Blaulicht am Fahrrad

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Hallo,

ich habe mir LED Strobe-Lichter (Blaulicht) ans Fahrrad montiert.

Ich wollte fragen, mit welchen Folgen ich rechnen muss, falls mal die "echte" Polizei mich erwischt.

Unteranderem bin ich gestern die Straße entlang gefahren und habe Blaulicht angemacht als ein Auto entgegen fuhr. Er hielt an und dachte ich wär die Polizei. :freaky:

Falls der Thread gegen die Regeln verstößt, dann bitte löschen.

MfG
 
ich würds sein lassen
könnte sowas wie amts anmaßung sein
 
Bist nicht der erste mit dieser Idee.

Lies mich!
 
"Nötigung im Straßenverkehr" könnte man vielleicht auch noch anführen.
 
Bist nicht der erste mit dieser Idee.

Lies mich!

Der hat aber auch Kohle kassiert.

ich würds sein lassen
könnte sowas wie amts anmaßung sein

Ich habe nur die Lichter dran montiert, mehr nicht,
also ich sag nicht "ich bin fake polizei" ..
wenn die Autos anhalten, dann fahre ich einfach weiter.

MfG
 
Zuletzt bearbeitet:
aus deinem nickname schließe ich das du 16/17 bist.... baut man sich da wirklich noch lichter ans fahrrad?
 
@alp93

Ach, deswegenwird ihm aber auch nicht "nur" die Amtsanmaßung und Nötigung vorgeworden, sondern auch noch nen paar mehr Delikte wie Betrug, Diebstahl, Urkundenfälschung usw.
 
Na und? "Nötigung" und somit "Straßenverkehrsgefährdung" könnte man dir auf jeden Fall vorwerfen.
 
Du fragst nach den Folgen, man sagt sie dir und du rechtfertigst dein Handeln.


Mal im ernst, du wolltest doch hier die Bestätigung haben, dass du eine ganz arg tolle Idee hattest. Das wird nicht passieren. Ich zweifle jedoch auch daran, dass du die ganze Thematik überhaupt erfasst.... deshalb... mach doch einfach weiterhin, was du willst und leb mit den Konsequenzen, die das Ganze definitiv haben wird.
 
Nein, ich wollte nur fragen, ob es wirklich so schlimm ist.

Wenn ich deswegen nur z.B "20 Euro Bussgeld" zahlen muss, wenn ich erschwischt werde, geht ja noch.

Übrigens, habe jemanden gefragt, der es auch gemacht hat (youtube), und er sagte, dass die Polizei nichts macht.

(Er hat selbst Blaulichter, sogar mehr als ich und die Polizei hat ihn mehrmals gesehen)

MfG
 
Das wird man dir pauschal so nicht beantworten können.

Wirst du erwischt, während das Blaulicht ausgeschaltet ist und das Fahrrad steht, ist die Situation meines erachtens nach komplett anders, als wenn du gerade damit über eine Hauptkreuzung in eurer Stadt fährst und den Verkehr behinderst.

Was irgendjemand irgendwo sagt oder mal erlebt haben will oder gehört haben soll, würde ich übrigens nicht als vertrauenswürdige Quelle heranziehen. Aber vielleicht einfach mal bei der Polizei anrufen (nicht 110...) und nachfragen.
 
http://www.autogenau.de/ratgeber/auto-recht/noetigung-im-strassenverkehr.html
Das StGB sieht als Strafe für nachgewiesene Fälle von Nötigung allgemein eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Eine Haftstrafe wird nach Abs. 4 aber nur bei besonderer Schwere der Schuld verhängt. Nötigung im Straßenverkehr gehört nicht zu den im Gesetz aufgeführten Regelfällen schwerwiegender Nötigung. Es kann sich zudem strafmildernd auswirken, wenn der Beschuldigte möglichst früh seine Schuld einräumt.

Nötigung ist keine Ordnungswidrigkeit, daher kommst mit deinen 20€ auch nicht weit ;)
Der Fahrer der dir entgegen kam fühlte sich genötigt langsamer zu fahren, also ist der Straftat bestand der Nötigung auf alle fälle gegeben.
Du Must nun nur noch an den Falschen geraten und es kann Böse enden.

im übrigen sind die lichter doch eh Dämlich.
Keiner wird denken: Boar Cool der hat Blinkende Lichter am Fahrrad.
Alle denken nur: Was ist den das für ein Idiot.
 
Zuletzt bearbeitet:
mach was du nicht lassen kannst und heule nicht über die konsequenzen die es dann hat
ausreichend gewarnt wurdest du hier ja
 
Von Verkehrsportal.de

Aus dem Fahren mit Blaulicht könnte man eine Amtsanmaßung i.S.V. §132 StGB konstruieren, was aber nicht unstrittig ist. Ich tendiere eher dazu, dass man eine Amtsanmaßung abzulehnen hat.
Ansonsten kommt noch eine strafrechtliche Nötigung i.S.v. §240 Abs. 1 u. 2 StGB in Betracht, wenn durch die Benutzung des Blaulichtes Verkehrsteilnehmer zu Ausweichmanövern oder ähnlichem genötigt werden.

Außerdem können alle mit dem Blaulicht begangenen Verkehrsverstöße geahndet werden.

Und, sollte das alles nicht funktionieren, gibt es auch noch im Bußgeldkatalog bzw. Tatbestandskatalog eine Vorschrift für das Fahren mit Blaulicht:

Tb.-Nr.: 138100
Sie verwendeten missbräuchlich blaues Blinklicht oder blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn.
§ 38 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 134 BKat

Verwarnungsgeld: 20,- €
Punkte: ---
Fahrverbot: ---
Kategorie FaP: ---

Wobei man bei einem solchen Verhalten in der Regel Vorsatz unterstellen würde, die Rechtsfolgen würden sich dann wie folgt ändern:

Bußgeld : 40,- € zzgl. Gebühren und Auslagen
Punkte: 1
Fahrverbot: ---
Kategorie FaP: B

Gibt scheinbar wirklich keine große Strafe... leider hat man nicht viel handhabe gegen das Vorhaben des TE.
 
Habe eine E-Mail an die Polizei Unna geschrieben.

Mal gucken, was die dazu sagen.

MfG
 
Sehr schlau :D
Offenbare dich selbst


Strafbar ist es, aber die werden dir nur sagen das du das abmachen sollst.

Zu Karneval hatte ich auch die Rangabzeichen dran.
Normalerweise ist das Amtsanmaßung und kann mit bis zu 2000€ oder Knast geahndet werden.
Trotzdem haben die Feldjäger mir die abgenommen, und in meine Tasche gesteckt.
 
Da fällt mir wieder dieses lustige Rechenbeispiel ein:
Schleicher auf der linken Spur der Autobahn. Was tun?
Rechts überholen: 100 € 3 Punkte

dann doch lieber -->
auf dem Seitenstreifen überholen: 75 € 2 Punkte

also dann doch -->
mit Blaulicht fahren der Schleicher macht Platz: 40 € 1 Punkt
:D
 
das is mir auch direkt eingefallen, als ich den thread gelesen habe. allerdings beachtet das spaß-beispiel halt nicht, dass da evtl. noch andere sachen wie nötigung etc. auf einen zukommen können.
 
auch wenn hier manche sagen gibt nur bußgeld oder ähnliches. lass es einfach.

manche leute/verkehrsteilnehmer verfallen in panik oder schockstarre wenn sie blaulicht sehen. Daraus resultieren meist unkontrollierte reaktionen.

stell dir mal folgende situation vor:

du fährst nachts (eventl. mit noch ordentlich was intus) mit dem fahrrad auf der landstraße nach hause. von vorne kommt eventl ein fahranfänger, der etwas zu schnell unterwegs ist. Du schaltest deine super-ultra-blitzblinker ein und kollege erschrickt,da er polizei vermutet, geht in die eisen und verreist das steuer und setzt das auto in den graben. Im schlimmsten falle findet die Feuerwehr, nachdem sie den pkw-fahrer mehr tot als lebendig aus dem auto geschnitten hat noch beim aufräumen noch ne mischung aus fahrrad led blitzern und roter biomasse unter dem fahrzeugwrack...


hört sich alles sehr konstruiert an, aber ein unglück ist immer eine verkettung dummer zufälle^^

du musst dir bewusst sein, das die irritierung von verkehrsteilnehmern nicht nur dich, sondern auch andere gefährdet.

edit: hier mal n beispiel:

http://www.nonstopnews.de/meldung/10599
 
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