Briefsendung verloren gegangen / Käufer nervt jetzt und beleidigt mich !?

Jigsaw

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Hi Leuts,

ich habe ein Problem. Und zwar, ich habe einen Müller Gutschein im wert von 159 Euro bei eBay verkauft. Diesen habe ich dann am 12.01.2013 in einen Briefkasten geworfen. Unversichert. Jetzt nervt mich der Käufer das der Brief mit dem gutschein nie ankam und beleidigt mich und stell mich als Lügner hin. Ich habe darauf hin auch gleich einen Nachforschungantrag, gestellt bei der Post. Die Post wiederum schrieb mir, dass ich noch 8 Tage lang warten soll und falls der Brief immer noch nicht angekommen ist, soll ich erneut einen Nachforschungsantrag stellen. Bei diesem wird dann Intensiver nach dem Verbleib des Briefes gesucht. Heute ist der 8 Tag. Was soll ich tun wenn der Brief wirklich verloren gegangen ist ? Oder was kann schlimmstenfalls passieren ?

Ich vermute aber auch, dass vielleicht der Käufer selbst ein Trickbetrüger ist und beides haben will. Den Gutschein + das Geld. Er selbst hatte 3 Tage lang Zeit, mir zu schreiben das der Brief versichert sein soll. Ich hätte das ja dann auch getan. In der Auktion stand ledendlich nur die normale Briefsendung. ich bin auch ein privat Verkäufer.

Wer kennt sich nun aus ???

:freak:
 
Lass mich raten, du hast das über eBay verkauft, er hat über PayPal bezahlt und du warst so dösig, weder die AGBs, noch die regeln zu lesen und hast waren im wert von 160 in WORTEN EINHUNDERT SECHZIG euro in einen UNVERSICHERTEN Brief Versand?

Wenn das so ist fordert er das Geld von PayPal zurück und das wird DIR abgezogen.
Das nennt sich "gratis Einkaufen" und ist gerade in.
Warum bezahlen wenn man auch "stehlen" kann.

Zu sagen er hatte 3 Tage Zeit zu schreiben dass er einen Versicherten Versand haben will ist einfach nur dumm.
selbst dann hässtest du es für nur 2,05€ mehr als Einschreiben verschicken können.
2,05€ hätten dir VIEL ÄRGER erspart.

Hat er das Geld überwiesen bist du auf der sicheren Seite. Paypal kann es dann nicht zurückholen.
der gefahrübergang ist eh sein problem, aber paypal verlangt ab 25€ einen VERSANDNACHWEIS.

Man ich sollte auch mal gratis einkaufen.
warum bin ich nur so ehrlich?

ich befürchte dass du "lehrgeld" an einen betrüger bezahlen musst der fett und fein dann 160 GRATIS € von dir hat...
 
Genau das hat er mir auch gesagt, er kann aber erst am 26.01. das Geld zurück fordern. Ich habe mein PayPal Konto vor 2 Tage endgültig gelöscht. Daher kann kein Geld mehr zurück gefordert werden. Oder sehe ich das falsch ????

Von mir bekommt der keinen Cent !
 
das passiert. habe auch eine unangehme erfahrung mit paypal und unversichertem versand als verkäufer gemacht. mit paypal ist man als verkäufer echt der verlierer. auch mit versichertem versand. man lese sich mal durch allerlei foren. paypal ist echt ein saftladen.
lass es dir eine lehre sein, bei mir war der verlust nicht so hoch, trotzdem gelernt. ich hoffe es wird noch ein happy end, obwohl sehr unwahrscheinlich :(
 
Sowas unversichert zu verschicken ist auch eigene Dummheit. Aber nur aus Fehlern lernt man. Wenn man sich schon nicht die AGB durchliest und weiß, womit mans zu tun hat, sollte man zumindest das System beherrschen. Sorry ;) aber das ist jedem mal passiert.
 
Sorry, aber blöder geht es garnicht mehr. Erst ware in wert von über 150€ unversichert verschickt und paar tage später PayPal gelöscht. Du kannst mit einer Anzeige wegen betrug garantiert rechnen und das kostet dich nicht nur Ärger sondern auch viel Geld. Ich würde an deiner stelle mit dem Käufer Kontakt aufnehmen und das ganze begleichen.

Stell dir vor du wärst der Käufer und wie würdest du reagieren?
 
Zuletzt bearbeitet:
eben, wie würdest du denn reagieren? Und wie bereits mehrfach gesagt... so einen wert in nem unversichertem Brief???
 
Nun, mich interessiert mal, wenn der Gutschein über Ebay ging, hasst du auch versicherten Versand angeboten? Falls ja, wäre das schon mal gut, weil der Käufer dann ausdrücklich unversichert gewünscht hat. Dann ist es erst Mal egal was PayPal in der AGBs schreibt, die sind eh dreck.
Richtig schlecht war es, den PayPal-Account zu schließen. Kriegt er jetzt sein Geld nicht, zeigt er dich wegen Betruges an.
Bedeutet ohne RS viel Streß und Kosten. Hat er sein Geld bekommen, kannst du Ihn wegen Unterschlagung anzeigen.
Besser wäre es auch einen Zeugen zu haben, der gesehen hat, wie du den Brief verschickt hasst.

Aber wie gesagt, da spielen viele Faktoren eine Rolle.
 
Was habt ihr immer mit euren versicherten Versand?
Ich kann auch eine leeres Kuvert versichert verschicken wer zahlt dann wie viel? Es fehlt doch immer noch der Nachweis über den Wert des Versandgut egal ob Brief oder Paket.
 
ich würde mal sagen wenn er in ebay versicherten versand angegeben hat dann hat er erst recht ein problem wenn er es einfach per normalem Brief verschickt hat.
 
Lord-D schrieb:
hasst du auch versicherten Versand angeboten? Falls ja, wäre das schon mal gut, weil der Käufer dann ausdrücklich unversichert gewünscht hat.


Jigsaw schrieb:
In der Auktion stand ledendlich nur die normale Briefsendung.

Somit wurde der versicherte Versand wohl nicht angeboten, ärgerlich!
 
Die Chancen für den Käufer vor Gericht zu gewinnen, sind solange gut, wie der Verkäufer nicht wenigstens nachweisen kann, dass er den Gutschein überhaupt verschickt hat.

Alleine deshalb empfiehlt es sich ggf. mit Zeugen zu verschicken und das am besten als Einschreiben.
 
Ich dachte man muss nix Nachweisen von wegen Versand.

Der Kaufvertrag geht über den Wert der Ware und sonst nix. Der Versand erfolgt unabhängig davon. Im Prinzip ist es so das der Empfänger um den Versand bittet und der Verkäufer tut ihm eben den Gefallen. Versandschäden usw. gehen dann normalerweise zu Lasten des Käufers denn der Gefahrenübergang erfolgt sobald der "Versandprozess" beginnt.

Wider sprich bei PayPal. Hier steht Aussage gegen Aussage. Normalerweise sollte PayPal hier sich raus halten und gar nichts machen.

In der Auktion stand ledendlich nur die normale Briefsendung.
Versand ist Kundensache. Passen dem Käufer die Versandbedingungen, die AGB, der Preis oder was auch immer nicht dann darf er nicht kaufen. Da nur unversicherter Versand angeboten wurde ist der Käufer bewusst das Risiko des Verlusts eingegangen.

In meinen Augen gibts 2 Möglichkeiten. Entweder der Brief ist wirklich verschollen, dann hast du jetzt einen verständlicherweise stinkigen Kunden der aber wenig machen kann, oder er versucht zu bluffen.

Ich habe mein PayPal Konto vor 2 Tage endgültig gelöscht. Daher kann kein Geld mehr zurück gefordert werden. Oder sehe ich das falsch ????
Berechtigte Forderungen kann ein Unternehmen auch lange nach der letzten Transaktion einfordern. Dann wird eben nicht einfach abgebucht sondern, du bekommst eine Forderung oldschool per Post. Reagierst du nicht: Mahnverfahren...
Wäre ja geil. Ich telefoniere, kündige meinen Anschluss und muss nicht zahlen *G*
AGB 7.2 Abs. 2
Falls Sie Ihr PayPal-Konto schließen, können wir Ihr Guthaben so lange einbehalten wie notwendig, um die in untenstehender Ziffer 10.5 (a) beschriebenen Risiken bezüglich Ansprüchen auf Käuferschutz und angefochtenen Zahlungen zu minimieren. Wir werden die auf dem Konto einbehaltenen Beträge freigeben, sobald die relevanten Faktoren nicht mehr zutreffen. Auch nachdem Sie Ihr PayPal-Konto geschlossen haben, haften Sie weiterhin für sämtliche Forderungen im Zusammenhang mit Ihrem Konto und Ihren Transaktionen.
Vermutlich ist dein Konto noch gar nicht "richtig" geschlossen.
 
gaunt schrieb:
...Wider sprich bei PayPal. Hier steht Aussage gegen Aussage. Normalerweise sollte PayPal hier sich raus halten und gar nichts machen. ....

Du kennst Paypal nicht, oder? Ließ dazu eine Millionen Berichte im Internet. PP wird sich auf die Seite des Käufers schlagen und jede seiner Forderungen eintreiben und dem Verkäufer belasten. Widerspruch ggü. PP ist ein Kampf gegen Windmühlen.

Der beste Schutz vor PP ist niemals damit in Berührung zu kommen.
 
Das wird der Laden aber machen, ganz egal ob du dein PP Konto noch hast oder nicht. Und der Tipp von wegen nie mit PP in Berührung zu kommen kommt nun mal zu spät;-)
Wie oft hats denn PP bis dato zu Gerichtsverfahren kommen lassen?
 
Ich denke mit meinem bescheidenen Rechtswissen das der Absender in der Pflicht ist einen Beweis zu erbringen das der Brief tatsächlich verschickt wurde, deswegen verschicke ich grundsätzlich alles was wichtig ist mit Einschreiben oder sogar mit Rückschein, da kann niemand behaupten er habe nichts bekommen.

PayPal Konto kündigen und hinstellen, er sieht kein Geld erweckt bei mir jedenfalls einen unseriösen Eindruck, und ich denke nicht nur bei mir, ohne irgendetwas unterstellen zu wollen.
 
gaunt schrieb:
Ich dachte man muss nix Nachweisen von wegen Versand.
.... Versandschäden usw. gehen dann normalerweise zu Lasten des Käufers denn der Gefahrenübergang erfolgt sobald der "Versandprozess" beginnt.

gaunt, du Widersprichst dir selber, ist dir das aufgefallen?
Verkäufer muss nix nachweisen, aber Gefahrenübergang findet bei Übergabe an den Versanddienstleister statt.
​Wie will man denn jetzt den Gefahrenübergang belegen, wenn man nicht nachweisen kann, dass man es versendet hat?
 
Paypal Käuferschutz 4.1 Abs 2
Der PayPal-Käuferschutz wegen nicht versandter Artikel gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen. Falls der Verkäufer in der geschuldeten Frist einen gültigen Versandbeleg (wie im Detail in der Verkäuferschutzrichtlinie beschrieben) oder ein entsprechendes zwischen Verkäufer und PayPal vereinbartes Äquivalent vorlegt, welches Versand bzw. Empfang nachweist, so lehnt PayPal den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab.
Käufer und Verkäufer haben sich auf den nicht versicherten Versand geeinigt. Damit ist dem Empfänger der Ware klar das es keinen Versandbeleg geben kann.

Mich würde mal interessieren wie Gerichte hier entschieden haben.
Das PP willkürlich entscheidet ist mir auch klar. Aber ich kann mir nicht vorstellen das ein Gericht so entscheiden würde.

@xpower ashx
Der Absender ist i.d.R. sofern nicht anders vereinbar nicht verpflichtet einen Versand nachzuweisen. Er versendet nur im Auftrag des Käufers und zu dessen Bedingungen. Verlangt der Käufer nicht vorher den Nachweis (und zahlt eben auch dafür!) dann hat er eben Pech. Kauf einer Ware und Versand sind im Prinzip unabhängige Verträge die geschlossen werden. Ich kann doch nicht verlangen das mir eine Werkstatt den Wagen auftankt weil ich die Reifen wechseln lasse.
Ergänzung ()

Verkäufer muss nix nachweisen, aber Gefahrenübergang findet bei Übergabe an den Versanddienstleister statt.
Sobald du den Versand vorbereitest (Kiste suchen, Zeugs rein, Zupappen und irgendwann bei der Post abgeben) vollziehst du eine Handlung die mit dem Kauf nichts zu tun hat sondern führst eine vom Kunden beauftragte Dienstleistung aus. Der Kunde hat aber nur den nicht versicherten und nicht nachweisbaren Versand beauftragt und bezahlt.
 
Was für ein Blödsinn...

Beinhaltet das Angebot des Verkäufers die Möglichkeit des Versendens, dann wird regelmäßig eine Schickschuld anzunehmen sein.
Zu seiner Verpflichtung gehört dann beim Versendungskauf die Übergabe an eine geeignete Transportperson und wenn der Käufer behauptet, die Sache sei nie angekommen, muss der Verkäufer im Streitfall natürlich beweisen können, dass er die Kaufsache versendet hat.
 
@Doc Foster
Hast du dazu ein Aktenzeichen? Natürlich ist eine Schickschuld anzunehmen. Der Verkäufer behauptet das getan zu haben. Genauso ist ein "Annehmschuld" (keine Ahnung ob es das gibt) des Kunden anzunehmen. Der Kunde behauptet sich korrekt verhalten zu haben. Hier stehen einfach zwei Aussagen im Raum und keiner der beiden hat einen Beweis in der Hand.

Würde mich mal interessieren wie die Gerichte da entscheiden. Der Käufer ist vollkommen bewusst das Risiko des unversicherten und nicht nachweisbaren Versandes eingegangen. Ich bin doch als Verkäufer nicht verpflichtet eine Leistung zu erbringen die nicht beauftragt und bezahlt ist. Kann doch nicht sein das es dazu kein Urteil gibt.

Hab gerade mal bei Ebay nen Screenshot gemacht:
ebay.png
Bei der Kombination könnte ich ja den Artikel einfach kaufen und ohne Gefahr später den Kaufpreis zurück verlangen.

EDIT:
Ich finde im Internet immer wieder die Behauptung PP würde Versand nur mit Nachweis akzeptieren. Ich finde in den AGB aber kein Info dazu. Weiß einer wo das steht? Wenn es diese Geschäftsbedingung wirklich gäbe dann hätte der Threadersteller tatsächlich die Arschkarte gezogen.
 
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