Soryan
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Okt. 2005
- Beiträge
- 296
Nur mal am Rande:
"Als Privatverkäufer übernehme ich keine Gewährleistung und nehme den Artikel nicht zurück."
Wenn ich das immer lese. Also so ist das aber auch nicht richtig.
Als Privatperson ist keine Begründung. Gesetzlich musst du auch als Privatperson Gewährleistung übernehmen. Du hättest auch hier schreiben müssen, dass der Bietende vom dem ihm zustehenden Gewährleistungsanspruch zurücktritt.
Der Hinweis auf Privatverkauf begründet für sich noch keinen Ausschluss der Mängelhaftung.
Der Käufer hat unabhängig davon, ob man die gewerbliche Tätigkeit des Verkäufers nachweisen kann, zwei Jahre Gewährleistung.
Hier mal ein Link für dich, wofür so Privatpersonen haften.
http://www.focus.de/digital/interne...-wofuer-haften-privatpersonen_aid_318640.html
Wenn der Käufer so pingelig ist und gar zum Anwalt geht, hast du nicht die besten Karten. Warte mal ab, eventuell weiss er ja nichts
von deinem Fehler.
"Als Privatverkäufer übernehme ich keine Gewährleistung und nehme den Artikel nicht zurück."
Wenn ich das immer lese. Also so ist das aber auch nicht richtig.
Als Privatperson ist keine Begründung. Gesetzlich musst du auch als Privatperson Gewährleistung übernehmen. Du hättest auch hier schreiben müssen, dass der Bietende vom dem ihm zustehenden Gewährleistungsanspruch zurücktritt.
Der Hinweis auf Privatverkauf begründet für sich noch keinen Ausschluss der Mängelhaftung.
Der Käufer hat unabhängig davon, ob man die gewerbliche Tätigkeit des Verkäufers nachweisen kann, zwei Jahre Gewährleistung.
Hier mal ein Link für dich, wofür so Privatpersonen haften.
http://www.focus.de/digital/interne...-wofuer-haften-privatpersonen_aid_318640.html
Wenn der Käufer so pingelig ist und gar zum Anwalt geht, hast du nicht die besten Karten. Warte mal ab, eventuell weiss er ja nichts
von deinem Fehler.
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