Fragger911
Vice Admiral
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Ozan27 schrieb:Habs leider bei Ebay Kleinanzeigen gekauft wie gesehen? Kann ja rechtlich nichts von ihm verlangen oder?
Gebraucht von privat?
Dann such Dir lieber 'nen fähigen Kollegen oder einen Computerladen um die Ecke, die sollen da mal ihre Fachgriffel reinhängen.
Ergänzung ()
Whatafall schrieb:sofern dort kein Siegel etc. ist sollte das auch kein Problem mit der Garantie sein
siehe oben, welche Garantie?!
und zum Siegelbruch:
Achtung, hier muss man genau unterscheiden, und Jurfo hat es bereits gesagt:
- die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers kann durch solche Siegel nicht umgangen werden
- eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers (selten des Verkäufers) und folgt anderen Regeln. Hier kann der Hersteller Verhaltensvorgaben machen, deren Missachtung den Garantieanspruch erlöschen lässt.
Ich möchte das oben genannte Urteil des OLG Hamm weiter zitieren:
Der Käufer kann ein berechtigtes Interesse daran haben, bei einer während der Gewährleistungsfrist auftretenden Störung durch Untersuchung - wenn nötig nach Öffnen des Gerätes - festzustellen oder durch einen sachkundigen Dritten feststellen zu lassen, welcher Art die Störung ist und ob sie auf einem bereits bei Gefahrübergang vorhandenen Mangel beruht, bevor er das Gerät dem Verkäufer zur Nachbesserung aushändigt.http://openjur.de/u/150591.html
Im Urteil wird zwar einmalig "Gewährleistung (Garantie)" geschrieben, die Zielrichtung geht aber eindeutig in die Gewährleistung.
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