Produkthaftung gibt es - ja. Hier aber gar nicht anwendbar, denn es ist ja nix mehr da zum prüfen.
Zudem ist diese auch untergeordnet, denn zuerst wird der Verursacher - also der Zünder des Feuerwerks - um Schadensersatz gebeten. Nun liegt es an ihm, Schuldunfähigkeit darzulegen, gerne auch mit Abwälzen auf den Hersteller - was absolut erfolglos wäre. Also geht der Spielball NICHT weiter und verbleibt beim Verursacher.
Ich macht es Euch zu einfach bzw. zu schwer. Die Sachlage ist eindeutig, die Ausgangslage ist eindeutig und die Begrifflichkeiten KÖNNEN nur vor Gericht geklärt werden! Daran hat sich absolut nüscht geändert!
Nicht vergessen: Genau so ist das gewollt vom Gesetzgeber!
Es darf JEDER in -D- Schadensersatzansprüche stellen, dabei ist es völlig egal, ob die berechtigt sind oder nicht!
Es darf sich auch jeder verteidigen und diese abwehren - egal ob tatsächlich Verursacher, oder nicht!
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Und um auf das eigentliche Thema zu stoßen: Natürlich wird der in Haftung genommene (Versicherung) erst mal abwehren - das ist nämlich nicht nur sein/ihr Recht, sondern verdammte
Pflicht!! Nur weil jemand etwas behauptet, oder die Ausgangslage (nicht die Haftung !!) unstrittig ist, wird doch nicht mal eben schnell die Geldbörse aufgemacht!
Nun muss der Geschädigte nachweisen, dass der Schädiger haftet. Ende aus.
Der Kreis schließt sich auch hier und wie in meinem ersten Post gesagt, das kann sich (i.d.R.) nur mit Einsatz von RA weiter entwickeln und mit großer Wahrscheinlichkeit vor Gericht enden.
Am Vorgehen, nämlich Schadensersatz <> Abwehr <> Befriedigung ändert sich auf Grund der Gesetzeslage immer noch nix.
Und zu guter Letzt kann sich jeder selbst die Frage beantworten:
Wenn es an der Tür klingelt und jemand behauptet man hätte etwas beschädigt und es kostet xyz Euro - würdet ihr ohne zu zucken den geforderten Betrag bezahlen?? Einfach so?
Durch den Einsatz der Versicherung ist es sogar noch einfacher: Sollte ein quasi Verwalter von Geld ungeprüft auf bloßes Behaupten das Geld (s)eines Kunden heraus geben? Nein, denn dann würde er diesen schaden und dieser Kunde hätte ihm gegenüber wieder das Recht auf Schadensersatz.
Hat der Kunde das Recht zu verlangen, dass der Verwalter vorher prüft, ob die
A) Ansprüche grundsätzlich und
B) Forderungen in der Höhe
berechtigt sind oder nicht? Natürlich. Grundlage = Gesetzeslage.