bewebrungsfrist-wartesemester

TheWarrior23

Lt. Commander
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Feb. 2007
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hi

die bewerbungsfrist an der hochschule,wo ich mich bewerben wollte,war bis zum 15.7.
bis dorthin wusste ich aber noch nicht genau, was ich machen sollte.
für mich stand fest,dass ich zur armee gehe,aber hab immer noch kein einberufungsbescheid für den 1.10. bekommen...

meine frage wäre jetzt:wenn ich mich jetzt NACH der frist bewerbe und ich angenommen wartesemester theoretisch einlegen müsste,wird dann die wartezeit gezählt oder erfolgt dies nicht?;)
 
Du kannst die nicht nach Ablauf der Frist sofort bewerben. Wozu gibt es denn Fristen und Termine, wenn man sie nicht einhält ? Außerdem solange du nicht an einer Hochschule eingeschrieben bist, sammeln sich bei dir die Wartesemerster.

Alternativ gäbe es noch viele zulassungsfreie Studiengängen, in die du dich sofort einschreiben lassen kannst (geht je nach Hochschule bis Ende September).
 
Jo, gehe einfach mal zu Hochschule hin und frage, ob du dich vllt jetzt noch einschreiben kannst.

Bei mir haben sie es versäumt, mir mitzuteilen, dass eine Unterlage fehlt (von der ich nicht wußte, dass ich sie beilegen muss, war nirgends erwähnt). Ich habe erst kurz vor dem Vorlesungsbeginnn realisiert, was da los wahr. Nun ja, ich habe mich schlußendlich eine Woche vor Vorlesungsbeginnn eingeschrieben. ^^
Da war aber vermutlich auch etwas schlechtes Gewissen dabei, weil sie einen laut eigener Aussage normalerweise über fehlende Unterlagen benachrichtigen.
 
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