Hallo zusammen,
nachdem ich mich sonst eher an vorhandenen Diskussionen beteilige, dachte ich, ich stelle auch mal eine Frage. So als Spaß für alle zwischendurch.
Dieser Sachverhalt ist natürlich rein hypothetisch und bezieht sich auf keinen konkreten Einzelfall, weshalb ich auf rege und fundierte Diskussion hoffe.
A hat einen PKW. A wohnt auch in einem beschaulichen Dorf, direkt an der kleinen Durchgangsstraße. Es gefällt ihm dort sehr. Sein Nachbar N mag Sylvester und Feuerwerk. Deshalb hat der Nachbar N es sich auch 2020/2021 nicht nehmen lassen, ordentlich zu böllern. N hat sich diesbezüglich einer Feuerwerksbatterie bedient, die er in etwa mittig auf die Durchgangsstraße positioniert hat, in etwa auf Höhe des Einfahrtstor des A.
Die Mischbatterie des N hat beim Abbrennen und Herunterfallen den in der eingezäunten Einfahrt des A stehenden PKW beschädigt.
Dass N die Mischbatterie hingestellt und gezündet hat ist unstreitig.
Die (Haftplicht-)Versicherung des N ist V (wie Verbrecher). V lehnt einen Ausgleich ab. N hätte nach seiner Schilderung der V gegenüber nicht erkennen lassen, dass er die notwendigen Abstände oder Sicherheitsvorkehrungen nicht eingehalten habe. N hätte, so V weiter, entsprechend nicht schuldhaft nach § 823 Abs. 1 BGB gehandelt. Deshalb wäre er nicht zum Ausgleich eines Schadens verpflichtet.
Na? Was ist euer Bauchgefühl? Oder gar juristische Expertise?
Hat N wirklich nicht schuldhaft gehandelt? Welche legalen Möglichkeit hat denn unser A?
Edit 1: Ergänzungen zum Sachverhalt aus der Diskussion:
Die Beschädigung am A-PKW rührt tatsächlich aus der Mischbatterie des N her, obwohl der Abstand recht weite 8-12 Meter zwischen N-Batterie und A-PKW beträgt.
nachdem ich mich sonst eher an vorhandenen Diskussionen beteilige, dachte ich, ich stelle auch mal eine Frage. So als Spaß für alle zwischendurch.
A hat einen PKW. A wohnt auch in einem beschaulichen Dorf, direkt an der kleinen Durchgangsstraße. Es gefällt ihm dort sehr. Sein Nachbar N mag Sylvester und Feuerwerk. Deshalb hat der Nachbar N es sich auch 2020/2021 nicht nehmen lassen, ordentlich zu böllern. N hat sich diesbezüglich einer Feuerwerksbatterie bedient, die er in etwa mittig auf die Durchgangsstraße positioniert hat, in etwa auf Höhe des Einfahrtstor des A.
Die Mischbatterie des N hat beim Abbrennen und Herunterfallen den in der eingezäunten Einfahrt des A stehenden PKW beschädigt.
Dass N die Mischbatterie hingestellt und gezündet hat ist unstreitig.
Die (Haftplicht-)Versicherung des N ist V (wie Verbrecher). V lehnt einen Ausgleich ab. N hätte nach seiner Schilderung der V gegenüber nicht erkennen lassen, dass er die notwendigen Abstände oder Sicherheitsvorkehrungen nicht eingehalten habe. N hätte, so V weiter, entsprechend nicht schuldhaft nach § 823 Abs. 1 BGB gehandelt. Deshalb wäre er nicht zum Ausgleich eines Schadens verpflichtet.
Na? Was ist euer Bauchgefühl? Oder gar juristische Expertise?
Hat N wirklich nicht schuldhaft gehandelt? Welche legalen Möglichkeit hat denn unser A?
Edit 1: Ergänzungen zum Sachverhalt aus der Diskussion:
Die Beschädigung am A-PKW rührt tatsächlich aus der Mischbatterie des N her, obwohl der Abstand recht weite 8-12 Meter zwischen N-Batterie und A-PKW beträgt.
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