Bei Feuerwerk in Dorf beschädigter PKW - laut Versicherung kein Verschulden des Feuerwerkzünders

Und, was hat das mit einem Schaden zu tun, wo keine Verschulden vorliegt?

Wenn es sich um ordnungsgemäß abgeschossene Böller handelt, liegt doch noch nicht mal eine Fahrlässigkeit vor. Um mehr geht es doch gar nicht.

https://www.bam.de/Content/DE/Stand...emenseiten/Silvester/silvester-anwendung.html

Die wichtigen Informationen für diesen Fall findet man auf der Internetseite der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung.
 
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@Blackland

Womöglich hat N nicht fahrlässig gehandelt, weil er seine Mischbatterie - nach der Verkehrsanschauung - weit genug von etwaigen Objekten entfernt aufgestellt hatte?

Wie würde man hier wohl im Bereich der einfachen Fahrlässigkeit stehen? In Anbetracht des kleinen Dorfes, also einer Gegend mit durchaus dichter Bebauung?



Der Fall ist nicht so trivial, wie es zuerst wirkt. Mir ist aber der Input wichtig. :)
 
Ich finde ja die Antwort von @Blackland gar nicht so schlecht. Allerdings wird die ja ständig von ihm geändert....
 
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Deswegen ist doch alles gesagt: Es lässt sich nur vor Gericht klären! Niemand kann Dir hier - rechtsverbindlich oder nicht - irgendeine zufriedenstellende Antwort geben. ;)
 
@nobodo

Bei korrekt abgeschossenen Böllern würden keine Schäden auftreten - oder?

@Blackland

Ich will hier doch keine rechtsverbindliche Antwort. Ich sammle Meinungen, um damit meine Ansicht zu zementieren oder zu überdenken.
 
Ich habe nur ergänzt, nicht Sinn entstellt! ;)
 
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Darauf würde ich mich nicht verlassen. Dies wäre aber der Wunschgedanke :)

Es hat mir aber Spaß gemacht, die ganzen Infos zu lesen und mir Gedanken darüber zu machen :)
 
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Blackland schrieb:
Da steht überhaupt kein Unsinn
Doch, da steht einiges an Unsinn.

Dass Hausrat- oder Gebäudeversicherung in vielen Fällen einspringt, ändert nichts daran, dass grundsätzlich immer der Verursacher für den entstandenen Schaden aufkommen muss

Falsch.

Wird das Haus von außen beschädigt, also zum Beispiel an der Fassade oder am Dach, dann kümmert sich die Wohngebäudeversicherung des Hausbesitzers um die Regulierung der Schäden.

Falsch.

In diesem Fall übernimmt die Kaskoversicherung des Fahrzeughalters die Schäden. Es gilt allerdings, bei einer Teilkasko die Höhe der Selbstbeteiligung zu beachten.

Falsch. Oder wenigstens irreführend.

Einen Gegenstand in die Luft zu befördern, ohne beeinflussen zu können wo und wo dieser wieder runterkommt finde ich persönlich schon recht fahrlässig ;)
 
Nochmal zum allgemeinen Verständnis ein Beispiel:

"Gewinkelte Batterien und Kombinationen nicht in der Nähe von großen Gebäuden, Bäumen oder ähnlichem abschießen"

... ist ein rechtsunverbindlicher (!) Auszug (bam.de) vom Link Nobodo.

Da nicht zweifelsfrei und rechtssicher geklärt ist, was mit der Begrifflichkeit "nicht in der Nähe..." gemeint ist, KANN es KEINE Entscheidung geben. Dies MUSS vor Gericht festgelegt werden!

@DuckDuckStop

Doch dass ist alles richtig! Nach Regulierung Erstversicherer kann im Rahmen des Regress der Versicherer vom Verursacher selbiger (nicht zwingend!) verlangt werden. Grundlage BGB.

Versicherungsvertragsgesetz ordnet sich nämlich unter! ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, also genau genommen muss lediglich die Gegenseite (wer auch immer das ist) davon überzeugt werden, dass die Chancen vor Gericht (oder andere triftige Gründe, z. B. Image, Markt/Umfeld, Beziehung) so schlecht stehen, dass eine Zahlung der klügere Weg ist.


Fernab vom Fall:
Gerichtliche Lösungen sind irgendwie so ein Standard aus rechtlichen Studiengängen, nicht aus der Praxis einer guten Rechtsabteilung eines ordentlichen Wirtschaftsunternehmens. ;)
 
Gerichtliche "Lösung" so aus:

Man trifft sich vor Gericht und der Richter fragt als aller erstes (in der Hoffnung es klappt): "Wollen sich die Parteien denn nicht so einigen???!!" :lol:
 
@Blackland

Nein, es ist Blödsinn und das hat nichts mit Verursacherregress zu tun.

1. Es gibt deliktunfähige Personen die nicht haftbar zu machen sind.

2. Fliegt ne Rakete gegen meine schieferhauswand und eine schieferplatte zerbricht interessiert sich meine Gebäudeversicherung dafür nen scheiß. Und sie wird das auch nicht bezahlen weil sie so nett ist und dann regressieren.

Sie regressiert nur dann wenn ein versichertes Ereignis vorliegt und jemand anderes dafür haftbar gemacht werden kann.

3. Ein Schaden durch herabfallende Teile ist nicht über die TK versichert. Deshalb sagte ich irreführend. Ausserdem könnte es den Eindruck erwecken, dass die SB in der Vollkasko egal wäre.
 
1.) Ja es gibt deliktunfähige Personen, es gibt auch Tiere und wer weiß was noch.... Ich habe ein Wurstbrot auf dem Teller, das gibt es auch.

Warum bringst Du das an, niemand hat davon gesprochen, es war bisher nicht Teil des Sachverhaltes und wurde von Dir eben mal schnell neu eingefügt! Was soll der Quatsch? :freak:

2.) Es ging um Feuerschäden, verursacht von Feuerwerkskörpern. Nichts anderes. Genau hier in Deinem völlig anderem Beispiel greift eben die Schadensersatzpflicht des Verursachers. Und Dein Nachsatz ist das, was ich schrieb. ;) Wenn sie nicht leisten müssen, brauchen Sie auch keinen Regress nehmen. Ist doch logisch, oder?!

3.) Feuer = Teilkasko, andere Schäden, die nicht dem Bereich der TK zuzuordnen sind = Vollkasko. Und im Artikel ist EXPLIZIT die Selbstbeteiligung erwähnt, dass man darauf achten soll! Was willst Du also sagen???

Du mischst hier verschiedene Ursachen und kommst dadurch durcheinander!

"Grundsätzlich wird derjenige in die Haftung genommen, der den Feuerwerkskörper entzündet und abgeschossen hat. Das gilt jedoch nur, sofern der „Täter“ ausfindig gemacht wird, was bei Feierlichkeiten auf der Straße oft schwer fällt.

Sollte der Fall eintreten, dass der Schuldige nicht gefasst wird, müssen Sie sich an Ihre Vollkaskoversicherung wenden.

Die Teilkasko übernimmt lediglich Schäden an Scheiben, sowie im Brandfall oder einer Explosion ...... "


Was ist denn daran nicht klar ausgerückt? Die Höhe der Selbstbeteiligung, sofern eine vereinbart, ist absolut unerheblich. Es geht im Artikel lediglich darum, welche Kaskoversicherung in Anspruch genommen werden kann.

Mach es bitte nicht komplizierter, als es ist!
 
Idon schrieb:
@DuckDuckStop

Wir nehmen einfach mal 8-12 Meter an. Die Beschädigungen an As Fahrzeug deuten auf heiße Rückstände hin, also eher Funkenflug als Stöcke.

Eine Feuerwerksbatterie ist ja keine Rakete.
Ich gehe also mal davon aus, dass diese Feuerwerksbatterie nichts abgeschossen hat, was dass Auto beschädigen kann, außer den Brandschaden eben.
Daher ist sowas über die Teilkasko versichert.
Wobei man da auch wieder aufpassen muss, denn Seng und Schmorrschäden sind kein Brand.
Evtl. hilft also nur die Vollkasko. Die geht aber auf alle Fälle. Auch wenn ein Stock im Spiel ist.

Tinkerton schrieb:
Grundsätzlich haftet der Verursacher eines Schadens bzw. dessen Versicherung. Klar weigert die sich. Ist ja ne Versicherung. Wenn es eine Möglichkeit gibt, Kosten abzuwenden, wird sie genutzt.

Es gibt eine Grundlage, nach der die Versicherung haftet.
Das ist u.a. BGB 823.
Darin wiederrum steht, dass der Schaden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht worden sein muss.
Die Versicherung befragt Ihren VN und wenn der sagt, aber habe sich an alle Vorrschriften vom Feuerwerkhersteller gehalten, welche vielleicht wieder gesetzlichen Vorgaben entsprechen, dann hat der nichts fahrlässiges gemacht.
Somit keine Haftung nach BGB 823 und folgerichtig auch keine Zahlung durch die Versicherung.

Idon schrieb:
Womöglich habe ich mich unklar ausgedrückt, als ich sagte, es seien Funkenrückstände. Ich habe den ursprünglichen Sachverhalt nicht verfasst, aber es kommt keine andere Quelle der Beschädigung als die Mischbatterie des N in Frage. Seien es nun Funken, Stöckchen oder was-weiß-ich.

V hat ja nicht nur einfach die Zahlung abgelehnt, sondern explizit darauf verwiesen, dass N nicht schuldhaft im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB gehandelt habe,

V urteilt nach den Angaben von N.
Wenn der im Fragebogen der Versicherung angibt, alle Sicherheitsvorkehrungen beachtet zu haben, dann liegt keine Fahrlässigkeit vor.
Dann muss man vielleicht auch mal beim Hersteller vom Feuerwerk nachfragen, wie es passieren kann, dass trotz eingehaltender Sicherheitsabstände solche Schäden entstehen?
Problem ist natürlich, dass A beweisen muss, dass N den Abstand nicht eingehalten hat.

DuckDuckStop schrieb:
2. Fliegt ne Rakete gegen meine schieferhauswand und eine schieferplatte zerbricht interessiert sich meine Gebäudeversicherung dafür nen scheiß. Und sie wird das auch nicht bezahlen weil sie so nett ist und dann regressieren.

Kommt darauf an, welche Gefahren du in deiner Gebäudeversicherung abgedeckt hast.
Neue Tarife haben auch "unbenannte" Gefahren versichert.
Die decken sowas dann mit ab.
 
Zuletzt bearbeitet:
Unbenannte Gefahren sind eine Risiko, was damals lediglich in der Industrieversicherung abgesichert werden konnte. Also nicht für Privatkunden.

Solltest Du die unbenannten Gefahren von der Definition bis heute verstanden haben, was darüber überhaupt versichert ist, würde ich mich freuen.

Schick es mir einfach per PN zu. Die Ausschlüsse kenne ich fast alle. Was allerdings darüber tatsächlich versichert ist, konnte mir bis heute keiner sagen.
 
Idon schrieb:
genau genommen muss lediglich die Gegenseite (wer auch immer das ist) davon überzeugt werden, dass die Chancen vor Gericht (oder andere triftige Gründe, z. B. Image, Markt/Umfeld, Beziehung) so schlecht stehen, dass eine Zahlung der klügere Weg ist.
Ein Link zu den hier im Forum vertretenen Versicherungsmitarbeitern wäre sicher hilfreich. Wenn er das liest, zahlt er freiwillig das doppelte und kündigt die Versicherung.
 
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nobodo schrieb:
Unbenannte Gefahren sind eine Risiko, was lediglich in der Industrieversicherung abgesichert werden kann. Also nicht für Privatkunden.

Solltest Du die unbenannten Gefahren von der Definition bis heute verstanden haben, was darüber überhaupt versichert ist, würde ich mich freuen.

Schick es mir einfach per PN zu. Die Ausschlüsse kenne ich fast alle. Was allerdings darüber tatsächlich versichert ist, konnte mir bis heute keiner sagen.

https://www.gev-versicherung.de/aktuelles/unbenannte-gefahren-was-ist-versichert/

Bisschen was zum reinlesen, was der Markt heut zu Tage so alles hergibt.
Ist ganz gut erklärt in dem Artikel.
Unbekannte Gefahren in der privaten Wohngebäude sind auf dem Markt keine Seltenheit mehr.
 
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Was es doch alles im Privatbereich mittlerweile gibt :)
Danke

Industrie war immer ein wenig komplizierter :)
 
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--//-- schrieb:
Ein Link zu den hier im Forum vertretenen Versicherungsmitarbeitern wäre sicher hilfreich. Wenn er das liest, zahlt er freiwillig das doppelte und kündigt die Versicherung.

Die Versicherung denkt nicht anders, wie du selber denken würdest.
Wenn die der Meinung sind, Ihr Versicherungsnehmer hat nichts falsch gemacht und muss deshalb nicht für den Schaden bezahlen, dann lehnen sie dass erst mal ab.

Das würdest du auch machen, wenn du keine Versicherung hast.

Jetzt droht dir die Gegenseite aber mit Klage.
Dann musst du abwägen, was wirtschaftlich sinnvoller ist.
Kriegst du vor Gericht recht? Oder kostet dich das Ganze unterm Strich vielleicht sogar mehr, als wenn du den Schaden bezahlen würdest.

Die Versicherung war bei dem Schaden nicht dabei.
Die kann also relativ schlecht abwägen, was die Wahrheit ist.
 
Todesstern85 schrieb:
Oder kostet dich das Ganze unterm Strich vielleicht sogar mehr, als wenn du den Schaden bezahlen würdest.
Da kommen wir der Sache doch näher.

Komme ich unterm Strich günstiger weg, wenn ich für meine Fehler selbst gerade stehe und mir die Versicherung spare?
 
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