Bei Feuerwerk in Dorf beschädigter PKW - laut Versicherung kein Verschulden des Feuerwerkzünders

Versicherungen machen deine Finanzen planbar.

In unserem Beispiel ist nicht viel passiert. Den Schaden kann man zur Not auch aus eigener Tasche bezahlen.
Aber fackel dem mal sein Haus ab und verliere dann vor Gericht oder krieg auch nur eine Teilschuld.
Was dann?
 
Es geht hier aber nicht um ein abgebranntes Haus. Es geht um einen überschaubaren Schaden, den viele Leute günstiger selbst zahlen können als jahrelang einer Versicherung das Geld in den Rachen zu werfen.
 
Irgendwie erinnert mich das Szenario an Krefeld 2019: https://www.faz.net/aktuell/finanze...chadenersatz-fuer-krefelder-zoo-16565465.html

Die strafrechtliche Seite mal außen vor gelassen, ist das doch recht ähnlich. Feuerwerk, grobe Fahrlässigkeit, Schaden... allerdings konnte ich jetzt nicht herausfinden, ob die Täterinnen wirklich Schadenersatz leisten mussten. Bei der voraussichtlichen Höhe ist das eh nicht bezahlbar. Weitere Begründungen oder außergerichtliche Vorgänge wären interessant.

Da die Frauen offensichtlich nicht vorsätzlich gehandelt und keine üblen Konsequenzen in Kauf genommen haben, sondern schlicht die Gefahr der gefährlichen Himmelsfackeln unterschätzt haben, ist von grober Fahrlässigkeit auszugehen. In einem solchen Fall greift der Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung normalerweise, auch wenn es mitunter zu Abweichungen kommen kann. Stören könnte sich die Versicherungsgesellschaft allerdings an der Tatsache, dass Himmelslaternen in vielen Bundesländern seit mehr als zehn Jahren verboten sind. Kaufen kann man die Fackeln chinesischen Ursprungs trotzdem, nämlich übers Internet, wie es auch die drei Frauen getan haben. Mutter und Töchter waren davon ausgegangen, dass Himmelslaternen zu Silvester erlaubt seien. Juristen weisen darauf hin, dass Haftpflichtfällen nicht selten ein verbotenes Handeln zugrunde liegt. Zum Beispiel, wenn ein Radfahrer auf dem Fußweg unterwegs ist und dabei eine Spaziergängerin niederreißt und verletzt.
Eventuell könnte man diesen Vorfall aber als „abschreckendes Beispiel“ anführen, um einen Prozess zu vermeiden. Immerhin gab es ja einen Strafbefehl in der Sache, worauf man im Falle eines Prozesses durchaus aufbauen könnte.
 
Todesstern85 schrieb:
Die Versicherung befragt Ihren VN und wenn der sagt, aber habe sich an alle Vorrschriften vom Feuerwerkhersteller gehalten, welche vielleicht wieder gesetzlichen Vorgaben entsprechen, dann hat der nichts fahrlässiges gemacht.
Somit keine Haftung nach BGB 823 und folgerichtig auch keine Zahlung durch die Versicherung.
Nur im Märchenland ... denn dann gäbe es keine Prozesse, wenn man "blindlings" alles glaubt, was jemand in ein Formular schreibt! :evillol: Bloßes "Behaupten" schützt nicht vor Ansprüchen, oder garantiert Schadensersatz.

Jetzt sagt die "Gegenseite" auch noch etwas widersprüchliches und voila, da haben wir den ganzen Schlamassel ...
Wer hat denn nun Recht: Seite A, die ein Formular ausgefüllt hat, oder mit gleichen demokratischen Rechten versehen, die Seite B, die auch ein Formular ausgefüllt hat!? ;)

Ne, ne, so läuft das leider nicht.

Wer Ansprüche stellt, muss beweisen, dass er sie (z.B. gegen jemanden, hier einen Verursacher) auch hat. So läuft es und das ist auch gut so.
 
Wenn jemand etwas unternimmt ist er grundsätzlich auch für die Folgen verantwortlich. Nehmen wir mal an, er hätte das Feuerwerk selbst gebastelt und es würde ein Schaden an einer fremden Sache entstehen, dann würde der Bastler sicherlich dafür gerade stehen müssen. Jetzt ist es aber so, dass das Feuerwerk durch ein Unternehmen produziert wurde und dieses sicherlich einer Norm unterliegt. Hat der Nutzer im Rahmen der Bedienungsanleitung korrekt gehandelt, so dürfte bei einem entstandenen Schaden durch das nicht ordnungsgemäß abgebrannte Feuerwerk dieser nicht haftbar gemacht werden können.

Hier wäre die Frage danach, ob der Hersteller der Pyrotechnik nicht die Schuld am Brandschaden tragen müsste ;-)
 
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Produkthaftung gibt es - ja. Hier aber gar nicht anwendbar, denn es ist ja nix mehr da zum prüfen. ;)

Zudem ist diese auch untergeordnet, denn zuerst wird der Verursacher - also der Zünder des Feuerwerks - um Schadensersatz gebeten. Nun liegt es an ihm, Schuldunfähigkeit darzulegen, gerne auch mit Abwälzen auf den Hersteller - was absolut erfolglos wäre. Also geht der Spielball NICHT weiter und verbleibt beim Verursacher.

Ich macht es Euch zu einfach bzw. zu schwer. Die Sachlage ist eindeutig, die Ausgangslage ist eindeutig und die Begrifflichkeiten KÖNNEN nur vor Gericht geklärt werden! Daran hat sich absolut nüscht geändert!

Nicht vergessen: Genau so ist das gewollt vom Gesetzgeber!

Es darf JEDER in -D- Schadensersatzansprüche stellen, dabei ist es völlig egal, ob die berechtigt sind oder nicht!

Es darf sich auch jeder verteidigen und diese abwehren - egal ob tatsächlich Verursacher, oder nicht!

......................

Und um auf das eigentliche Thema zu stoßen: Natürlich wird der in Haftung genommene (Versicherung) erst mal abwehren - das ist nämlich nicht nur sein/ihr Recht, sondern verdammte Pflicht!! Nur weil jemand etwas behauptet, oder die Ausgangslage (nicht die Haftung !!) unstrittig ist, wird doch nicht mal eben schnell die Geldbörse aufgemacht! :confused_alt:

Nun muss der Geschädigte nachweisen, dass der Schädiger haftet. Ende aus.

Der Kreis schließt sich auch hier und wie in meinem ersten Post gesagt, das kann sich (i.d.R.) nur mit Einsatz von RA weiter entwickeln und mit großer Wahrscheinlichkeit vor Gericht enden.

Am Vorgehen, nämlich Schadensersatz <> Abwehr <> Befriedigung ändert sich auf Grund der Gesetzeslage immer noch nix. ;)


Und zu guter Letzt kann sich jeder selbst die Frage beantworten:

Wenn es an der Tür klingelt und jemand behauptet man hätte etwas beschädigt und es kostet xyz Euro - würdet ihr ohne zu zucken den geforderten Betrag bezahlen?? Einfach so?

Durch den Einsatz der Versicherung ist es sogar noch einfacher: Sollte ein quasi Verwalter von Geld ungeprüft auf bloßes Behaupten das Geld (s)eines Kunden heraus geben? Nein, denn dann würde er diesen schaden und dieser Kunde hätte ihm gegenüber wieder das Recht auf Schadensersatz.

Hat der Kunde das Recht zu verlangen, dass der Verwalter vorher prüft, ob die

A) Ansprüche grundsätzlich und
B) Forderungen in der Höhe

berechtigt sind oder nicht? Natürlich. Grundlage = Gesetzeslage.
 
Im Eingangspost steht nur beschädigt. Was und wie wurde es denn augenscheinlich beschädigt? Sei doch mal ehrlich und sag einfach, dass es sich um einen aktuellen Sachverhalt handelt. Ja, wir haben Februar, bis sich gewisse Versicherungen melden dauerts manchmal. Was wirds denn sein, was dir die Versicherung sagt? Ja, Sie haben keine Feuerversicherung. Auch wenn hier die Haftpflichtversicherung greifen müsste, ist hier nicht ersichtlich, ob es mutwillig war. Denn im eigentlichen Sinne war es das ja nicht. Der Abstand war gegeben, wer haftet nun? In meinen Augen die Firma, des Feuerwerkkörpers, da die Funken über Ziel hinaus geschossen sind.
Da, es sich jedoch um ältere Feuerwerksköper handelt, müsste N die volle Schuld bekommen, da er sie nicht mehr verwenden darf (Haltbarkeit und Aufdruck auf jedwedem Feuerwerkskörper). (2019)

Gruß Andy
 
@Blackland

Ich muss zu meiner Schande gestehen, ich habe mir nicht jeden weiteren Link von der t-online.de Seite angesehen. In einem wird erklärt welche Risiken und VK und TK fallen. Punkt 3 ist damit in Ordnung für mich. Natürlich sind die Ausführungen auf der Seite im Grunde richtig, ich finde nur, dass sie zu Pauschal geschrieben sind und so schnell ein falsches Bild vermitteln können. Man muss bedenken, 90% der Leser sind Vollidioten (wo ich mich vielleicht jetzt hinzuzählen muss, weil ich die weiterführenden Links nicht beachtet habe).

Ansonsten ist deinen Ausführungen in #46 nichts hinzuzufügen.

@--//-- Ne PH kostet im Monat ~5. Der Schaden am Fahrzeug hier dürfte bei ~1.000€ liegen. Aber wir können auch einfach mal 600€ ansetzen. Passiert 10 Jahre lang nichts wäre es also finanziell sinnvoller keine PH zu haben, vorausgesetzt es passiert nichts anderes.

Viele investieren lieber im Monat 5€ (5€ mehr oder weniger bemerkt niemand im Monat) als auf einmal 600€ zahlen zu müssen. Privat würde jemand vielleicht auch viele Dinge bezahlen für die er gar nicht Ersatzpflichtig wäre, einfach weil er sich mit der Materie nicht auskennt.

@Andy4 Die Schuld hier dem Hersteller unterzujubeln ist nahezu unmöglich.
 
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@Andy4

Ich bin ehrlich. Es ist nicht mein Fall (ich hätte die Versicherung längst zerstört).


Die Beschädigungen lassen sich wohl zu einem Grad durch professionelle Aufbereitung bereinigen, der A zufrieden stellt. Vermutlich - ich weiß es nicht! - also oberflächliche Schmauchspuren, Kratzer, Funkenabdrücke oder was auch immer. Ich brenne selbst nicht mal Feuerwerk ab und bin offensichtlich auch kein Chemiker, Pyroexperte o. ä.


Mutwilligkeit (Vorsatz) ist nicht notwendig. Es reicht z. B. einfache Fahrlässigkeit. Was die Aussage V ad absurdum führen dürfte.
 
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Kann A denn überhaupt beweisen, dass der Schaden vom Feuerwerk von N kommt?

Das Ganze ist ja an Sylvester passiert. An so einem Tag zünden in der Regel x Leute ein Feuerwerk.
Wie will A beweisen, dass es also ausgerechnet Feuerwerk N war, dass den Schaden verursacht hat?

Idon fragt nach Möglichkeiten, die A hat.
A kann N auf Schadensersatz verklagen.
Die Versicherung spielt dabei erst mal keine Rolle. Er verklagt N direkt.

Ein Gericht und evtl. Gutachter werden dann klären, ob und in welchen Umfang N für den Schaden haften muss.
Könnte mir auch vorstellen, dass es dabei eine Rolle spielt kann, ob A eine Garage hat.
Falls ja, dann darf man vermutlich ruhig fragen, warum an Sylvester das Auto nicht in der Garage steht.
 
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Man wird auch fragen dürfen, warum jemand in einem dicht bebauten Gebiet solch umfangreiche Batterien abfeuert.

N war der einzige, der trotz Verkaufsverbot Feuerwerk in dieser Gegend abgebrannt hat. Es gibt diverse Zeugen.


Mit so einem Fall geht man natürlich idealerweise erstmal nicht vor Gericht, sondern claimt außergerichtlich gegen Versicherung und V. Ich weiß, wie ich meinen Claim aufbauen würde. Ich weiß in etwa, welchen Unsinn A macht. Da der Fall aber etwas komplexer ist, als wohl viele zuerst denken, dachte ich, ich biete hier auch mal eine Möglichkeit zur Diskussion und schaue, welche Ideen anderen so kommen. :)
 
Verkaufsverbot ./. Böllerverbot. Dazu kommt eine Ausganssperre, die N gerissen hat.
 
Was für widersprüchliche Angaben? Es gibt in diesem Punkt keine.

Aufgrund des Verkaufsverbotes haben in der Umgebung keine weiteren Personen Böller gezündet. Das Zünden vorhandener Böller war erlaubt. Dazu kommt eine - zivilrechtlich - irrelevante Ausgangssperrenverletzung, aber welchen Hebel man für den Erfolg ansetzt, ist ja egal.
 
V würde N wohl ein Schreiben schicken mit in etwa sowas:

"Der Hergangsschilderung des N können wir als V nicht entnehmen, dass N die notwendigen Abstände und Sicherheitsvorkehrungen im Rahmen der Nutzung des Feuerwerks missachtet hat. Damit hat N (im Rahmen des § 823 BGB) nicht schuldhaft gehandelt und ist somit nicht verpflichtet, A den entstandenen Schaden zu ersetzen. Mangels Zahlungsverpflichtung auf Seiten V bzw. aufgrund des Fehlens eines Anspruchs auf Seiten A besteht für V keine Möglichkeit, eine Zahlung zu veranlassen."
 
Ich frage mal andersrum (warum ihn kein Verschulden treffen könnte hast du ja bereits selbst beantwortet):

Wo siehst du das Verschulden? A muss N ein Verschulden nachweisen, es wird nicht einfach untestellt, dass ihn ein Verschulden trifft.
 
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