TheWarrior23
Lt. Commander
- Registriert
- Feb. 2007
- Beiträge
- 1.375
hi
die bewerbungsfrist an der hochschule,wo ich mich bewerben wollte,war bis zum 15.7.
bis dorthin wusste ich aber noch nicht genau, was ich machen sollte.
für mich stand fest,dass ich zur armee gehe,aber hab immer noch kein einberufungsbescheid für den 1.10. bekommen...
meine frage wäre jetzt:wenn ich mich jetzt NACH der frist bewerbe und ich angenommen wartesemester theoretisch einlegen müsste,wird dann die wartezeit gezählt oder erfolgt dies nicht?
die bewerbungsfrist an der hochschule,wo ich mich bewerben wollte,war bis zum 15.7.
bis dorthin wusste ich aber noch nicht genau, was ich machen sollte.
für mich stand fest,dass ich zur armee gehe,aber hab immer noch kein einberufungsbescheid für den 1.10. bekommen...
meine frage wäre jetzt:wenn ich mich jetzt NACH der frist bewerbe und ich angenommen wartesemester theoretisch einlegen müsste,wird dann die wartezeit gezählt oder erfolgt dies nicht?