[Betrug] Defekte Graka erhalten (von Privat)

- raGe -

Lt. Commander
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Guten Abend,


ich habe Anfang Januar im Forumdeluxx Board eine Ati Radeon 9800pro@XT ersteigert, habe dafür 167€inklusive überwiesen.
Der Verkäufer schien sehr nett zu sein und wir blieben in ständigem Kontakt.
Irgendwann kam die Karte natürlich auch, darauf montiert ein ATI SILENCER 3 samt Speicherkühlern.
Rein optisch sah alles aus wie neu, also keinerlei Kratzer, Brüche oder sonstiges.
Das Paket sollte versichert verschickt werden, hatte ihm 7€ dafür gezahlt.
Ich schloss die Karte vorschriftsmässig an, war nicht meine erste Karte. Stromstecker natürlich auch.
Dabei habe ich von meinem TSP350er Netzteil vorsichtshalber einen einzelnen Strang genommen.
Alles sass gut und sicher im Tower, ich startete meinen Rechner wie gewohnt und voller Spannung.
Und siehe da...schon beim b00ten konnte ich vor lauter ArtefaktGulasch kaum etwas erkennen. :(

So...meine alte 9700er eingebaut, alles wunderbar...habe ihm von dem Missstand geschrieben.
Er wirkte selber ein bisschen überrascht und schlug mir sofort folgendes vor:

Ich solle ihm die Karte ohne Silencer (aber MIT 9700er Kühler:skull_alt: ) zurückschicken,
er wollte dort seine Garantieansprüche unter Beweis stellen und gab die Karte ab mit dem Willen,
ein neues Exemplar zu erhalten und mir dieses dann zu schicken.
Nunja...ich brauchte so schnell wie möglich eine neue Karte und willigte ein.

Ich schickte ihm nun diese Karte, er ging damit zu seinem Händler,
welcher die Karte aber behielt und sie wohl an Sapphire bez. RMA schickte.
Nach knapp ~2 Wochen meldete ich mich nochmal, hatte mich zwischenzeitlich informiert.
Habe ihm geschrieben, die Aktion mit der RMA wäre schier hoffnungslos
(da Kühler von anderem Modell verbaut und zusätzlich Arctic Silver WLP drauf war).

Daraufhin schrieb er mir, er würde etwas neues vorschlagen...ich solle ihm doch noch 14€ zusätzlich überweisen,
damit er mir seine aktuelle LeadTek 6600GT als Wertausgleich schicken könnte.
Da is allerdings keinerlei Verwendung/Interesse für diese Karte hätte, sagte ich (freundlich wie immer) seinem Angebot nicht zu.
Daraufhin kam folgendes:

also,
ich hab mich jetzt mit jemandem beraten und leider meine meinung etwas abgeändert.
Fangen wir an:
Ich habe dir eine Graka verkauft, die bei mir tadellos funzte und bis zum Ausbau bei mir im Betrieb war.
Ich habe sie fachgerecht ausgebaut und dann noch wie ich das immer so mache ein zweites mal eingebaut und wieder getestet. Fehlerfreiheit bestätigt.
So anschließend gut verpackt und dir zugesendet.

Du hast dann festgestellt, dass die Karte fehler macht. Ich aber hab die Karte mit 100%iger Sicherheit als voll Funktionsfähig auf Reise geschickt. Da ich als Privatperson keine Garantie gebe und das Transportrisiko beim Käufer liegt ist die Sache für mich eigentlich gegessen.
Nunja, ich habe dir dann angeboten, die Karte für dich umzutauschen, was ich ja eigentlich nicht tun müsste, tat ich aber.

Naja, was ich hiermit sagen möchte ist, dass ich dir wohl doch nicht das Geld überweisen werde! Sorry klingt hart, aber im endeffekt hast du auch kein Recht auf Geldzurück.

Das einzige, was ich von nun an machen werde, ist die Karte, sobald ich sie wieder hab zu dir zu senden (ohne sie einzubauen) und dir deine 7€ Portokosten zu erstatten. Es tut mir aufrechtig leid, dass es so gekommen ist, aber ich habe noch nie Müll verkauft und habe es auch nicht vor, ich will dir auch nicht unterstellen, dass du die Karte beim Einbau etc. geschrottet hast, wir gehen ja von einem Transportschaden aus. Also bitte sei mir nicht böse, aber ich werde es so machen wie oben geschrieben, denn zu was anderem bin ich nicht verpflichtet oder gar gewillt.

Auf ein Gegenangebot reagierte er nicht mehr...egal ob per PM, eMail oder gar SMS!

Wie sieht es da aus...ich bezweifle sein Recht und möchte natürlich an das mir zustehende Geld :stock:

Schonmal jemand Erfahrungen mit sowas gemacht?
 
so leid es mir tut aber er ist zur nichts mehr verpflichtet.

es gibt eben keine garantieansprüche oder umtauschrecht zwischen privatpersonen. es sei denn er habe dir was anderes versichert bzw. zugesagt.

wieso gehst du auf sein angebot nicht ein und holst dir für die paar euros mehr eine 6600GT ? .....

am sonsten ..schauts schlecht für dich aus ...aber ..so ist eben das risiko bei privatgeschäften.


gruß und kopf hoch

Paul
 
das Problem ist, dass ich eben in dieser letzten Antwort meine Meinung geändert habe und die 6600gt nehmen wollte.
Daraufhin hatte er nicht mehr geantwortet. :mad:

Wie sieht es denn da aus mit der Versandversicherung. Wenn man ihm glauben kann, ist die Karte scheinbar (unerklärlich?) unterwegs hopps gegangen.
Müsste da nicht diese Versicherung greifen?
 
mAgNeTiC*!Ce schrieb:
Wie sieht es denn da aus mit der Versandversicherung. Wenn man ihm glauben kann, ist die Karte scheinbar (unerklärlich?) unterwegs hopps gegangen.
Müsste da nicht diese Versicherung greifen?
Keine Chance, da die Transportversicherung nicht rückwirkend greift, soll heißen, du hättest einen Schaden sofort bei Empfang des Paketes melden müssen. Als Beweis gilt eine beschädigte Verpackung. Dabei ist aber auch wichtig, was Inhalt der Versicherung gewesen ist. Wenn nur Paketverlust versichert war, gibt es sowieso nichts.

Der Kauf von privat ist immer kritisch, da beiden Seiten viele Wege für einen Betrug offen stehen, also nicht nur beim Verkäufer, sondern auch beim Käufer. Deshalb immer nur kaufen, wenn eigentlich nichts kaputt gehen kann (Sack Zement z.B. :p ) oder aber der Wert gering ist. Bei hochwertigen Produkten nur bei genauerer Kenntnis der anderen Person. Sonst spielst du Roulette (noch nie Berichte über Ebay gelesen? :confused_alt: )
 
Es gibt eine neue Regelung (EU Recht), die vorschreibt, dass auch Privatpersonen eine Gewährleistung geben müssen, es sei denn, es wurde vor dem Kauf durch den Varkäufer ausgeschlossen. Wenn dies nicht der Fall ist, hat du Garantie. Also solltest Du dein Recht durchsetzen.
 
@cl306

die erste Nachricht, die mir vielleicht ein wenig Hoffnung aufleuchten lässt :rolleyes: :(

woher nimmst du diese Kenntnisse, bist du dir da zu 100% sicher?

denn in seinem Angebot hat er diese Gewährleistung nicht ausgeschlossen!
 
Tja hatte schonmal das selbe Prob aber als Verkäufer! Hab die Karte bei mir ausgebaut( hat 100%ig funktioniert), dann versendet und dann hab ich ne mail bekommen das die karte nicht funktioniert das sie defekt sei usw.! Hab ihm dann meine Hilfe angeboten (natürlich keine Rücknahme) und siehe da der Typ hatte nen Falschen Teiber für sein AGP drauf hab ihm den richtigen geschickt und schwupps die karte funzt ja!

Also probier sie am besten mal in nem anderen System oder schau mal nach neuen Treiber oder in den FAQs deines Mainboardherstellers bevor du jemanden unterstellst das er dir Defekte Ware schickt!! Ist dann nämlich ganz schön peinlich wenns an einem Selber liegt und man vorher nen Riesen aufriss gemacht hat!

Wenn das teil natürlich wirklich defekt ist, dann muß er dir das Geld zurückerstatten weil er das natürlich hätte vorher sagen müssen!
 
Dann sieht es doch gar nicht schlecht aus. Laut einem Gerichtsurteil ist man auch als Privatperson verpflichtet bei einem Privatverkauf eine Gewährleistung zu übernehmen, es sei denn, man schließt diese von vornherin aus.
Deshalb sind auch bei sämtlichen Privatauktionen bei diverse Texte zu lesen, die eine Gewährleistung, Rücknahme bzw. Umtauschrecht ausschließen.

Hab jetzt gerade leider keinen entsprechenden Link parat...


Wenn der Verkäufer die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat, dann ist das sein Problem. Das Problem ist nur, du mußt ihm diesen Umstand beweisen...
 
Das ist natürlich verdammt ärgerlich und wem nun die Schuld für den Defekt zuzuweisen ist ist natürlich auch nie zu erklären.
Das Angebot die Karte über Garantie einzutauschen ist aber die Beste möglichkeit meines erachtens dauert zwar lange aber in dem Fall die Beste Lösung.
Warum du allerdings nicht sofort die 6600GT genommen hast verstehe wer will nicht :rolleyes:
 
so...bin vom Training zurück...


@ madthebad

wäre natürlich wirklich peinlich, allerdings schliesse ich deine Theorie aus, weil sie nach zurückschicken zu IHM auch dieselben Sympthome aufwies :rolleyes:

@ [focusbiker]

ich habe den ganzen Thread noch in meinem Abo, darin ist nichts von eben diesem allseits bekannten Gewährleistungsauschluss zu sehen. Als Beweis sollte doch der Original Thread von ihm reichen oder? (wenn nicht DAS, was dann?!)

@ -RGC- excoutor

stimmt schon, bin aktiv in dem Forum. Allerdings hatte ich nie etwas in der Richtung gepostet. Bin fast ausschliesslich im Marktplatz anzufinden...

@ MistaMasta

wollte die 6600gt erstmal nicht, weil auch die erworbene 9800pro@XT genügend Leistung als "Übergangskarte" bietet (möchte mir in nem halben Jahr ne High-Karte kaufen). Weiterhin hatte ich extra dafür nen CAPE Wakü Kühler gekauft, welcher nicht auf NVIDIA passt. Und zu guter letzt, ich möchte keine Nvidia Karten mehr ;)


P.S.: danke für eure rege Beteiligung ! :daumen:
 
www.german-laws.de schrieb:
ebay: "Keine Garantie nach EU-Recht" ist kein wirksamer Gewährleistungsausschluss

In vielen ebay-Auktionen sieht man Formulierungen, wie "nach neuem EU-Recht keine Garantie" mit der die Verkäufer die Gewährleistung wirksam ausschließen möchten. Über die allgemeinen Voraussetzungen, wann ein Gewährleistungssauschluss wirksam und möglich ist, finden Sie weitergehende Informationen in unserem Beitrag: "Die Wirksamkeit des Ausschlusses von Gewährleistungsrechten bei ebay."

Etwas anders kann es jedoch bei der Verwendung des Wortes "Garantie unter Hinweis auf das "neue EU-Recht"" aussehen.

Grundsätzlich können private Verkäufer die Gewährleistung ausschließen. Gemäß § 444 BGB ist der Haftungsausschluss wirksam, außer der Verkäufer hat den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen. Rechtlich ist es etwas vollkommen anderes, ob die Gewährleistung oder die Garantie ausgeschlossen wird.

Die Gewährleistung bezieht sich auf Sachmängel gemäß § 434 BGB. Eine Garantie stellt jedoch eine ausdrückliche Zusage für die Beschaffenheit einer Sache dar und ist somit ein Unterfall der vereinbarten Beschaffenheit gemäß § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB. Voraussetzung hierfür ist, dass eine bestimmte Beschaffenheit von den Vertragsparteien vereinbart worden ist. Die Anforderungen hierfür sind relativ hoch. Die Standardkommentierung des Bürgerlichen Gesetzbuches vertritt hier eine auf ersten Blick eindeutige Ansicht, soweit eine Garantie ausgeschlossen wird. Es heißt insofern: "Ohne Garantie bedeutet in der Regel keinen Haftungsausschluss, sondern höchstens die Vereinbarung einer bestimmten Beschaffenheit der Kaufsache gemäß § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB" (Palandt, § 444, Rd-Nr. 19).

Der Verkäufer schließt somit eine Garantiehaftung für eine vereinbarte Beschaffenheit aus, haftet jedoch für die übrigen Sachmängel des § 434 BGB, demzufolge ist eine Sache erst dann mangelfrei, sobald eine Beschaffenheit nicht ausdrücklich vereinbart wurde,

...

Guten Abend,

dieser Artikel geht natürlich noch weiter. Aufgrund von Quellenangaben, muss ich dich bitten, den Text auf der o.g. Seite komplett durch zu lesen.
 
So wie ich das verstehe, liegen meine Chancen also garnicht so schlecht, mein Geld wiederzubekommen oder?

Hier ist übrigens der angesprochene Thread, könnte ja als Beweis dienen...


Er hat also die Gewährleistung zu erbringen, mir eine (von ihm so beschriebene) intakte Karte zu schicken...
was aber ja nicht der Fall ist...wie gehts nun weiter?

Sollte ich schon den Anwalt einsetzen, wenn er weiterhin nicht antwortet?
 
Hm, blöd gelaufen, aber ich frage mich ernsthaft, wieshalb du nicht einfach für die 14 Euronen die 6600 genommen hast. War doch ein faires Angebot.
Naja, deine Sache. Viel Glück noch!
 
Guten Morgen,

selbst wenn Deine Chance bestehen, ein Anwalt kommt Dich enorm teurer, als Du bezahlt hast. Mein Vorschlag wäre, die Boardadmins dazwischen zu schalten. Da scheint ein Problem mit der Regelung der Marktplatzregeln vor zu liegen.
 
jo, entweder die Boardadmins einschalten ODER
Du legst ihm einfach die Klausel mit dem EU Recht vor und DROHST erstmal mit nem Anwalt.
Ich denke er ist kein Typischer betrüger, er hat einfach nur erkannt dass ihm "anscheinend" nichts passieren kann.
Vielleicht ändert er seine Meinung wenn du ihm das Gesetz vorlegst.
 
Guten Morgen,

wenn Du einen brauchbaren Beweise dafür hast, dass dies ein rechtmäßiger Kauf über das HGB war, dann kannst du sogar gegen einen Kostenaufwand von ca. 20€, einen Gerichtsvollzieher mit der Sache über das Gericht beauftragen. Ich werde mich diesbezüglich nochmal schlau machen und mich dann hier melden!
 
Na, jetzt wird's aber ein bissle heftig. Erstens sehe ich hier keinen Hinweis auf Betrug, da der Verkäufer anfangs sein Entgegenkommen signalisierte und zweitens: Was geht das die Boardadmins an? Geschäfte von Privat an Privat sind afaik bei HWdeluxx genau wie bei uns nicht Angelegenheit der Mods oder Admins.
 
@AntiBuerger:
Gilt für Privatkäufe nicht das BGB? ;) Das HGB ist doch nur für Kaufleute.


Ich denke auch, dass die Admins nicht viel ausrichten können und auch nicht sollen. Eigentlich steht ja Aussage gegen Aussage. Wenn er dir beweisen kann, dass die Karte ganz klar funktioniert hat, als er sie dir zugesandt hat, dann wird es ganz schön dunkel... Da reicht doch ein einfacher Zeuge. Genauso sieht es aus, wenn du einen Zeugen dafür hast, dass die Karte nie funktionstüchtig bei dir angekommen ist...
Ich denke, wenn es nichts bringt, dass du ihm mit einem Anwalt drohst und du nicht gewillt bist, zum Anwalt zu rennen, dann ist die Sache halt einfach dumm gelaufen...
 
mA!dN schrieb:
Du legst ihm einfach die Klausel mit dem EU Recht vor und DROHST erstmal mit nem Anwalt.
Gib ihm doch mal den Link für den Passus im EU-Recht (würde mich auch mal interessieren)

EU-Recht

Um es vorweg zu nehmen: Europäisches Recht gibt es natürlich wirklich. Aber es hat selten unmittelbare Auswirkungen auf denjenigen, der in Europa lebt. Denn das EU-Recht manifestiert sich in der Regel durch die Existenz von Richtlinien, die den EU-Mitgliedstaaten vorschreiben, innerhalb einer gewissen Frist eigene Gesetze zu erlassen - auf diese Weise stricken sich die europäischen Länder ihr eigenes Recht aus den EU-Bestimmungen.

Bei Ebay.de aber ist alles anders: hier scheint das EU-Recht allgegenwärtig. Viele, viele Privatverkäufer schreiben in ihren Auktionsbeschreibungstext, dass sie "wegen dem neuen EU-Recht" keine Garantie für ihre Verkäufe geben könnten oder dürften. Um welches Gesetz es sich handelt, schreiben sie natürlich nicht, denn das Finden eines solchen würde ihnen ziemlich schwer fallen - ein entsprechendes EU-Gesetz existiert nämlich nicht.

Hintergrund der falschen Rechtsbelehrungen dürfte folgender sein: Seit dem 1. Januar 2002 gilt in Deutschland ein geändertes BGB , das das Schuldrecht (also die Bestimmungen, die z.B. den Handel und Verkauf regeln) reformierte. Grund für die Veränderungen war zumindest teilweise tatsächlich die Umsetzung einer EU-Richtlinie. So entstand neues deutsches Recht, aus dem man u.a. ableiten kann, dass Privatverkäufer in bestimmen Fällen für Mängel an ihren Sachen nicht haften müssen, wenn sie eine Gewährleistung vorher vertraglich ausgeschlossen haben.


Gewährleistung oder Garantie

Gewährleistung, korrekterweise als Sachmängelhaftung bezeichnet, ist vereinfacht gesagt die Pflicht eines Verkäufers, für die Korrektheit seiner Verkäufe zu sorgen, d.h. für auftretende Mängel an einer Sache (die bereits bei der Übergabe an den Kunden existierten) innerhalb einer bestimmten Zeit nach dem Verkauf zu haften. Das ist eine gesetzliche Pflicht, die demnach für jeden gilt. Für einen Käufer bzw. Kunden ergibt sich so der Eindruck, der Vekäufer würde für die reibungslose Funktion oder Beschaffenheit seines Produktes garantieren. Mit "Garantie" hat das aber nichts zu tun - Garantie ist immer ein freiwilliges zusätzliches Versprechen eines Verkäufers, über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus für eine reibungslose Funktion oder bestimmte Produktbeschaffenheit zu sorgen ("Garantie" muss man daher auch nicht ausschließen, wenn man sie erst gar nicht anbietet). An ein Garantieversprechen muss sich der Verkaufende dann natürlich auch halten, wenn er es einmal gegeben hat. Die Gewährleistung hingegen greift nur dann, wenn Probleme auftauchen, z.B. wenn eine verkaufte Sache nicht der ursprünglichen Beschreibung oder dem "Normalzustand" entspricht, etwa der verkaufte Artikel nicht so verwendet werden kann, wie der Käufer es z.B. nach dem Beschreibungstext erwarten konnte.
Quelle!

Also:
EU-Recht (auch wenn es so toll klingt) wieder aus dem Gedächtnis streichen.
Garantie vergessen, es wurde keine gewährt!
Gewährleistungsanspruch besteht, allerdings wird wohl jede Seite ihre Meinung vertreten (Verkäufer: Karte in Ordnung, Käufer: Karte defekt). Man trifft sich vor Gericht ...
... und wer eine Rechtschutzversicherung hat, die diesen Bereich abdeckt, hat gewonnen. Ansonsten gewinnen nur die Anwälte.
Die Idee mit dem Gerichtsvollzieher ist wirklich genial. Spätestens dann ist die Möglichkeit zu einer gütigen Einigung bzw. einem Vergleich verspielt. Außerdem bekommt man Gerichtsvollzieher nicht leihweise bei Gericht, sondern man muß einen Titel (Anspruch) erwirken (also eine Gerichtsverhandlung muß stattfinden). Und die findet normalerweise auch nicht gleich morgen statt.
Der Thread soll als Beweis für was gelten? Kannst du beweisen, dass derjenige, von dem du die Karte bekommen hast, auch derjenige ist, der das dort im Forum geschrieben hat?
Die Anmerkung deines "Geschäftspartners", er habe mit jemandem gesprochen, deutet darauf hin, dass er sich bereits rechtlichen Beistand geholt hat.
Die Erstberatung kostet bei allen Rechtsanwälten gleich viel (ich glaube so bei 135 Euronen). Wenn es dir das wert ist?!

Kleiner Nachtrag: In dem genannten Thread bei hardwareluxx kann ich keinen Hinweis durch den Verkäufer sehen, dass die Karte noch funktioniert! Also ist dieser Thread für dich wertlos.
 
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