Bußgeldbescheid von der Behörde

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Schwarze 7

Cadet 3rd Year
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März 2009
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Hallo,

ich hoffe jemand kann mir helfen.
Ich habe vor ca. 2 Monaten falsch geparkt und einen Strafzettel in Höhe von 15,- bekommen, diesen habe ich paar Tage später bezahlt.
Mein Problem ist ich habe mich vertan bei der Überweisung und nur 1,50- überwiesen, jetzt habe ich einen Bußgeldbescheid von 37,- bekommen aufgrund das der Betrag nicht überwiesen worden ist.
Kann die Behörde das so einfach machen bzw. müssen sie mich nicht zuerst darüber informieren das ich einen Fehler begangen habe?

Danke schonmal im Voraus
 
Ist alles Rechtens - genau wegen solcher Fehler steht ja (eigendlich) auch dardrauf: "Verwenden sie nur den beiliegenden Überweisungsträger"

Zahlen und draus lernen... aber evtl. mal nachfragen wo deine 1.50€ abgeblieben sind ;)
 
Danke für die schnelle Antwort,

aber im heutigen Zeitalter des Internets und OnlineBanking`s kann man doch nicht davon ausgehen das man mit jedem Beleg zur Bank läuft, das nimmt Dimensionen einer Steinzeit an.
Man kann doch aber nicht trotzdem ohne jegliche Nachfrage einfach mehr Geld einziehen, würde die Kassiererin bei Aldi das machen wäre das doch auch nicht Rechtens, bloß weil auf dem Kassenzettel 20,- anstatt 15,- stehen würden.
 
es ist rechtens, egal obs dir sinnvoll erscheint oder nicht ;)

du kannst aber widerspruch einlegen und den sachverhalt schildern, sowie die 13,50€ nachzahlen.
 
Schon verwunderlich das es dir selber nicht aufgefallen ist bei der Überweisung, man schaut doch zweimal drauf ob alles richtig ist.
Die Behörde hat rechtens gehandelt, der Betrag ist ja nicht eingegangen bei denen, würde tatsächlich mal anfragen wo die 1,50 Euro verbucht worden ist.
 
Einfach mal bei denen nachfrage, den sachverhalt schildern das es ein versehen war und du natürlich die restlichen 13,50 überweist mit der bitte von weiteren maßnahmen abzusehen. Wenn du nun noch jemand kulanten am anderen ende der Leitung hast dürfte das kein Problem sein. Dies bitte schriftlich und telefonisch machen.
 
Aldi ungleich Staat. Aldi müste dich erst mahnen und dann einen Mahnbescheid erteilen und dann käme es zu Gerichtsverhandlung. Der Statt darf per Gesetzt dich 2 Woche nach Ablauf der Frist gleich pfänden. Ohne Mahnung ohne alles. Dass es jetzt 37 sind, sind die Mahngebühren, die die einen aufbrummen.

Hört sich komisch an, ist aber so und man findet bestimmt irgendeine Begründung aus der Steinzeit dafür. Also beim Zahlen freundliche Gesichter machen.
 
Ich mein, sieh das mal so:
Was meinst du wie viel Geld das den Steuerzahler kostet, dass irgendwelche Ochsen nicht in der Lage sind die Überweisung richtig auszufüllen und deshalb die Behörde da per Brief nochmal nachhaken muss. Natürlich wird der Bescheid dadurch teurer, was denkst denn du? Die haben ja auch die dreifache Arbeit bei so einem Fall... wäre ja noch schöner, wenn die erst jedem noch ne kostenlose Verwarnung schicken.
 
Du wirst die Forderung zahlen müssen, denn das Verschulden lag bei dir. ist zwar wirklich ärgerlich, keine Frage - aber es macht kaum Sinn mit den Behörden darüber zu diskutieren, kostet nur Geld und Nerven.
 
Danke für die Antworten.

Ich werde die Behörde mal anrufen, naja wenn man wen ran bekommt da man sie nur zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr erreichen kann.
 
@ Rodriguez
Klar wirds teurer, aber die Mahngebühren sind ja höher als der eigentlcihe Strafzettel.
Und ich bezweifle das die sich solange damit auseinandersetzen müssen, dass da soviel zusammenkommt.
Und warum sollten die die dreifache Arbeit haben?
Ich bezweifle, dass in so einem Fall viel manuell gemacht werden muss...
 
Das Problem ist es wird nichts manuell gemacht, es sind alles Vorlagen und die einzig manuelle Arbeit wird bestimmt von einem billigen Zeitarbeiter gemacht, so ist das doch hier im ...... Deutschland.
Deswegen habe ich so ein Problem damit die Gebühren zu zahlen :)
 
Klar alle anderen sind Schuld. DU bist derjenige der falsch geparkt hat und DU bist derjenige, der die Überweisung falsch getätigt hat also bist DU auch schuld, dass es jetzt teurer wird und niemand anders!
 
Aber dein Argument mit Steinzeit, denk doch mal nach. Wie viele der Generation 50+ ist denn Online und führt Überweisungen von daheim aus? Nicht wirklich viel möchte ich behaupten, daher sind die Vordrucke und der Weg zum Bankschalter noch lange nicht Steinzeit.
 
@Leon
bleib mal ruhig du kleiner staatstreuer Mann

@SGE-4Ever
naja aber irgendwann müssen die sich da auch mal dran orientieren, bestes Beispiel wird der elektronische personifizierte Ausweis und die Steuer-ID sein oder was meinst du dazu?
 
Klar sollte man sich, bzw. muss man sich damit mal beschäftigen. Ich erledige z.B. alles für meine Eltern bzw. Großeltern. Daher läuft das recht gut, aber wenn die mal alles alleine machen müssten... sehr schwierig.
 
@ Schwarze 7:
Du kannst Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Wenn Du also der Meinung bist, hier ungerecht behandelt worden zu sein, dann bitte.

Damit wäre dann eigentlich auch alles gesagt. Eine weitere Diskussion ist nicht nur sinnlos, sondern es fängt hier schon wieder an, persönlich zu werden.

*closed*
 
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