Brauche mal eure Meinung zu einer abgeschlossenen Auktion

tsingtao

Fleet Admiral
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Apr. 2007
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12.669
Hallo zusammen,

habe Bilder gemacht, den iPod beschrieben und eingestellt:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll...45652&ssPageName=STRK:MESOX:IT#ht_2362wt_1027

Nun kommt der Käufer um die Ecke und spricht von über den Tisch ziehen. ER DENKT bzw dachte, dass der iPod neu bzw recht neu ist. Ich frage mich warum. An den Bildern sieht man doch sofort, dass es ein iPod Touch der ersten Generation ist. Außerdem habe ich nirgends von neu oder neuwertig gesprochen...
Habe heute eine Mail von ihm bekommen. Er zieht das volle Register und droht mit negativer Bewertung, erwähnt die Verbraucherzentrale und lässt auch BGH-Urteile nicht aus (er gibt keine Beispiele, möchte dadurch wohl verblümt mit dem Anwalt drohen).

Oder was sagt ihr dazu?
Mir gehts hier nur um die Beschreibung bzw die Bilder?
In Ordnung oder nicht?

Grüsse
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Zustand ist es. Der iPod nicht.
Hab das Teil ja nie gebraucht, da ich ein iPhone hab... Hab den nur solange behalten weil er die Gravur hat.
GEräte, die nie benutzt wurden sind nunmal in hervorragendem Zustand^^. Wie soll ichs den anders schreiben.....?

Aber jeder der sich informiert sieht doch die Unterschiede zwischen 1G und den neueren.
Das fängt schon mit der Verpackung an und dann sieht er auch anders aus:
http://www.iphone360.ch/wp-content/uploads/2009/05/iCollection.png
 
Naja dann seh ich das Problem nicht so ganz fast neuwertig scheint er ja zu sein und von Ipod2g stand in der Beschreibung nichts. Also hast du so wie beschrieben einen Ipod 8Gb geliefert.
 
Da kannste Dich beruhigt zurücklehen und der weiteren Dinge abwarten. Die Beschreibung ist in Ordnung und korrekt. Wenn der Käufer da etwas hineininterpretiert, ist es nicht Dein Problem.
 
Er meint halt, dass er von Garantie (=neu) ausgeht, weil ich das Wort Rechnung ewähnt habe (bei Lieferumfang). Das habe ich allerdings nur angegeben, weil viele es mögen, wenn Sie nen Nachweis bekommen, dass ich das Teil ordnungsgemäß erworben habe und dass das Teil eben nicht vom LKW gefallen ist oder ähnliches...
 
Naja wie Thomas K schon schreibt interpretiert der Käufer da was viel rein :) Du bietest einen Ipod Touch 8 Gb an. Ich kann jetzt weder im Auktionstext was davon lesen das es sich um einen 2G handelt noch um die Tatsache, dass das Produkt noch Garantie hat.
Und bevor man irgendwelche Vermutungen anstellt kauft man das Produkt nicht oder fragt nach.
Btw was für BGH Urteile bietet er denn so?
 
Dreiste Verkäufer können immer auch ein erstes Anzeichen eines Betruges sein, daher ist immer etwas Vorsicht geboten, vor allem Ruhe bewahren. Wenn keine besonderen Mängel vorliegen, kann ich jetzt auch nicht erkennen, auf was der Käufer ein etwaiges Recht stützen will.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Eraz
gar keine. Er bietet nur den Hinweis auf vorhandene BGH-Urteile... Verstehe ich als Drohung (Anwalt).
Und dabei hab das Ding wirklich nach bestem Gewissen beschrieben und extra mit der Kamera auf die für andere wohl hässliche Gravur gehalten....


@spraadhans
Danke für die Antwort. Sorgen mache ich mir im Moment keine. Mal abgesehen vom bisher guten eBay-Profil. eBay soll ja nicht besonders bemüht sein, ungerechtfertigte Bewertungen wieder zu löschen...
 
Aber du bist schon der Verkäufer? Weil im ersten Post schreibt du der Verkäufer kommt an. Hier ist dann wohl Käufer gemeint?
 
Ja^^. Wird sofort geändert. Ich bin der Verkäufer...
 
naja man hätte noch das kaufdatum mit angeben können.

Andersrum hätte der Käufer da aber auch nachhaken können. Du schreibst ja niergendwo das es neuware ist.
 
kritischer ist das mit den Programmen zu sehen.
Ist er nicht jailbreaked, sind diese programme an den iTunes-Account gebunden und können vom Käufer nur genutzt werden, wenn er das teil nie an seinen Rechner anschließt.
Ist er jeilbreaked, hätte man darauf wohl verweisen müssen.

Ansonsten: keep cool.
 
Gerät ist ohne Jailbreak. Programme sind auf dem Gerät. Hat er als Käufer was zum Testen... ;)

Darum gehts mir allerdings auch nicht. Geht eher um den Vorwurf, dass ich ihn / andere getäuscht hätte...

In seiner zweiten Mail hat er das auch wohl eingesehen, dass dem nicht so ist und hat die Strategie gewechselt. Nun möchte er aufgrund der fehlenden Rechnung den Kauf rückgängig machen. Gut, dass Apple die nur per Mail verschickt und man diese nochmal nachordern kann :)
 
Mach dir keinen Kopf. Der Käufer bläst nur heiße Luft.
Du hast in deiner Beschreibung auch stets in der Vergangenheitsform geschrieben.

z.B. "Ich habe den Artikel gekauft" oder "Ich habe den Ipod stets in einer ... Hülle aufbewahrt"

Bei solchen Äußerungen muss der Käufer damit rechnen, dass das Gerät gebraucht ist. Weiterhin hasst du nirgendwo erwähnt dass das Gerät absolute Neuware oder Originalverpackt ist.

Und wenn man ganz genau ist, steht in der Ebay Produktinformation auch, dass es sich um einen gebrauchten Artikel handelt. Somit trifft dich absolut keine Schuld. Die Bilder dokumentieren den Zustand der Ware außerdem recht deutlich.

Du hast deinen Artikael auch als Privatverkäufer verkauft und handelst so auf Grundlage des BGB, ein gewerblicher Verkäufer hingegen handelt auf Grundlage Des HGB, was um einiges strenger ist. Wie du schon beschrieben hast verkaufst du ohne Gewährleistung, Garantie oder Rückgabe. Somit gibt es nichts zu meckern.

Tja, ich sags vielen Käufern wieder und wieder, Augen auf beim Ebay-Kauf. ;)
 
Du hast deinen Artikael auch als Privatverkäufer verkauft und handelst so auf Grundlage des BGB

Soweit richtig.

ein gewerblicher Verkäufer hingegen handelt auf Grundlage Des HGB

Mitnichten, vermutlich werden die zahlenmäßig meisten Unternehmer bei ebay keine Kaufleute i.S.d. HGB sein.

Somit gibt es nichts zu meckern.

Mag hier so sein, der Ausschluss der Gewährleistung entbindet den Verkäufer aber nicht immer von allen Pflichten.
 
Er scheint sowieso zur Vernunft gekommen zu sein. Hat wohl bemerkt, dass es sein Fehler war.

Bin mal gespannt ob er sich noch meldet, zurückgeben würde er die Sache immer noch gerne (wegen Irrtum seinerseits...). Da ich mit dem Verkaufspreis allerdings sehr zufrieden bin muss er den Player wohl selber veräussern...
 
@spraadhans: Wenn sie ihre Unternehmung im Handelsregister eingetragen haben (so ist es bei den meisten Unternehmern) sind sie Kaufleute, auch wenn sie keine 250.00€ pro Jahr einnehmen.
Ob das für dei gewerblichen Verkäufer bei Ebay zutrifft weiß ich nicht. Vllt. sind sie bloß Kleingewerbetreibende. Aber sobald ein Reperaturbetrieb oder Zubehörshop in irgendeiner Stadt dahintersteht, gehe ich mal von einer Eintragung im Handelsregister aus.

Aber jetz ist es genug mit diesen Paragraphenmist.

Jedenfalls hat tsingtao mit seinem Verkauf nicht grob fahrlässig gehandelt.
 
@Meister Röhrich

Bleibe lieber beim Wasserrohr verlegen. Das HGB gilt nur für Rechtsgeschäfte unter Kaufleuten und der Beziehungen Kaufmann - Staat - Gläubiger.
Das HGB hat bei ebay bei einem Verkauf an einen Privatmann, Null Komma nichts zu sagen. Dein Bezug auf selbiges war also sinnlos/irreführend.
 
Jetz wo ich drüber nachdenke, hast recht. Unser Wirtschaftsprof. hat damals zwar irgendwas anderes gequatscht, aber der hatte sowieso ein Ra... ab.
 
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