Boxed CPU Rücksendung ohne OVP ?

Bubke

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Hallo zusammen,

Hab nen Defekten AMD X2 555 (Bitte dazu keine Diskussion, der is 100% Defekt^^)
Wurde Boxed gekauf, OVP wurde aber weggeschmissen..... Sprich die S/N fehlt mir...
Tool zum auslesen gibt es anscheinen auch nicht wirklich.

Händler weigert sich die CPU direkt zu tauschen und möchte diese einsenden (soll ca. 3-4 wochen dauern).

Kann ich die Selbst auch ohne SN einsenden ?
Darf der Händler dann den Austausch rechtens verweigern ?

Danke schonmal....
 
Recht auf Austausch hast du keins.
Meistens wir auch nur getauscht wenn das Produkt vollständig ist.


Der Händler darf es für dich zum Hersteller schicken. Das kannst du aber auch selber tun.Geht meistens sogar schneller.
 
Direkt austausch bei CPU`s ist eh nie gegeben , daher is es deine sache , aber er muesste es zumindest dir im rahmen der Gewaehrleistung einschicken geht eh erst zum Distributor , und von dort dann zum hersteller.

Und ja , sofern eine mechanische beschaedigung vorliegt die beim kauf noch nicht vorhanden war haste leider ins fettnaepfchen getapst. So wars jedenfalls bei meiner Letzten AMD Cpu so
 
Naja das mit der mechanischen Beschädigung sieht wie folgt aus.

Du musst ne eidesstattliche Versicherung abgeben das es beim Öffnen kaputt war und du es nicht warst wenn der Boxed ist. Dann tauscht eventuell der Händler auf Kulanz.

Bei Tray.. :D wenn die Pins verbogen sind, einfach geradebiegen macht der Hersteller nicht anders :D
 
bei Garantie, Gewährleistungsfall brauchst du definitiv nicht die OVP behalten. Es wird zwar gerne verlangt, aber deswegen verweigern ist nicht, solang das Produkt selber vollständig ist und halt der Nachweis des Kaufs etc da ist.

Aber die eigentliche Aktion des Händlers ist nicht vorgeschrieben, die meisten gehn inzwischen dazu über dir zu sagen du sollst es selbst einschicken (für sie günstiger und meist für dich schneller)
 
Ich hab mich lange Zeit mit caseking auseinander gesetzt. Da war so ein Fall auch mal an der Reihe. Die haben mir mein Teil so ersetzt, da die nur das defekte Teil haben wollten. Das ganze Zubehör und die OVP brauchte ich nicht. Aber jeder Shop ist anders. Da war auch viel Kulanz mit dabei.
MfG
 
Wie lange hast du die CPU schon? Wenn du die OVP gleich nach dem Erhalt der Ware weggeschmissen hast, war das ein Fehler. Oft hat man 14 bis 30 Tage Umtauschrecht, ohne dass man Gründe angeben muss. Und selbst bei einem Defekt wärst du mit der OVP immer auf der sicheren Seite.

Man sollte immer die Verpackung der CPU aufheben, auch damit man sie mit angemessener Verpackung zum Hersteller zurückschicken kann, fall sie defekt ist. Man kann die CPU ja nicht einfach in eine Pappschachtel legen und sie dann an den Hersteller verschicken. Das sollte schon so ein kleines Schächtelchen sein, am besten mit Schaumstoff für die Pins bzw. die Unterseite der CPU. Außerdem sollte man das ganze noch antistatisch verpacken. Ich bewahre immer das Nötigste von der Verpackung auf, falls ein Garantiefall eintreten sollte.

Die Seriennummer müsste übrigens auch auf der CPU selbst draufstehen.

Sofern man eine Herstellergarantie auf ein Produkt hat, sollte man es immer zum Hersteller schicken, wenn es defekt ist. Das ist meist weniger umständlich, als das Produkt zum Verkäufer zurückzuschicken. Außerdem liegt nach einem halben Jahr die Beweispflicht bei dir, das heißt du musst nachweisen, dass das von dir gekaufte Produkt schon von Anfang an defekt war. Und das bei einer CPU? Na dann viel Spaß. Daher Garantie nutzen, das ist am Einfachsten.
 
Zuletzt bearbeitet:
GUG schrieb:
Also ein muss Ich vorweg schon mal sagen: Die OVP direkt nach dem Kauf wegzuwerfen ist schlicht dumm.

Wie kommst du eigentlich dazu? Man sollte die OVP mindestens einen Monat lang aufheben. Klingt zwar blöd, aber wenn mal was kaputt geht, hat man dann keine Probleme beim Umtausch.

Man muss die Schachteln ja nicht ewig aufbewahren, nur solange man noch ein Rückgaberecht hat (14 bis 30 Tage in der Regel).

Wie lange hast du die CPU denn schon?




nein du hast folgendes

14 Taegiges Ruecklgaberecht wenn du es dir per POST bestellt --> Fernabsatzgesetz und so

14 Taegiges Rueckgaberecht wenn die ware NOCH ORGINALVERPACKT und UNGEOEFFNET ist .

also psst =)
 
Rückgaberecht gibt es nicht.
Bei vielen Händlern sind Boxed CPUs sind von einer Rückgabe ausgeschlossen sobald die geöffnet worden sind. Bei manchen sogar ungeöffnet.

Die OVP musst du nicht aufheben wenn es um ne RMA geht, wieso denn auch. Das Teil landet beim Hersteller und wird getauscht. Dauert eben. Trotzdem nicht schlau es direkt wegzuschmeißen da viele direkt Tauschen wenn vollständig und es sich um ein paar Tage handelt.

Manchmal, bei ner Grafikkartekarte zb, kann mann beim Austausch die neue ausm Karton nehmen und OVP sowie zubehör als Händler einfach behalten damit das defekte Produk vollständig ist. So wie Caseking es gemacht hat.
 
Jupp , das ist jedem selbst ueberlassen wie er es Handhabt , bloss wenn ich das hoere 14 Tagerueckgaberecht platzt mir immer die hutschnur , da die leute dafuer kein verstaendnis dafuer haben wie eigl. die gesetzliche lage ist . dahingehend .
Ergänzung ()

Ja Gut , Intel spielt auch RMA Technisch / Service technisch in einer anderen Liga als AMD .

Da sich dieser Thread mit einem AMD befasst , ging ich davon aus . Ich werde mich Demaenchst Explizit daran halt . ich hatte ma nenn QX 9650 eingeschickt und bekamm i7 920

weil sie den QX9650 nich mehr hatten .Desweiteren bezog sich das auf den Haendler , nich auf den Hersteller ^^
 
Wegen dem Fernabsatz und den Einzelhändlern die aus Kulanz alles zurücknehmen wimmelt es nur von geöfnetter und benutzter Ware

Edit:

ja intel ist da weit überlegen. Da brauchst du keine Rechnung, kein ovp, da wird immer direkt getauscht. Trotzdem dauert die RMA.
 
So siehts aus:
1. Du hast (wie schon gesagt) KEIN Recht auf direkten Umtausch (wichtig wäre dabei noch zu wissen ob deine Bestellung noch unter die 2 Wochen nach Fernabsatz BGB Fällt?)
2. OVP Ist NICHT ich wiederhole NICHT notwending... laut Gesetzgeber und massig Gerichtsurteile muss die Verpackung für den Transport nur so gewählt werden das eine (weitere) Beschädigung durch den Transport ausgeschlossen bzw nach Möglichkeiten des Käufers so gering wie möglich ist... Ergo für ne CPU in einen CPU Carrier (das kleine Plasik ding wo die mal drinne war) nehmen, die CPU da reintuen und in ein gut gepolsterten kleinen Karton stecken... ggf. an die ESD Verträglichkeit denken (wenn nich über den CPU Carrier schon gesichert..)

Heißt -> Einfach das teil in einen Luftpolsterumschlag packen reicht nicht ;-)

kleiner Denkanstoß für die OVP Narren... Behaltet ihr bei 99Cent t-shirts auch die Plastikfolie/Tüte wo die dinger drin verkauft werden? :>

und damit ihr ncih damit anfang: ich sage hier nicht das es ggf. doch sinnvoll ist die OVP aufzubewahren.. alleine für Retouren und den Gesicherten Transport die eine OVP ja bietet... aber leute deswegen als Dumm zu bezeichnen?! ;-)

3. Für weitere fälle empfehle ich dir einen kurzen Blick ins BGB zu werfen.. dort steht genau wieviele "Reperaturen" der Händler durchführen darf usw. Sollte IMHO eh bei jedem Zuhaus stehen.. Wahlweise auch mal im Internet das BGB Nachschlagen ^^ (Stichwort: Juris)



Edit: @Dome87: Möp! Falsch! Das war REINE Kullanz des Händlers, PFLICHT und REGEL ist es nicht!
Edit2: @Thanathos: Kein Generelles Rückgaberecht! Das ist Kullanz des Händlers! 14 Tage via Fernabsatz stimmt, aber es gibt KEIN generelles Rückgaberecht... btw. soweit ich informiert bin gilt das 14 Tägige Rückgaberecht via Fernabsatz AUCH für CPU usw. Ausgenommen Software/Zeitschriften/Verderbliche Waren...

Edit3: Es gibt kein Fernabsatzgesetz mehr... das ist nun Teil des BGB
 
Zuletzt bearbeitet:
Thanathos schrieb:
nein du hast folgendes

14 Taegiges Ruecklgaberecht wenn du es dir per POST bestellt --> Fernabsatzgesetz und so

14 Taegiges Rueckgaberecht wenn die ware NOCH ORGINALVERPACKT und UNGEOEFFNET ist .

also psst =)

Echt? Okay Ich dachte das gilt auch nach dem man die Ware schon mal getestet hat ^^

Aber Ich lerne gerne dazu.
 
Naja ohne OVP darf der Händler einen gewissen % einbehalten. Den vollen Kaufpreis muss er sicher nicht erstatten beim Fernabsatz Widerruf WENN DIE WARE NICHT DEFEKT ist.

Da die Ware defekt ist wollen wie gesagt viele Händler zum direktaustausch ein vollstädniges Produkt. Sonst gehts zum Hersteller und dieser Tauscht aus.
 
Imho geht es hier um ein defektes Produkt

die 14 Tage Widerruf sind hier völlig irrelevant

innerhalb der ersten sechs Monate geht der Gesetzgeber davon aus, dass bereits bei Übergabe ein Defekt vorlag, außer der Händler kann das Gegenteil beweisen, was ein Gutachten erfordern würde.

ergo gibts ne neue CPU und es fallen keinerlei Versandkosten an

Werden mechanische Schäden festgestellt, siehts schlecht aus, da die Hersteller/ Händler mit der Qualitätskontrolle und interner Dokumentation den Defekt i. d. R. glaubwürdig darlegen können.

Für meachnische Schäden beim Einbau/Ausbau ist der Käufer verantwortlich
 
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Genau das ist korrekt. jedoch muss nicht der Hersteller Tauschen.
Er hat das recht es zum Hersteller zu schicken. Der Kunde muss dann eben warten.
 
Der übliche Weg wäre:

den Retourenschein des Händlers zu verwenden, denn dieser ist i. d. R. bereits "frei" von Porto, sprich, der Händler hat einen Vertrag mit z. B. DPD, DHL, UPS etc.

Damit wird die CPU zurück an den Händler gesendet, dieser hat unverzüglich Ersatz zu leisten, soweit das Produkt noch aktuell verkauft wird. Der Kunde muss nicht warten, bis der Händler eine Abwicklung mit dem Hersteller realisiert hat. Dies wird gerne von Händlern so gehandhabt. Es genügen ein paar Zeilen Text mit den entsprechenden Passagen des BGB. Damit liefern auch Händler wie Alternate, Mindfactory etc. direkt neue Ware.

Voraussetzung für dieses Szenario ist ein tatsächlicher Defekt der Ware. Sollte TE hier Infos verschwiegen haben, gilt nichts von dem was ich geschrieben habe.
 
Unverzüglich ist ein weit ausdehnbarer Begriff.

Vom Händler zum Hersteller und unverzüglich wieder repariert bzw ausgetauscht zurück. Kannst mir nicht erzhlen das ein HÄNDLER innerhalb der ersten 6 Monate jedes Defekte Teil direkt vor Ort austauschen muss?!

3 Mal darf nachgebessert werden. Und das macht in der Regel der Hersteller. Nach den 6 Monaten kann sogar jede Reparatur verweigert werden, ausser du kannst beweisen das der Mangel von Anfang an vorlag.
 
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