Box auf Laptop gefallen

bRiTnEy

Lieutenant
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Feb. 2004
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Guten Morgen,

bin mir nicht sicher wo ich das posten soll, also mache ich es mal hier.

Ich habe den Laptop meiner Schwester an meine Stereoanlage angeschlossen. Den Laptop habe ich oben auf einen Tisch stehen gehabt. Die Boxen stehen in den Zimmerecken auf Holzbrettern in etwa 2 Meter Höhe. Im laufe des Abends ist die Box wohl nach vorne gewandert und runter auf den Laptop gefallen :(. Der Laptop hat erhebliche Schäden am Gehäuse, funktioniert aber noch. Habe ich da eine Chance das über meine Versicherung bezahlt zu bekommen?

mfg Sebastian
 
Morgen früh um 9:00 nimmst du dein Telefon und rufst die Versicherung an?
 
über die versicherung wirds schwierig, da verwandt bzw. gleiche versicherungspolice. du kannst es natürlich trotzdem versuchen ;)
 
Wieso sollte es die gleiche Versicherungspolice sein ? Der TE schreibt von "seiner Versicherung", ich unterstelle also er ist volljährig und hat eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Wenn er jetzt noch im eigenen Haushalt wohnt und die Schwester das Laptop ihm geliehen hat, sollte das von der Versicherung durchaus reguliert werden.

Letzendlich aber auch völlig egal, denn der Schritt ist schlichtweg den Schaden zu melden. Dabei unbedingt(!) bei der Wahrheit bleiben. Wenn ein Gutachter kommen sollte (was beim Laptop durchaus üblich ist), dann wird der den Schaden in der Wohnung nachprüfen wollen.
Wenn die Regulierung am Ende abgelehnt werden sollte, kann man immer noch Einspruch erheben und sich mit der Versicherung streiten.
 
Geliehen ist da das falsche Wort. Er muss sich ihn einfach genommen haben....
 
Ich habe ne eigene Haftpflicht ja. Bei der Wahrheit werde ich bleiben. Zur Not kaufe ich ihr einen neuen aber eigentlich hat man ja für sowas ne Versicherung... egal ob geliehen oder genommen wie ich finde!
 
bRiTnEy schrieb:
egal ob geliehen oder genommen wie ich finde!

Was du findest ist irrelevant. Schau doch einfach mal in deine Unterlagen. Oft, aber nicht zwingend ist es nämlich so, dass (aus-)geliehene Sachen im Schadensfall durch die Haftpflicht nicht versichert sind.
 
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