Angehalten auf dem Fahrrad

Mal zum mitschreiben. Du lässt dich erst in der Probezeit blitzen, und fährst nun mit 1 Promill fahrrad? :-)

So ein Forum ist zum austausch da, ja. Aber was genau erwartest du denn hier für antworten und was genau soll es dir helfen?
 
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1. In Probezeit geblitzt mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit

2. Eltern werfen ihn raus und er fragt wie er sein Geld auf dem Girokonto an Hartz IV vorbeimogeln kann.

3. Betrunken im Straßenverkehr unterwegs.

Langsam aber sicher ergibt sich ein gewisses Gesamtbild.
 
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hallo7 schrieb:
In der Regel teilen sie dir das auch mit. Insofern nehm ich an, dass du bereits weißt was dich erwartet, du aber nach möglichen Ausflüchten suchst?
Die Frage was die Beamten gesagt haben stelle ich seit meinem ersten Beitrag hier. Antwort gibt es keine…
 
Wenn man ab einem gewissen Promillewert keine "Ausfallerscheinungen" hat geht man auch von einer Gewöhnung aus, was auch eng werden könnte.
 
FuTur3d schrieb:
Das stimmt so nur fürs Strafverfahren. Bei Ordnungswidrigkeiten reicht ein Atemalkoholtest aus.


Ja, das werden wohl direkt 3P werden. Dass Du niemanden tatsächlich konkret gefährdet hast ist egal, weil schon die unverwirklichte abstrakte Gefährdung ausreichend ist. Die Polizisten haben dich ja mit Sicherheit auch deshalb kontrolliert, weil du eben gerade fahrauffällig warst und keinen verkehrssichern Eindruck gemacht hast. ;)
In Zukunft einfach zu Fuß gehen oder ein Taxi rufen.
Nun aber auf eine Verkehrsgefährdung abzuzielen OHNE Messung des Blutalkoholwertes ist wohl sehr unwahrscheinlich.

Hier spricht doch rein gar nichts dafür, dass die Polizisten einen Straftatbestand angenommen haben.

Ich würde mir da weniger grosse Sorgen machen, weil eben gerade explizit nicht die Massnahmen ergriffen wurden, die für die Verfolgung von Straftatbetänden hier eigentlich zwingende Voraussetzung sind.
 
KilianMba schrieb:
Kann die Polizei mir das trotzdem so auslegen?
Du kannst sogar als betrunkener Fußgänger den Lappen verlieren.
https://www.focus.de/auto/news/fueh...sgaenger-nicht-ohne-gutachten_id_2827125.html

betr Fußgänger.png
 
Das wird hier aber wohl daran scheitern, dass kein Blutalkoholwert bestimmt wurde. Die Polizisten waren offensichtlich der Meinung, dass keine so übermäßige Alkoholisierung vorlag, die eine Blutalkoholkontrolle notwendig machen würde.

Das hätten sie jederzeit (verhältnismäßig) problemlos veranlassen können, wenn sie den Verdacht gehabt hätten, es läge ein Strafratsbestand vor. Das verhalten der Polizisten spricht hier aber doch ganz klar dafür, dass die Polizei vor Ort das selber lediglich im Bereich maximal einer Ordnungswidrigkeit gesehen hat.

Und dass sie das nun heute anders sieht ist doch eher unwahrscheinlich - nicht ganz unmöglich aber halt sehr sehr unwahrscheinlich - man wird sicher der Urteilsfähigkeit der eigenen Beamten vor Ort vertrauen.

Dass Alkohol und Teilnahme am Straßenverkehr eigentlich nie zusammenpassen ist ja trotzdem klar :D
 
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