Briefsendung verloren gegangen / Käufer nervt jetzt und beleidigt mich !?

Ein AZ für Zweitsemesterwissen?
Hier liegt eindeutig eine Schickschuld vor, wie bei vermutlich >95% aller Ebaykaufverträge.

Und hinsichtlich der Beweislastverteilung im Zivilprozess gilt der Grundsatz, dass die Partei, welche sich auf eine begünstigende Norm berufen will (hier der auf 447 II BGB), auch deren Voraussetzungen belegen muss.
 
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Ich will doch garnicht bestreiten dass ne Schickschuld vorliegt. Nur nachweisen muss er es vermutlich nicht. Ich will auch nicht sagen das er im Recht ist. Nur steht hier einfach Aussage gegen Aussage und in dem Fall.
Ebay selbst scheint das ähnlich zu sehen:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_5.html
Hier wird nur als Tipp empfohlen einen versicherten Versand anzubieten.

Ich bin kein Jurist. Falls hier einer mitliest würde es mich freuen mal von einen konkreten Fall zu hören wie entschieden wurde.

@Cotton
PP verlangt damit aber nicht dass ein Beleg vorliegen muss, es wird verhandlungsspielraum eingeräumt. Und die Beiden haben nunmal einen nicht nachweisbaren Versand vereinbart. Wobei ich keinesfalls behaupten will das PP nicht nach gutdünken den Käuferschutz einfach durchwinkt.
 
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"BGB § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat."

Wenn man beweisen kann, dass die Ware abgeschickt wurde, reicht das natürlich - wie der Doc Foster das bereits gesagt hat. Deshalb immer die Freundin zum Briefkasten schicken, die ist dann Zeugin. Kann man das nicht, kann der Käufer den Kaufpreis zurückverlangen und hat gute Aussichten, damit durchzukommen.
 
Letztlich war unversichert einfach dumm, der andere Fehler ist Paypal, sowas benutzt man einfach nicht!! Kann man bei nicht beendeten Transaktionen das Geld überhaupt aufs Giro überweisen und das Konto löschen ?

Das Geld wirst du ggf. Trotzdem verlieren je nach Käufer, hat er nichts zu befürchten kommt die Anzeige. Betreibt der Käufer dieses Spiel regelmäßig kommt wohl keine Anzeige dort würde es auffallen.
 
PayPal nutze ich auch nur als käufer, wenn überhaupt. Ansonsten versuche ich den Verein (ebay) aus dem weg zu gehen.

Wegen dem ganzen "gerichtsbeschlüsse" wie ein Richter entscheidet usw usw fällt mir folgender Spruch ein:

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

Du hast eigentlich nur 3 Optionen

1. Einknicken und Käufer geld erstatten.
2. Sich "tot" stellen und jeden(!) Kontakt ignorieren, bis ein gelber Brief kommt (wenn er überhaupt kommen sollte)
3. Möchte ich hier nicht niederschreiben, gerne per pn
 
...und zusätzlich wünsche ich solchen Personen, dass denen genau der umgekehrte Fall passiert:

Geld überwiesen, nichts kommt.

Und wer sagt eigentlich, dass der TE die "wahre Geschichte" schreibt ?
(Sorry, ich glaube keinem Menschen irgend etwas) :)

Ist genau dasselbe wie mit den "Unfallfluchten Geschichten". Möchte mal sehen, wie die dann schreien, wenn sie die Geschädigten sind.
 
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