Brand in Mietwohnung, wer zahlt?

Zunächst wird die Gebäudeversicherung des Vermieters aufkommen sofern vorhanden. Die Küche ist fest verbaut und gehört hier auch noch dem Vermieter. Die Versicherung wird/kann aber euch in Regress nehmen, wenn nicht, Glück gehabt. Im Falle der Regressnahme wird eure Haftpflicht, sofern vorhanden, einspringen. Diese wird euch nicht in Regress nehmen. Hier wurde zwar fahrlässig gehandelt, aber dies ist heutzutage in einer ordentlichen Haftpflicht abgedeckt. Und grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz hier nachzuweisen wird sich die Versicherung bei der eher geringen Schadensumme wohl nicht antun.

Theoretisch könnte euch der Vermieter auch direkt in Haftung nehmen und das ganze als Mietsachschaden betrachten. In De ist immer noch der Verursacher für Schäden verantwortlich.

PS: Das zitierte Urteil im Focus muss hier mit vorsicht betrachtet werden: Verursacher war ein 12 jähriges Kind, dass aufgrund seines Alters vermutlich nicht haftbar zu machen gewesen wäre, weshalb eine Haftpflicht hier nicht eingetreten wäre! (Eine HAftpflciht zahlt nur, wenn eine Haftung vorliegt. Ist bei Kindern nicht der Fall bzw. nur unter speziellen Umständen ab einem gewissen Alter. UNd Eltern haften keineswegs automatishc für ihre Kinder.)
 
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Die Haftpflicht des Mieters bezahlt den Gebäude-, Küchenschaden an den Vermieter.
Die Hausrat den Rest, was so verbrennt.
In diesem Fall ist die angemietete Küche in Flammen auf gegangen, welche
letztendlich nichts mit einer Inhaltsversicherung zu tun hat. Wären Dachteile
ab-gebrandt, würde die Brandversicherung des Vermieters auf kommen - so
wird die Küche, Böden, Decken, Dunstabzug vom Mieter bezahlt werden
müssen, egal ob der eine privat-Haftpflicht hat oder nicht.

Letztendlich ist es Sachbeschädigung ( ohne Kinder < 12 Jahre ), Eigenverschulden.
In Österreich würde so "Täter" noch eine Strafe wegen Gefährdung erhalten, weil
es könnte die ganze Hütte total abbrennen und andere Leben gefährdet werden.
 
Je nachdem was für eine Hausratsversicherung ihr habt, kann das unterschiedlich geregelt sein. Normalerweise zahlen Versicherungen auch bei grober Fahrlässigkeit, wie in diesem Fall, aber nicht alle.

Normalerweise muss man das auch umgehend der Versicherung melden, die hilft dann auch weiter. Deswegen macht eine Frage im Forum wenig Sinn.
 
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