstück bestimmt auch wieder sehr gut verkaufen.
Der Bauantrag für das Haus wurde vor 57 Jahren gestellt. Aber wenn der Bebauungsplan vor 57 Jahren erstellt wurde, heißt das doch nicht, dass sie diesen weggeworfen haben nun.
Vom Bauamt meinte die(alles mündlich), dass ich abreißen darf. Das ein Garten geduldet wird in der Regel von der Stadt. Aber wenn sich Nachbarn beschweren, dass dann wieder eine Bebauungspflicht besteht. Dann gab es noch eine Sonderregel. Wenn ich das Grundstück verpachte, dann darf es als Garten weitergenutzt werden - also vom Pächter natürlich. Ging alles so schnell. Ich weiß jetzt nicht ob die meinten:
- An einen Nachbarn verpachten(von dem Grundstück)
- Oder an irgendjemanden verpachten.
Im letzten Fall, sobald die sagen: "Du musst jetzt bebauen"(da hat man ja sicherlich eine 2-Wöchige Frist). Schließe ich einfach einen Pachtvertrag mit einer Freundin ab über 20€/Monat. Und schon muss ich doch nix bauen.
@KEin Bebauungsplan = keine Baupflicht
Den Bebauungsplan, den ich meinte, war zwar für die gleiche Straße aber ein neues Wohngebiet. Also für "mein Grundstück" gibt es wohl keinen Bebauungsplan. Online steht er nicht drin - nur der für das neue Wohngebiet. Und offline muss ich mal im Rathaus jetzt gucken. Die sollen dort auslegen. Wäre aber dann komisch wegen der Grundsteuer. Warum lassen die mich das Haus dann abreißen, wenn doch die Grundsteuer nach der Größe der Bebauung bemessen wird. Und nach der Größe des Grundstücks. Aber Bebauung zählt doch sicherlich mehr...
Aber fällt man nicht auf ein anderes Gesetz zurück, wenn es keinen Bebauungsplan gibt? Dort steht ja auch so etwas wie "Geschosshöhe" drin. Sonst baue ich dort einen Wolkenkratzer ins Dorf mit 455 Stockwerken. Und daneben ein Riesenrad Leuchtreklame so hell wie der Polarstern. Das Gesetz woraum an zurückfällt ist folgendes:
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/index.html#BJNR003410960BJNE007509116
Und folgender Paragraph des Gesetzes ist für den anderen Teil der Straße im Bebauungsplan als einzuhalten erwähnt:
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__34.html
(demnach wäre ein Garten nicht möglich, nur Wohngebäude)
Also positiver als ich gedacht hatte. Aber auch nicht so ganz wasserdicht alles.