News Bitkom-Umfrage: AGB sind zu kompliziert und werden selten gelesen

hihu schrieb:
Pardon, wollte niemanden verwirren. Klar, AGB sind dazu gedacht, dispositives Recht abzuändern. Das ist aber bei Konsumenten eigentlich unmöglich, weil es für alle Kaufverträge zwingende Verbraucherschutzvorschriften gibt.

Ich wollte nur darauf hinweisen, dass im grenzüberschreitenden Verkehr, wo die EU mehr mitzureden hat, der Unternehmer den Kunden zusätzlich über alle Rechtsvorschriften informieren muss, auch zB über das Rücktrittsrecht von 14 Tagen, welches aber bei jedem Online Shop gleich wäre. Dies tun die meisten Unternehmer in ihren AGB, weshalb sich die immer weiter aufblähen. Das Rücktrittsrecht findet man deshalb auch in jeder AGB eines Online Shops.

In Österreich ist sogar die salvatorische Klausel verboten, weil sie den Kunden über die richtige Rechtslage täuscht.
Meist ist die Widerrufsbelehrung getrennt von AGB.
 
Ruff_Ryders88 schrieb:
Wo sind denn die AGB von Rewe, Aldi und Lidl zu finden?
Meist online nachlesbar und idR. auch im Geschäft bzw. der Filiale selbst.
 
Rhoxx schrieb:
Ich hätte ja einen (naiven?) Vorschlag für Anbieter und Kunde: Common Sense Verträge.
Gibt es bereits, nennt sich BGB.
Rhoxx schrieb:
Ausnahmen und Sonderregelungen sollen gesondert und auffällig sichtbar dem Kunden präsentiert werden.
Also doch wieder AGB…
Rhoxx schrieb:
So wäre McDonalds davon geschützt, dass etwa ein Allergiker sie verklagt, weil sie Allergene im Burger haben, ohne dass sie es explizit in AGBs darauf verweisen müssen.
Spannend.
Rhoxx schrieb:
Gleichzeitig kann ein Kunde von McDonalds erwarten, dass er einen Cheese-Burger mit echtem Käse bekommt, wenn er einen bestellt und nicht in den AGBs schauen muss, ob McD vlt. sich still herausnimmt Käse anders zu definieren.
Warum? Allergene müssen ja auch nicht definiert werden. Nur ist das eine potenziell tödlich, das andere nur eine Frage des Gescmacks.
Rhoxx schrieb:
Am Ende ist diese AGB-Egalität die wir sehen/leben ein Symptom der (gesetzlichen) Komplexität unserer Welt in der wir weiterhin Cheeseburger kaufen (wollen) und die Anbieter keinen Ärger mit dem Gesetz möchten.
Sag mir, dass du kein Restaurantbetreiber bist ohne zu sagen, dass du ein Restaurantbetreiber bist…
 
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Rhoxx schrieb:
Common Sense Verträge
Ich verstehe nicht ganz, was...
  1. ...einen solchen Vertrag davon unterschiedet, was bereits im BGB über Verträge steht? Da steht schon echt viel drinne zum Thema Vertragsrecht mit Endverbrauchern. Die AGB passen das auf Produkt/Dienstleistung/Firmenstruktur (z.B. Gerichtsstand) an. Oft steht auch erst in den AGB, mit wem man eigentlich einen Vertrag schließt und wer dann doch nur Vermittler ist usw.
  2. Wer legt fest, was "common sense" ist, vor allem im Fall von Streitigkeiten (Stichwort: Rechtssicherheit)? Was unterscheidet, dass dann noch von einem Gesetz, welches (in einer idealen Welt) auch nur die gesellschaftlich geltenden Sitten und Normen durch ein formales Verfahren in allgemeingültiges Recht gießt?
  3. Wenn alle Verträge "irgendwie gleich" sein müssen, wie können sich Anbieter überhaupt noch voneinander abheben, außer durch den geringsten Preis bzw. größtes Werbebudget?
  4. Geht es vielleicht nur darum, sich (unliebsamer) Gesetze zu entledigen? Ich meine, sowas gab es auch schon am Anfang von Cryptos. "Wilder Westen", es gibt keine Autoritäten. Nur der Vertrag zählt. Und dann hat jemand eine Idee für einen Vertrag gehabt, der jemand anderen Benachteiligt, ohne dass er es hätte vorher ekennen können. Nennt sich landläufig Betrug/Wucher und ist illegal. Der Betrogene schreit nach Kompensation und Gerechtigkeit, nur gibt es keinen Richter. Also werden zusätzliche Gesetze geschrieben, Richter eingesetzt und dann wird aus der Freiheit wieder ein geregelter Raum voller Gesetze. Immer mehr Gesetze. Unter Anderem ist das auch ein Grund für überbordende Bürokratie.
Ergänzung ()

Rhoxx schrieb:
Am Ende ist diese AGB-Egalität die wir sehen/leben ein Symptom der (gesetzlichen) Komplexität unserer Welt
Ganz klar. Je länger eine Gesellschaft existiert, desto mehr Dinge passieren, bei deren Aufarbeitung jemand ganz laut schreit "das muss verboten/geregelt" werden. -> Neues Gesetz.
Und wenn etwas nicht geregelt ist, kommt auch mal jemand auf klasse Ideen wie "Analogkäse" (an sich nichts Schlechtes, aber es muss gekennzeichnet sein, was letztlich wieder eine weitere Regel ist...).
 
Zuletzt bearbeitet:
Und was macht ma, wenn einem die Bedigungen des Microsoft Lizenzvertrages nicht zusagen?

Alles auf Linux? Wenne s die benötigte Software nicht für Linux gibt?

Das Problem ist ja, das man oft kaum eine Wahl hat, weil sich die Anbieter nicht so sehr unterscheiden.

Mobilfunkverträge z.b.
 
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MDM schrieb:
Allergene müssen ja auch nicht definiert werden.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass Allergene deklariert werden müssen, zumindest die geläufigsten.
Ergänzung ()

Ruff_Ryders88 schrieb:
Meist ist die Widerrufsbelehrung getrennt von AGB.
Und trotzdem meistens noch zusätzlich in den AGB, um diese schön aufzublähen.
 
Wir haben jetzt schon mehr Teilnehmer an der Umfrage als in der Bitkom-Studie. Sehr geil. Danke!

Vielleicht schicke ich dem Bitkom mal am Ende das Ergebnis. Teils sieht es ja sehr ähnlich aus bisher. Aber bei uns werden die AGB noch mehr nie gelesen. ^^
 
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GrenSo schrieb:
Meist online nachlesbar und idR. auch im Geschäft bzw. der Filiale selbst.
Online haben sie für meine Einkäufe offline keine Gültigkeit. Bedingung für gültig eingebundene AGB ist, dass diese im Vorfeld des Vertrages bekannt waren. Dies gilt sowohl off, als auch online.
 
Frankyac schrieb:
Z.B. Produkte mit Cloudanbindung, die jederzeit abgeschaltet werden können, wenn der Anbieter nicht mehr will oder kann.

Dafür muss man die AGBs aber nicht lesen. So einen Passus hat so ziemlich jeder Onlinedienst.
 
Ruff_Ryders88 schrieb:
Online haben sie für meine Einkäufe offline keine Gültigkeit. Bedingung für gültig eingebundene AGB ist, dass diese im Vorfeld des Vertrages bekannt waren. Dies gilt sowohl off, als auch online.
Also offline kannst du die jeweiligen AGB meist in der Filiale selbst lesen, bevor du dort was gekauft hast. Oft ist es aber auch so, dass, bestes Beispiel ist dabei ALDI, du die AGB der Filialen auch online auf deren Webseite lesen kannst, welche dann auch explizit als AGB für die Filiale gekennzeichnet ist.
 
Artikel-Update: In den letzten zwei Wochen hat die Community zum Thema AGB abgestimmt. Insgesamt ist der Tenor ähnlich, doch ergeben sich auch Unterschiede zur Bitkom-Studie. So gaben mit 56,9 Prozent noch weitaus mehr an, die AGB bei Online-Angeboten nie zu lesen. Immerhin ein Drittel schaut sie sich zumindest selten an. Allerdings nur 1,6 Prozent der Teilnehmer gaben an, sie immer zu studieren.

Von jenen, die die AGB lesen, gab mit 89,3 Prozent die große Mehrheit an, lediglich bestimmte Abschnitte des Textes zu lesen. Nur 1,7 Prozent lesen die AGB demnach vollständig und 9,1 Prozent den größten Teil davon.

Ebenso eindeutig fallen die Meinungen zur Aufmachung der AGB-Texte aus. Über 95 Prozent finden diese zu lang, 76 Prozent finden sie zu kompliziert und 78,7 Prozent finden sie zu unübersichtlich.

Ähnlich wie in der Bitkom-Studie wurde die Frage zu den AGB bei Offline-Käufen beantwortet. Dabei gaben 79 Prozent der Teilnehmer an, diese nie zu lesen.

Die Redaktion bedankt sich bei rund 1.200 Teilnehmern der Umfragen. Alle Ergebnisse können weiter oben im Detail eingesehen werden.
 
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Hallo, bin auch ein weiterklicker.
Aber Arbeitsvertrag gelesen und Kaufvertrag Haus....für Hypo-Zinsvertrag Bank nur stellenweisse...Rest ev bei Bedarf wenn geschaut werden muss ob schaden gedeckt ist oder bei Krankenversicherung.
Es ist oft viel und gern auch kompliziert geschrieben.
Der teuerste "Vertrag" in meinem Leben war die erste und somit auch letzte Ehe.
Lg
 
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@_anonymous0815_ Nein die Zahlen stimmen (siehe Diagramme im Artikel weiter oben). Ich hatte nur die 9,1 Prozent, die für "Ich lese den größten Teil davon" gestimmt haben, an der Stelle nicht erwähnt. ;) (habe ich jetzt nachgeholt)
 
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25% ist auf jeden Fall Quatsch. Eher 95% oder mehr. Ich habe in meinem ganzen Leben noch keine AGB gelesen und dabei bin ich eher vorsichtig.

Seit dem Zeitpunkt als die EU diese Cookie Consent Klickerei erst erzwungen und dann nie wieder nachgebessert hat, habe ich derlei Dingen abgeschworen. Anstatt weniger Tracking und Datenweitergabe haben wir davon mehr denn je zuvor und gleichzeitig viel schlechtere Usability. Und klar, natürlich ist das so gewollt. Man soll nicht lesen, was in den AGB drinsteht, sonst wären sie kurz und knackig.
 
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pi55flap schrieb:
Der teuerste "Vertrag" in meinem Leben war die erste und somit auch letzte Ehe.
Tja, wenn man nur „zahlt“ und dafür nichts „bekommt“, hat man wohl in der falschen Abteilung „eingekauft“. :streicheln:

BTT:
Diese Abstimmung habe ich wohl verpasst. Aber ich bin ja auch größtenteils mit Antipathie gegen AGBs aufgestellt.
Das macht mir es nicht unbedingt leichter eine Vertragsbeziehung einzugehen :D
 
sebish schrieb:
Man soll nicht lesen, was in den AGB drinsteht, sonst wären sie kurz und knackig.
Als jemand der schon öfter selbst AGB verfassen (lassen) musste - ich denke in 99% der Fälle dienen die AGB lediglich dazu sich rechtlich abzusichern, und so lang und umständlich sind sie eben weil so rechtlich saubere Formulierungen leider aussehen.

Eigentlich bräuchte man für den Großteil aller Onlineangebote gar keine AGB, jeder schreibt den selben obligatorischen Müll rein, irgendwas das aus der Reihe tanzt ist dann eh wieder nicht gültig usw.
Es müsste einfach soetwas wie einen europäischen Standard geben, der dann definiert wie sich das bei Onlineshops usw verhält und wenn etwas dann wirklich mal individuell abweichende Bedingungen benötigt kann man die Abweichungen recht kurz zusammenfassen und darauf hinweisen.

Anbieter (insbesondere kleinere, ohne Rechtsabteilung) wären froh das Thema los zu haben und Kunden wären froh sich einfach auf den Standard verlassen zu können.
 
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