Bußgeldbescheid aufgrund von Falschen Tatsachen

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Nun ja.

Da haben sich seit deinem ersten Beitrag hier ja noch einige Dinge ergeben, die du zu Beginn gar nicht erwähnt hast.

Viel Erfolg bei der Sache.
Dein Anwalt wird das dann schon regeln.
 
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Du hast weder den schornsteinfeger noch das amt telefonisch erreichen können? Nie, zu keiner uhrzeit? Wer soll das glauben? Und die post bringst du persönlich vorbei kannst aber weder beim amt noch dem schornsteinfeger jemanden persönlich während der sprechzeiten sprechen? Auch das glaubt dir keiner wirklich ...
 
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Nur noch als Tipp, weil es mir gerade noch eingefallen ist.

Die Sache ist für dich noch nicht vorbei.
Nimm das Schreiben und die Androhung vom Amt, dir die Wohnung mit Gewalt zu öffnen ernst.

Das werden die nämlich auch tun, wenn du dich nicht um einen Termin mit dem Schornsteinfeger kümmerst.
 
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Wenn Sie zu den Zeitpunkten der angekündigten Besuche des Schornsteinfegers daheim waren und einen glaubhaften Zeugen vorweisen können, dann müssen Sie sofort (noch heute) einen Brief aufsetzen und diesen als Einschreiben oder Einschreiben Einwurf an die Bußgeldstelle senden und dort nochmals die Sachlage aus Ihrer Sicht schildern und auch den Zeugen namentlich und mit dessen Wohnadresse benennen, damit er von der Bußgeldstelle befragt werden kann. Haben Sie den Zeugen auch schon im Anhörungsbogen namentlich und mit dessen Meldeadresse benannt? Wenn ja: Dann nochmals machen! Wenn nein: Warum nicht?

Sie können sich mit ALG2 einen Anwalt leisten? Ich glaube auch nicht, dass Sie anwaltliche Erstberatung für 10,- bzw. 15,- Euro erhalten, denn dafür müssten Sie zunächst zum Amtsgericht in die Rechtspflegestelle gehen und eine Menge Unterlagen vorlegen die beweisen, dass Sie sich wirklich um einen Termin bemüht haben. Besser wäre es gewesen Sie hätten den Brief an den Schornsteinfeger per Einschreiben geschickt. Dann hätten Sie einen Beleg mit Sendungsnummer erhalten und hätten jederzeit beweisen können, dass Sie dem Schornsteinfeger geschrieben haben. Aber wenn Sie angeblich bei ihm waren und nur einen Brief ohne Poststempel in seinen Kasten geworfen haben, haben Sie keinerlei Beweise. Ich fürchte, dass Sie um die Bußgeldzahlung nicht herumkommen werden. Da müssten Sie sich schon schriftlich oder persönlich an die Bußgeldstelle wenden, sich für die Unannehmlichkeiten entschuldigen, echte Reue zeigen, auf ihre finanzielle Situation hinweisen und um eine letzte Chance bitten alles in Ordnung zu bringen. Evtl. verzichtet die Bußgeldstelle dann auf den Bescheid bzw. nimmt ihn zurück. Versuchen Sie es. Mit einem Anwalt machen Sie es nur schlimmer und haben noch mehr Schulden.
 
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GoethesGarten schrieb:
Sie können sich mit ALG2 einen Anwalt leisten? Ich glaube auch nicht, dass Sie anwaltliche Erstberatung für 10,- bzw. 15,- Euro erhalten, denn dafür müssten Sie zunächst zum Amtsgericht in die Rechtspflegestelle gehen und eine Menge Unterlagen vorlegen die beweisen

Das ist so nicht richtig. Zusammen mit dem Bewilligungsbescheid des ALG2 kann man zum Anwalt und er füllt den Antrag auf Prozesskostenhilfe aus. Der Anspruch ist durch den ALG2-Bescheid unumstößlich gegeben.

Das Thema haben wir im Moment durch für eine Freundin für ein Wohnungszuteilungsverfahren, der ehelichen Wohnung. Sie musste keinen Cent vorlegen.
 
Ich weiß knoxxi, aber in diesem Falle glaube ich eben nicht, dass er einen Beratungsschein erhält. Denn dafür müsste er auch gegenüber der Rechtspflegestelle nachweisen können, dass er alles versucht hat um diesen Rechtsfall (Bußgeldbescheid) nicht eintreten zu lassen.
 
Der reine Nachweis, dass ein Brief verschickt (oder auch eingetroffen ist), ist irrelevant. Viel wichtiger ist ein zusätzlicher Nachweis des Brief-Inhaltes.

Bei Behörden also immer: Mit einem Freund, Bekannten, Arbeitskollegen zur Behörde oder einem Postbriefkasten fahren, den Dritten den Brief lesen lassen, eventuell auf einem Doppel für die eigenen Unterlagen unterschreiben lassen, und dann vor den Augen des Dritten und ohne Sichtunterbrechung einkuvertieren und in den korrekten Briefkasten einwerfen. Danach Zeit und Datum auf dem eigenen Doppel vermerken.
Steht kein Zeuge zur Verfügung, dann kann man die ganze Aktion auch (ohne Schnitt!) filmen. Also erst das Dokument, dann das Kuvertieren, dann den Einwurf mit kurzem Rundumschwenk, um den Ort eindeutig identifizierbar zu machen.

Ja, das ist Aufwand. Aber dafür hat man danach tatsächlich recht gute Beweise.


Um die Fragen des TE vernünftig zu beantworten fehlen Informationen. Z. B. auf welche Art das Ordnungsamt verschickt hat...
 
Das ist völlig unnötig und übertrieben. Das macht kein Mensch. Nicht mal ich. Ein Richter sieht (in diesem Falle nicht, aber wenn man es richtig macht schon), dass ein Nachweis existiert (Sendungsnummer). Er würde den Schornsteinfeger also nach dem Inhalt des Briefes fragen. Dieser müsste das Schreiben vorlegen. Tut er es nicht, spricht das für den, der den Bußgeldbescheid erhalten hat. Tut er es, spricht das auch für eben jenen und schon ist die Sachlage klar. Ich war jahrelang Schöffe und habe Gesetzestexte und Urteile gewälzt.
 
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Nun, ich mache es so und die anderen Juristen in meinem Umfeld auch. Und warum machen wir das alle? Weil in der Vergangenheit Richter eben genau nicht so entschieden haben, wie man das vernünftigerweise annehmen durfte.

Beispiel: Aushöhlung des Einwurfeinschreibens durch den BGH.

Bisher kenne ich auch niemanden, der diese Vorgehensweise beherzigt und damit dann noch Beweisprobleme hatte. Im Gegenteil. Aber natürlich kann sich jeder überlegen, welchen Aufwand er für welches Projekt betreiben möchte und kann.
 
Die Wortwahl "irrelevant" in #27 ist jedenfalls völlig unangebracht und nicht sachgerecht.
 
Natürlich ist das sachgerecht, denn solche Empfehlungen verleiten Menschen dazu, sie zu befolgen - und dann stehen sie womöglich ohne brauchbaren Nachweis da. Mit einem "aber das hat mir einer im Internet geraten" kommen sie dann oft nicht weiter.

Was beweist denn der Sendenachweis? Nichts. Nicht einmal das Ankommen. Die Probleme mit Einwurf-Einschreiben (obwohl ich sie nach wie vor dafür nutze) habe ich ebenfalls kurz angerissen. Bleibt das Einschreiben mit Rückschein, wobei es hier regelmäßig zwei davon benötigt, um den Zugang zumindest als Fiktion zu haben.
 
Ist jetzt Samstag, und den Schornsteinfeger immer noch nicht erreicht?

Das finde ich schon seltsam.
 
Am einfachsten ist doch ein Fax mit qual. Sendebericht. Die Sendezeit sind maximal wenige Minuten und man hat eine Abbildung der Seite auf dem Sendebericht. Außerdem kostet es deutlich weniger als Einschreiben.
Zumindest das Amt wird ein Fax haben. Und in Zeiten des Internets braucht auch niemand ein eigenes Faxgerät mehr.
 
Zhalom schrieb:
Ist jetzt Samstag, und den Schornsteinfeger immer noch nicht erreicht?

Das finde ich schon seltsam.

Ich finde die gesammte Geschichte komisch.
Also zumindest die Version, die uns der TE hier erzählen will.

Für mich hört das sich eher nach "Ich leben von Harz IV und habe daher nicht viel Geld. Jetzt will auch noch der Schornsteinfeger kommen, was mich nur unnötig Geld kostet. Am besten lasse ich den einfach nicht ins Haus, dann kann er mir auch keine Rechnung schreiben, denn dann hat er ja dann nichts gemacht."
Was der TE dabei allerdings nicht bedacht hat ist, wie ernst es unser Staat mit dem Brandschutz durch die Schornsteinfeger meint.

Auf diese Variante würde ich jetzt tippen.
Aber ich will hier natürlich auch niemanden was unterstellen.
Der TE wird das schon mit dem Ordnungsamt und dem Schornsteinfeger klären.

Ich habe ihm ja auch schon gesagt, dass er sich jetzt schleunigst um einen Termin kümmern soll, denn das Ordnungsamt wird ihm sonst tatsächlich die Türe mit Gewalt öffnen.
Davon würde ich zumindest stark davon ausgehen, dass es so kommt.
Hoffe er hört auf meinen Ratschlag, denn sonst wird es noch unangenehmer, als es schon ist.
 
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Skywalker1992 schrieb:
Am besten lasse ich den einfach nicht ins Haus, dann kann er mir auch keine Rechnung schreiben, denn dann hat er ja dann nichts gemacht."

Er wird wohl kaum der Hauseigentümer sein. Denn der zahlt
 
Zhalom schrieb:
Haus und Harz 4 geht schon
Hartz4 hat nichts mit dem Mittelgebirge zu tun.

Schöne Grüße aus dem Harz.
 
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Ich glaube ich hab den Thread hier nicht so ganz verstanden bzw evtl. was uebersehen, aber eine Terminabsprache ist doch eher etwas, dass in Form eines Dialogs passiert, oder nicht? Der TE hat einen Brief mit in einen Biefkasten geworfen, in dem Brief stand ein Terminvorschlag. An welcher Stelle fand denn danach die Absprache statt?

Sicher dass hier nicht einfach nur eine Misskommunikation vorlag bzw jetzt vorliegt?
 
Sry das ich mich jetzt erst wider melde, ich dachte das wäre klar das der Schornsteinfeger zusammen mit Ordnungsamt und Schlüssel Dienst bei mir war um die messung zu machen.
Paar Tage später ist dann der Bußgeldbescheid gekommen.
Habe heute nachmittag einen Termin beim Anwalt der darauf Spezialisiert ist.
 
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