Crawlen und weiter verarbeiten öffentlicher Informationen legal?

Jongleur666

Lt. Commander
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Hallo,

vielleicht weiß jemand welche Gesetze hier gelten und wo ich das nachschlagen kann. Und zwar habe ich den Auftrag, öffentlich zugängliche Informationen über einen Crawler (den ich programmiere) regelmässig abzugreifen und in einer Datenbank für die weitere unternehmensinterne Nutzung zu speichern.
Es geht um tagesakutelle Preise von bestimmten Gütern. Diese sind auf der Seite direkt zugänglich und weder hinter einer Paywall, noch hinter einem Login versteckt. Die AGB´s der betreffenden Seite gehen auf diesen Fall auch überhaupt nicht ein.
Meines Erachtens dürfte das gegen keine Gesetze verstoßen, sieht das jemand anders?

Beste Grüße
 
Hmm. Keine Ahnung von den Gesetzen, aber klingt ein bisschen wie Geizhals nur das es intern genutzt wird.
 
Sind das Personenbezogene Daten?
Eben...

Preislisten haben nichts mit dem Datenschutz zu tun.
 
Nein, nichts personenbezogenes. Einfach nur Preisinformationen.
 
teile deine Bedenken doch deinem Chef mit. Dann nimmt er 100€ in die Hand und fragt einen Anwalt.
 
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Jongleur666 schrieb:
tagesakutelle Preise von bestimmten Gütern.

Trotzdem pruefen (lassen) ob da nicht das Urheberecht rein schlaegt.
Und einfach da anfragen wo Du die Daten abgreifen willst.
 
Zuletzt bearbeitet: (Typo)
Sowas in der Richtung wurde bereits deutlich intensiver von David Kriesel betrieben, unter anderem beim Spiegel (33C3) (Blog) und auch bei der deutschen Bahn (36C3) (Blog).
Wenn ich das richtig im Kopf habe, sind das ausnahmslos offen zugängliche Daten gewesen, die er in dem Zusammenhang abgegriffen und ausgewertet hat.

Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, das Urheberrecht da greift, aber fragen kostet nichts.
Wenn der Crawler für ein Unternehmen erstellt wird, dann sollten diese ihren Rechtsbeistand konsultieren, für genau solche Fälle hat man sowas als Unternehmen.
 
@mykoma
Deswegen kann ich mir das wohl auch nicht vorstellen. Aber ich werde da nochmal genauer nachhaken. Bin als Freelancer mit dem Auftrag unterwegs...
 
Hat Daniel Kriesel damals nicht beim Spiegel (das er ein Abo hat, hat er zumindest im Video gesagt, damit er auf alle Inhalte zugreifen kann) und der DB zur Auswertung der Pünktlichkeit bei beiden angefragt?
 
Kriesel betreibt das ganze nicht kommerziell zudem greift er bei Spiegel Metadaten ab und nicht das Hauptwerk. Bei der Bahn ist die API zudem genau für den Zweck bestimmt. Das ist schon ein Unterschied in Bezug auf §106 und §108a UrhG

Bei z.B. einer Preissuchmaschine ist das Hauptwerk die Listung und Vergleich der Preise. Wenn man da nun mit einem Crawler auf den Datenbestand los geht, um Preise im eigenem Shop anzupassen, kommt man in den Bereich wo die genannten Paragraphen zu greifen beginnen.
 
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