Beim illegalen downloaden erwischt.

Nochmal.....

Hier geht es nicht um Abzocker Webseiten, da kann man getrost nix machen. In seinem Fall ist das anders. Es spielt keine Rolle wie alt er ist. Im Zweifelsfall ist der Anschlussinhaber, also seine Eltern drann.

Selbst wenn jemand von aussen in das Netz eingedrungen ist weil es nicht ausreichend geschützt war, ist der Anschlussinhaber fällig.

Seit August 2008 ist auch das reine herunterladen von Urheberrechtlichem Inhalt verboten, wenn es eindeutig ist, dass es nicht legal sein kann.

Anders ausgedrückt... Wer das aktuelle Album von z.B. Pink von einer Webseite herunterläd und das noch kostenlos, muss davon ausgehen, dass es nicht legal ist, somit ist es schon strafbar. Diese vielzitierte GRAUZONE exisiert nicht mehr! Es ist verboten.

Erlaubt ist, Musik aus dem Radio oder stream für private Zwecke aufzuzeichnen direkt downloaden ausser bei Itunes und Co. wo bezhalt wird ist und bleibt illegal!

Hier noch ein Link zu den 100 EUR... Er wird nicht mehr zahlen müssen! Wenn es das erste Mal war.
http://www.finanztip.de/recht/online/abmahngebuehren-begrenzung.htm

http://www.finanztip.de/recht/online/schutz-des-geistigen-eigentums.htm
 
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Leon schrieb:
Erlaubt ist, Musik aus dem Radio oder stream für private Zwecke aufzuzeichnen direkt downloaden ausser bei Itunes und Co. wo bezhalt wird ist und bleibt illegal!

.... Direkt Downloaden ist illegal?!?
Bitte keine verallgemeinerungen die einfach nicht stimmen, sondern u.U. konkretisiert werden müssen!

Ein Stream ist btw. auch ein Download zu deiner Information...
 
HAbe ich doch gar nicht geschrieben! Lese mal richtig!

Ich rede von kostenlosen Musik-DDLs wie z.b. bei 2 der bekanntesten Seiten im Web.

Ich rede nicht von DDLs wie Itunes und Co.

Natürlich ist ein Strean ein Download aber das ist etwas anderes!
 
formatiere deine festplatte mehrere male.
lade nur so zeug wie msn usw.. drauf
wenn sie irgendwann kommen tuste so als hättest kein plan von pc's
du chattest nur abund an mit deiner freundind.
das werden die dir schon abkaufen zur not nehmen die deinen pc mal mit..
aber es ist ja nix mehr drauf ..

Schlechte Idee hinzugehen
Machen die Grünen neuerdings so, wenn sie keine anderen Beweise gegen dich haben
(Hab in letzter Zeit öfters solche Beiträge gesehen, die schlecht ausgegangen sind)

Zur Vorladung bei der Polizei musst du nicht erscheinen.

Erst falls ein Richter oder Staatsanwalt das anordnet. Dann kommen die dich Notalls holen.

Zitat:
§ 10 III PolG NRW:

(3) Leistet ein Betroffener der Vorladung ohne hinreichenden Grund keine Folge, so kann sie zwangsweise durchgesetzt werden,
1. wenn die Angaben zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich sind,
2. zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen.
Die zwangsweise Vorführung darf nur auf Grund richterlicher Anordnung erfolgen, es sei denn, daß Gefahr im Verzug vorliegt.
Zitat:
Der Gegenschluß folgt vielmehr aus § 161a Abs. 1 StPO.

Eine richterliche Zeugenvernehmung wird in der Praxis nur bei besonderer Bedeutung der Zeugenaussage oder bei drohendem Beweismittelverlust (zB Auslandszeuge, Zeuge mit Zeugnisverweigerungsrecht) von der Staatsanwaltschaft beantragt. Dann aber hat der Richter keine Wahl, sondern muß diese durchführen. Und dazu muß der Zeuge auch erscheinen.

Eine staatsanwaltliche Vernehmung wird bisweilen auch aus "erzieherischen Gründen" anberaumt, um den Zeugen an seine staatsbürgerlichen Pflichten zu erinnern. Wer kein Zeugnisverweigerungsrecht besitzt, hat eben als Zeuge auszusagen.


Da du als Zeuge geladen bist und es sich wahrscheinlich um ein "bissel" carden handeln wird dich kein Staatsanwalt/Richter vorführen lassen. Dafür ist die Schadenssumme und meiner Meinung nach auch das öffentliche Interesse nicht hoch genug.

Wäre zumindest ungewöhnlich.

Falls du dich etwas mit Behörden auskennst kannst du ja hingehen und einfach mal gucken was die wollen. Darfst aber nicht nervös sein und dich verplappern.

Ich gehe immer hin um an Infos zu kommen.

staatliche behörden wie die bullen , arbeiten nach einem bestimmten prinzip

sie suchen zwar nach einem , aber nur wenn die schadenssumme hoch genug ist, und das auch nur solange das Budget ausreicht, welches sich nach dem schaden richtet den du angerichtet hast

wenn du eine zeugenvorladung bekommen hast und dort nicht erscheinst , bist du geliefert, nicht weil du damit gegen gesetze verstößt, sondern weil die bullen dann mit einer wahrscheinlichkeit von 100% das du was zu verheimlichen hast ! Und wenn die bullen wissen WO etwas zu holen ist, dann holen sie es sich auch .

Also meiner meinung nach solltest du nun wie folgt vorgehen

Festplatte formatieren nach Gutmann ( 32 durchgänge ) das machst du 7 mal
danach alles aus deinem haus/wohnung entfernen was mit raubkopeien zutun haben könnte
denn auch wenn es keine raubkopien sind, um dir im zweifellsfall was anzuhängen reichts immer...
anständige klamotten beschaffen ( anzug usw. ) und geschniegelt und gestriegelt vor gericht erscheinen so als wärs das erste mal und als wüsstest du nicht was dich erwartet....
sollte das wirklich dein erstes mal sein fällt dir dieses "dummstellen" sicher nicht schwer.

Außerdem geht es nur um eine zeugenvorladung, sprich wenn du da hingehst, dürfen sie dir selbst erstmal garnichts tun , denn du bist nur als zeuge geladen, also festnehmen und wegsperren werden sie dich an diesem tag ganz sicher nicht!

Sprich du kannst hingehen und Informationen sammeln, die später mal wichtig für dich sein könnten , wenn sie wirklich nach dir suchen und dich auch wirklich haben wollen.
Informationen sind das wichtigste im kampf gegen die bullen vergiss das nie !
alte zockerweisheit: Wer nur verteidigt , verliert ! also geh zum angriff über, denn der ist ja bekanntlich die beste verteidigung

ganz ehrlich wenn du auf der sicheren seiten sein wilslt schaff dein rechner erstmal ganz weg bis die sachen geklärt/vorbei ist, wenn nicht bist du selber schuld. durch den brief hast noch genug zeit zu reagieren, also mach das auch!

ALSO AM BESTEN: Hingehen auf Doof tuhen, nicht nervös werden Informationen sammeln und ab nach Hause.
Danach dann erstmal alles was dich belasten könnte wgschaffen.

Und merk dir eins: Truecrypt ist sicher, wie sollten sie denn an verschlüsselte Dateien kommen?

Natürlich darf man die Dateien vorher nicht unverschlüsselt abspeichern und danach verschlüsseln - dann wären die Dateien wiederherstellbar. Aber AES & Truecrypt sind sicher. Wenn du keinen Socks benutzt hast wurde deine IP beim Provider geloggt.
 
Ist das jetzt eigentlich mit diesem YouTube Converter verboten oder nicht? Ich benutze solche Programme natürlich nicht und habe nur davon gelesen. :rolleyes:

Wenn bei mir so Leute wären, wäre die Festplatte schon längst aus dem Fenster. Aber wie gesagt, ich mache sowas ja nicht. :rolleyes:
 
@MxOxVxIxE

So ein Bullshit. Wegen eines raubkopierten Album kommt doch die Polizei nicht zu dir und beschlagnahmt deinen Computer. Die Staatsanwälte kommen auch schon lange nicht mehr auf die Idee, die Handlanger der Musikindustrie zu spielen und Leute deswegen anzuklagen. Da musst du das schon im gewerblichen Stil machen und mit Schwarzkopien Geld verdienen.

Deine Tipps kann der Threadersteller aber gerne beherzigen, wenn er Kinderpornos auf dem Computer hat oder einer terroristischen Gruppe angehört :freak:

Nun mal Tacheles: Aus persönlicher Erfahrung weiß ich, dass die Polizei auf gar keinen Fall mehr mit ihm Kontakt aufnehmen wird. Der Grund ist folgender:

Um an die Adresse des "Opfers" zu kommen, brauchen die Abmahnanwälte eine vorgeschobene Straftat, um das gegenüber den Staatsanwälten, die die Herausgabe der Daten durch den Provider beantragen müssen, begründen zu können. Die Adresse des Opfers geht also zuerst zu der Staatsanwaltschaft, die dann eine Klage anstreben könnte. Erst, wenn sie sich entscheiden, keine eigene Klage anzustrengen, gehen die Daten an den ursprünglichen Antragsteller, nämlich die Abmahnanwälte.

Kurz: Da er bereits den Brief der Abmahnanwälte in Händen hält, ist die Sache für ihn mit hoher Sicherheit strafrechtlich vom Tisch. Es geht hier nur noch um das Zivilrecht. Die Polizei wird ihn also wohl eher nicht mehr vorladen und ganz sicher nicht bei ihm erscheinen.

Das wäre auch ziemlich dämlich von der Polizei, erst Schritte einzuleiten, wenn das Opfer bereits postalisch informiert wurde und so alle Beweise vernichten könnte.

Aber fragt bitte nicht, woher ich das so genau weiß :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Sry hatte nu den titel gelesen also normalerweise bin ich eher so in high-section foren unterwegs hab vergessen was Computerbase eig. ist.
 
Festplatte formatieren nach Gutmann ( 32 durchgänge ) das machst du 7 mal
LOL (und ich benutze das LOL nur bei besonderen Angelegenheiten)
Das was du da schreibst ist so dermaßen übertrieben dass es schon wieder amüsant ist.

Schlechte Idee hinzugehen
Wohin? Zum Anwalt? Das ist eine sehr gute Idee. Der Anwalt kann den TE wenigstens vernünftig beraten

wenn du eine zeugenvorladung bekommen hast und dort nicht erscheinst , bist du geliefert
Ja dann kommen GSG9 und das SEK mit Gasgranaten durchs Fenster um alle wegen Schwerverbrechen festzunehmen.

Falls du dich etwas mit Behörden auskennst kannst du ja hingehen und einfach mal gucken was die wollen. Darfst aber nicht nervös sein und dich verplappern.

Ich gehe immer hin um an Infos zu kommen.
Wie oft wirst du denn strafrechtlich belangt oder von der Polizei verhaftet?

Sry hatte nu den titel gelesen also normalerweise bin ich eher so in high-section foren unterwegs hab vergessen was Computerbase eig. ist.
Was dachtest du denn was CB ist? Definier mal high-section Forum. Gerne auch per PN (muss hier ja nicht ausarten)


Schlimmstenfalls müssen die Eltern des TEs ein paar hundert Euro Strafe und einen kleinen Obolus für den Anwalt bezahlen; und der TE eine Unterlassungserklärung unterzeichnen. Mehr wird da nicht passieren.
 
@Draklonomikon: Sorry für das OT aber du hast grad dafür gesorgt das ich das 1. Mal heute morgen so richtig herzhaft lachen musste....mit Gasgranaten durchs Fenster....hihi einfach herrlich :-)

@Topic: Anwalt ist in sowas auf jeden Fall ne gute Idee. Gepaart mit der Wahrheit den Eltern sagen wird das schon werden. Einfach aus Fehlern lernen. Das man Fehler macht ist nur Menschlich!
 
ich hatte sowas auch mal, hab einfach nicht drauf reagiert! Brief war an meinen Vater und der war es ja auch nicht! Ob ich es war wusste ich sogar schon nicht mehr, konnte aber sein!

Bei uns kamen alle paar Wochen neue Briefe mit Mahnungen etc. Dann war ne Zeit ruhe und dann kam ein Mahnbescheid! Bei dem muss man aufpassen, der kommt vom Gericht und darauf muss man reagieren! Allerings ist das ganz einfach! Man muss dem Mahnbescheid einfach nur widersprechen, mehr nicht! Wenn es dann noch weiter gehen soll, muss die gegenseite nämlich eine Zivilklage einreichen aber das machen sie nie! Das ist viel zu teuer und das Risiko zu groß, dass sie wegen Mangel an beweisen nicht durchkommen! Dadurch könnten Präzidenzfälle entstehen und das könnte ihre Masche zunichte machen! Außer du hast ihnen gegenüber mal was zugegeben, dann haben sie gute Karten aber sonst nicht!
Die Frage ist ja auch immer, wen wollen sie verklagen? Den Anschlussinhaber? eins der Kinder? Da müssten sie schon eine Hausdurchsuchung machen und alle PCs untersuchen!

Die Idee ist einfach die Leute solange einzuschüchtern bis sie zahlen, leider tun das auch ganz viele und damit haben sie ihr Geld verdient! Die paar die dann halt nicht zahlen sind denen dann egal, dafür haben ja genug andere bezahlt!

Hier geht es nicht um Abzocker Webseiten, da kann man getrost nix machen. In seinem Fall ist das anders. Es spielt keine Rolle wie alt er ist. Im Zweifelsfall ist der Anschlussinhaber, also seine Eltern drann.

Selbst wenn jemand von aussen in das Netz eingedrungen ist weil es nicht ausreichend geschützt war, ist der Anschlussinhaber fällig.

seit wann haftet immer der Anschlussinhaber? Solange er nichts falsch gemacht hat muss er auch nicht haften! Oder kannst du mir einen Fall nennen wo der ware Täter nicht festzustellen war und deshalb der Anschlussinhaber haften musste? Das der Anschlussinhaber haften muss wird zwar gerne von denen Behauptet stimmt aber so erst mal nicht!

Die Urteile die ich kenne haben die Leute immer was falsch gemacht, z.B. erst was zugegeben und dann widerrufen oder WLAN nicht verschlüsselt, den Kindern nicht gesagt, dass man sowas nicht machen darf etc.! Aber darauf kann man sich ja einstellen!
 
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Zuerst ein gutes Forum zum Thema:
http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/

Dort einlesen zur jeweiligen Kanzlei.

Und die Infos für Neu-Abgemahnte
http://www.netzwelt.de/forum/allgem...tlicher-urheberrechtsverletzung-teil-2-a.html

generell empfohlenes Vorgehen ist wie folgt:

- modUE ausfüllen und per Fax und zusätzlich per Einschreiben mit Rückschein an die Kanzlei schicken
ModUe gibt es z.B. hier:
- nicht zahlen
- nicht reagieren / anrufen etc.
http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/ModUE.html

Eine Abmahnung ist generell ein Angebot um eine Verhandlung zu vermeiden. Dies kann angenommen werden oder nicht.
Da die Beträge oftmals aus der Luft gegriffen sind und sehr hoch sind, sollte wenn überhaupt nur ein Gericht entscheiden wie viel zu zahlen ist.

Daher modUE und danach nicht reagieren, nicht anrufen oder Ratenzahlung vereinbaren.
Ratenzahlungsangebot gilt bspw. als Schuldanerkenntnis.

Nach der Abgabe der modUE folgen i.d.R. Bettelbriefe (kann lange dauern), wo daran erinnert wird, dass das Geld noch fehlt und es wird mit Gericht gedroht. Diese heftet man einfach ab.

Evtl. kann es dann noch zu Inkasso-Schreiben und Mahnbescheid kommen. Diese Schreiben muss man widersprechen.

Danach kann es in einem unwahrscheinlichen Fall zu einem Gerichtsprozess kommen.
Dieses Risiko wird von Kanzleien eigentlich nur genommen, wenn der Abgemahnte vorher Fehler wie Schuldanerkenntnis gemacht hat. Daher vermeide es (auch im Forum) die Tat zuzugeben.

edit: und einen Anwalt brauchst du eigentlich erst bei einer Gerichtsverhandlung.
Die ModUE ausfüllen und abschicken kann man eigentlich auch alleine.
Gute Anwälte werden dir wohl obiges Verfahren auch anbieten.
Schlechte Anwälte sagen du sollst die ursprüngliche Unterlassungserklärung unterschreiben und zahlen, evtl. wird noch der Betrag etwas gedrückt. Im Gegenzug darfst dann aber deinen Anwalt zahlen.
Wenn du schon einen Anwalt einschaltest, mach einen Pauschalbetrag ab.
 
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In Zukunft solltest du deine Festplatte mit AES verschlüsseln und für den Fall der Fälle empfehle ich dir ein Hexogen-Polyisobutylen gemisch unmittelbar unter dem Datenträger zu platzieren damit du auch bei einer Razzia abgesichert bist. Sollte der Gau eintreten und sie dich handlungsunfähig machen bevor du bei dem Gemisch die chemische Reaktion hervorrufen kannst, bestreite etwas mit dem Datenmaterial zutun zu haben bis du dich mit deinem Rechtsvertrauten beraten hast.

Viel Glück.

Hochachtungsvoll Kennythekid.
 
@kennythekid:
Den Besitz bzw das Downloaden von urheberrechtlich geschütztem Material verschleiern indem man eine Sprengstoffexplosion herbeiführt?
Guter Plan. Wir vertuschen eine Kleinigkeit mit einer lupenreinen Straftat.
Na klar, man geht doch gerne ins Gefängnis, damit sich ein paar hundert Euro Abmahngebühren spart.
Zumal du bei einem Urheberrechtsprozess immer noch Chancen hast damit davonzukommen, in Anwesenheit von Polizeibeamten eine Sprengstoffexplosion herbeizuführen sollte aber nur äußerst selten mit einem Freispruch enden.
Und das ist gut so!
(Die meisten Leute würden schon bei der Beschaffung bzw dem Herstellen von C4 scheitern. Und auch das ist gut so.)

AES-Verschlüsselung ist da schon eine realistischere Variante...

Ich hätte aber nochmal einen ganz wahnwitzigen Vorschlag für euch.
Und steinigt mich, falls ich mich damit zu weit aus dem Fenster lehne...
Aber man könnte die Inhalte auch einfach bezahlen. Mit Geld und so...
An meinem Computer saß jedenfalls schonmal ein Staatsanwalt (privat) und hat sich meine Musik angeguckt.
-> Keine Abmahnung, keine Anzeige, keinen Stress. Ich hab ihm einfach nur aufgeschrieben was er gut fand, damit er es für sich kaufen kann. (großer Schock!)

Grüße vom:
Jokener
 
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