Bearbeitungsfrist bei Inanspruchnahme der ges. Gewährleistung bzw Herstellergarantie?

CaptainPicard

Commander
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Hallo, liebes Forum!

Eine meiner 2TB-Platte hat nach 9 Monaten den Geist aufgegeben. Zuerstgabs haufenweise CRC-Fehler und schließlich ein metallisches Kratzen.
Also bin ich zu meinem PC-Shop gegangen und habe die Platte abgegeben. Bis jetzt, exakt 8 Wochen danach, hat sich der Einzelhändler kein einziges Mal gemeldet.

Gibt es eine Frist für die Bearbeitung der gesetzlichen Gewährleistung bzw der "2-Jahre-Garantie" von Toshiba?

Beste Grüße, Jan
 
Servus,

schon mal angerufen und nachgefragt?
Was haben die bei Abgabe gesagt?

Frist wirst Du hier sicherlich von @Idon noch eine gute Antwort bekommen :)
 
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Danke @FrankenDoM . Der Händler sprach von 3-4 Wochen. Als ich in der vierten Woche nachgeharkt habe, teilte er mir unfreundlich mit, dass er sich schon melden werde, sobald er etwas weiß. Ich warte mal, ob Idon was weiß.
 
Also ich weiß wie gesagt nicht, ob es da eine gesetzliche Frist gibt, aber ich persönlich würde definitiv nochmal nachhaken.
 
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Rein auf die Frist bezogen, dh abgesehen von allen sonstigen Stolpersteinen, die vllt hier auch noch angesprochen werden, beträgt diese grundsätzlich leider nicht weniger (aber auch nicht mehr) als: "angemessen".

Was das konkret heißt, kann von Einzelfall zu Einzelfall anders sein. Generell sind mir persönlich acht Wochen deutlich zu lang. Das wäre für mich prinzipiell eine willkommene Gelegenheit, um vom Vertrag zurückzutreten (wenn das denn auch das ist, was ich erreichen will) - und vllt besteht sogar von Mal zu Mal die Chance, sich mit seinem Standpunkt auch durchzusetzen^^
 
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Droitteur schrieb:
Das wäre für mich prinzipiell eine willkommene Gelegenheit, um vom Vertrag zurückzutreten (wenn das denn auch das ist, was ich erreichen will)

Ich danke euch, für die Tipps. Eigentlich will ich nur eine funktionierende Platte, keinen Rücktritt. Werde den Händler nachher mal besuchen. Berichte euch dann.
 
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Jop, höflich nachfragen, aber bestimmt mitteilen, dass acht Wochen doch erheblich länger sind als das, was man allgemein für angemessen hält - und woran es denn hapert, ob man vielleicht unterstützen kann.

Je nachdem wie freundlich oder nicht das Gespräch ausfällt kann man dann schriftlich (Brief/Fax) mit Fristsetzung den Ton etwas verschärfen oder eben einfach abwarten. Die Frage ist eben immer, ob der Händler einfach nur faul war und die Platte noch bei ihm liegt oder ob es am Hersteller liegt - dann kann der Händler nämlich nicht beschleunigend einwirken, der Druckaufbau hilft also maximal dem eigenen Frustabbau und das ist selten ein gutes Motiv.

Ansonsten eben das, was @Droitteur angesprochen hat. Aber das verschafft ja keine neue Platte und man hat dann womöglich die Diskussion um Abnutzungsentgelt etc.
 
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Um sich durchzusetzen, ist es ja hilfreich, sämtliche seiner Rechte zu kennen, um sie notwendigenfalls auch "überzeugend" ansprechen zu können (auch wenn man nicht wirklich zurücktreten möchte).

Ist eine taktische Frage, wie man am besten vorgeht. Selbstverständlich freundlich. Doch die Chance besteht ja, dass auch der Gegner seinen Standpunkt durchzusetzen versucht, also zB sagt, "Gewährleistung ist nicht mehr", weil er dir nicht glaube, dass die Sache von allein kaputtgegangen sei. Um dem vorzugreifen kann es ironischerweise besser sein, nur zögerlich, aber nachweisbar, Austausch zu verlangen, und dem Verschleppen des Händlers mehr oder weniger noch etwas zuzusehen, um ihm dieses später vorzuhalten. Oder man lebt ggf damit, dass im Rahmen der Gewährleistung zwei Parteien sich trefflich darüber streiten können, wer den Schaden zu tragen hat.

Wenn man sich im Fall von Letzterem auf die Garantie verlegen möchte, muss man noch klären, wer einem diese überhaupt schuldet; möglicherweise der Hersteller selbst. Wiederum aber könnte man sich auf den Standpunkt stellen, dass der Händler es sich als Mangel zurechnen lassen muss, wenn der Hersteller seine Garantieleistungen nicht wie versprochen ordentlich erbringt.

Viel Erfolg jedenfalls und Danke für deine Rückmeldung :)
 
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Also 8 Wochen Wartezeit stellen das äußerste Ende des Zumutbaren dar. Länger zu warten dürfte einhellig als unzumutbar anzusehen sein.

Ich persönlich mache mein Handeln vielfach auch von der Freundlichkeit und Glaubwürdigkeit eines Händlers abhängig. Werde ich freundlich behandelt, ist meine Bereitschaft, entgegenkommend zu sein und nicht sofort vollumfänglich meine Rechte durchzusetzen, größer.

Vorliegend sollte zumindest eine erste Fristsetzung erfolgen, um zu verhindern, dass sich die Sache noch erheblich länger hinzieht. Hier halte ich eine Frist von 14 Tagen für angemessen. Sollte diese Frist ergebnislos verstreichen, würde ich eine Nachfrist von 7 Tagen setzen. Danach sind auch sekundäre Ansprüche (wie zB Rücktritt) möglich.
 
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"Ich persönlich mache mein Handeln vielfach auch von der Freundlichkeit und Glaubwürdigkeit eines Händlers abhängig."
+1

Mitunter legt sich dann sogar vollständig meine sonst vorherrschende Streitlust. Mir ist klar, dass manche diesen Wesenszug auch bewusst ausnutzen können und ich dann vllt als naiv dastehe, aber um die meinetwegen wenigen, die es doch ehrlich meinen, ist es mir das auch wert.
 
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Vielen Dank an alle!

Der Händler hat einen Fehler von Toshiba eingeräumt (/vorgeschoben) und mir sogar eine schnellere Platte (7200umin statt 5400&64 statt 32mb cache) ausgehändigt. Läuft super!

Gruß, Jan
 
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Wunderbar, vielen Dank für die Rückmeldung.

Gerade (kleinere) Einzelhändler kämpfen bei sowas um Kunden. Schön, dass es hier auch so war.
 
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