Idon schrieb:
@DuckDuckStop
Wir nehmen einfach mal 8-12 Meter an. Die Beschädigungen an As Fahrzeug deuten auf heiße Rückstände hin, also eher Funkenflug als Stöcke.
Eine Feuerwerksbatterie ist ja keine Rakete.
Ich gehe also mal davon aus, dass diese Feuerwerksbatterie nichts abgeschossen hat, was dass Auto beschädigen kann, außer den Brandschaden eben.
Daher ist sowas über die Teilkasko versichert.
Wobei man da auch wieder aufpassen muss, denn Seng und Schmorrschäden sind kein Brand.
Evtl. hilft also nur die Vollkasko. Die geht aber auf alle Fälle. Auch wenn ein Stock im Spiel ist.
Tinkerton schrieb:
Grundsätzlich haftet der Verursacher eines Schadens bzw. dessen Versicherung. Klar weigert die sich. Ist ja ne Versicherung. Wenn es eine Möglichkeit gibt, Kosten abzuwenden, wird sie genutzt.
Es gibt eine Grundlage, nach der die Versicherung haftet.
Das ist u.a. BGB 823.
Darin wiederrum steht, dass der Schaden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht worden sein muss.
Die Versicherung befragt Ihren VN und wenn der sagt, aber habe sich an alle Vorrschriften vom Feuerwerkhersteller gehalten, welche vielleicht wieder gesetzlichen Vorgaben entsprechen, dann hat der nichts fahrlässiges gemacht.
Somit keine Haftung nach BGB 823 und folgerichtig auch keine Zahlung durch die Versicherung.
Idon schrieb:
Womöglich habe ich mich unklar ausgedrückt, als ich sagte, es seien Funkenrückstände. Ich habe den ursprünglichen Sachverhalt nicht verfasst, aber es kommt keine andere Quelle der Beschädigung als die Mischbatterie des N in Frage. Seien es nun Funken, Stöckchen oder was-weiß-ich.
V hat ja nicht nur einfach die Zahlung abgelehnt, sondern explizit darauf verwiesen, dass N nicht schuldhaft im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB gehandelt habe,
V urteilt nach den Angaben von N.
Wenn der im Fragebogen der Versicherung angibt, alle Sicherheitsvorkehrungen beachtet zu haben, dann liegt keine Fahrlässigkeit vor.
Dann muss man vielleicht auch mal beim Hersteller vom Feuerwerk nachfragen, wie es passieren kann, dass trotz eingehaltender Sicherheitsabstände solche Schäden entstehen?
Problem ist natürlich, dass A beweisen muss, dass N den Abstand nicht eingehalten hat.
DuckDuckStop schrieb:
2. Fliegt ne Rakete gegen meine schieferhauswand und eine schieferplatte zerbricht interessiert sich meine Gebäudeversicherung dafür nen scheiß. Und sie wird das auch nicht bezahlen weil sie so nett ist und dann regressieren.
Kommt darauf an, welche Gefahren du in deiner Gebäudeversicherung abgedeckt hast.
Neue Tarife haben auch "unbenannte" Gefahren versichert.
Die decken sowas dann mit ab.