Wer zahlt wenn man durch Dummheit sein Haus abbrennt

bart1983

Commander Pro
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Hallo,

zuerst: Nein, ich habe kein Haus abgefackelt. Sah nur ein Video das Jemand das halbe Haus abgefackelt hat, weil er in seinem Garten mit einem Bunsenbrenner Unkraut wegbrannte & die Flammen dann auf das Gartenhaus und dann auf das Wohnhaus ausbreitete.
Im Kern also: Wegen Dummheit das eigene Haus halb abgefackelt.

Wer zahl in so einem Fall?

Die Wohngebäudeversicherung wohl kaum, aber vielleicht die private Haftpflicht?
 
Wenn man eigene Fahrlässigkeit nicht gerade mit in der Versicherung drin hat, vermutlich man selbst
 
Das kommt auf die Versicherungsbedingungen an und was genau die "Dummheit" ist. Grobe Fahrlässigkeit wird niemand versichern, aber Fahrlässigkeit könnte schon versichert sein. Vor allem ältere Verträge haben oft noch sehr lockere Klauseln und bei neueren könnten Klauseln unwirksam sein, wenn sie zu sehr einschränken.

Also das ist immer individuell zu prüfen und selbst bei eindeutigen Fällen entscheidet da häufig ein Gericht - die Versicherer wollen da selten sofort zahlen.
 
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Wenn du dein eigenes Gebäude abbrennst, egal ob fahrlässig oder grobfahrlässig - > deine Gebäudeversicherung.

Den Ausschluss oder quotelung bei grober Fahrlässigkeit gibt es üblicherweise am Markt schon lange nicht mehr, ausser man hat ewig alte Bedingungen.

Die Privathaftpflicht ist da komplett raus weil sie nur Schäden absichert die du Dritten zufügst.

Ergo: Brennst du das Haus des Nachbarn fahrlässig oder grob fahrlässig ab - > deine Privathaftpflichtversicherung. Wobei es da für den Nachbarn besser ist, wenn er den Schaden seiner Gebäudeversicherung meldet, diese den Schaden bezahlt und den Schaden dann bei dir oder deiner Privathaftpflicht regressiert.
 
bart1983 schrieb:
Die Wohngebäudeversicherung wohl kaum, aber vielleicht die private Haftpflicht?

Früher war es die Feuerversicherung. Diese war bis 1994 noch vorgeschrieben. Und ja, ob man überhaupt Anspruch aus Zahlung hat, leitet sich natürlich anhand der Umstände ab. Wenn es nicht so eindeutig ist, dann geht's sicher zur Schiedsstelle oder vor Gericht.
 
Was sollte denn daran nicht eindeutig sein? In der Gebäudeversicherung ist Feuer versichert (und setzt das bestimmungswidrige verlassen des Herds voraus) beim benutzen des bunsenbrenners verlässt das Feuer den Bestimmungsgemäßen Herd (Brenner - > Gebäude).

Ergo = Versicherungs Schutz
 
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Mit Einschränkung, wie bereits geschrieben, grobe Fahrlässigkeit ist heutzutage überhaupt kein Thema mehr.

Die Pflicht den Schaden unverzüglich zu melden ist auch eher ein ammenmärchen.
 
Offtopic, aber das diese Abflaemmer noch verkauft werden verstehe ich nicht.
Kein Jahr vergeht bei uns im relativ kleinen 11.000 Einwohner Ort wo keiner mindestens seine Hecke abfackelt.
Carports (Mindestens einmal auch mit Auto drin) und Gartenhaeuser sind auch oft Opfer. Nur sein ganzes Haus hat hier damit noch keiner abgefackelt.
 
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Freiheit für den Verkauf von Abflammgeräten!
 
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