CU Verkauft, (abgeblich) defekt

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Hallo Leute,

ich habe vor 2 Wochen meine alte CPU, AMD Phenom X4 9950 BE verkauft, nach Geldeingang verschickt und gestern kam vom Käufer eine Mail, in der es heißt, ich solle die CPU zurück nehmen, da sein PC mit 2 Boards nach je einer Sekunde aus gehe und er keine Lust hat, noch ein weiteres Board zum Testen zu kaufen.

Ich habe natürlich eine Rücknahme in dem Angebot ausgeschlossen. Was nun?

Ich Zitiere das Gespräch:

Käufer:

Hallo XXX,

ich habe 2 Motherboards und beide können laut Hersteller diesen Prozessor
gut vertragen.
auch Passende Speichermodule hab ich extra gekauft.

Der von Ihnen geschickte CPU funktioniert nicht.

ich bitte Sie um Rücknahme für diesen Betrag bin ich nicht bereit noch ein weiteres Board zum Testen zu kaufen.

die Fehler sind beide gleich : 1 Seckunde nach dem Einschalten geht das Board sofort wieder aus.
bei einem langsameren CPU läuft es aber ganz normal weiter...

bitte um Stellungnahme

mfg
XXX



Verkäufer:


Hallo,

Haben Sie die aktuelle Firmware installiert? Haben die Mainboards einen 4-Pin oder 8-Pin CPU-Stromstecker?

bei mir lief dieser Prozessor schließlich ohne Probleme, vielleicht ist Ihr Netzteil zu schwach? Am RAM kann es nicht liegen, dann würde der Rechner nicht ausgehen, es würde kein Bild erscheinen.

Bitte um weitere Versuche, was die restliche Hardware angeht.

Um welche Boards handelt es sich?

mfg



Käufer:

Hallo XXX,

netzteil 600 watt 8 pol Stecker Bin mit der gleichen Cpu von meinem Nachbarn erfolgreich gewesen...

- XXX


Komisch, dass er plötzlich einen Nachbarn hat, mit derselben CPU...

Was meint ihr? Bei mir hat die CPU bis zum Ausbau top funktioniert!

Vielen Dank für eure Hilfe!
 
Da sicherlich Privatverkauf>ergo keine Rücknahme.

Der soll erstmal die genauen Bordangaben erbringen.Ich kann viel erzählen,wenn der Tag lang genug ist..

Wenn du recht hasst und die CPU einwandfrei war,bekommste eben ne negative Bewertung..egal. Nich das sich der*Nachbar*über eine neue CPU freut und du die alte zurücknimmst:evillol:
 
Wo ich das mit dem Nachbar kam, bin ich stutzig geworden :D Ich dachte dasselbe. Ich bleibe erstmal sturr.
Ergänzung ()

Aber auch wenn der Rechner nach 1sec aus geht, klingt das doch eher nach zu wenig Strom, oder?
 
Hm,ich hatte mal so ein ähnliches problem.

Allerding war die Grafikkarte defekt und lies den Rechner nicht mehr booten.Anschalten,kurz alles angefahren und dann aus..
Mit der Nullmethode behoben.Kannst ja mal den vorschlag unterbreiten:D

Wie Notra schon schrieb,kann es auch ein nicht angeschlossener CPU Lüfter sein,das NT,falscher CPU einbau,zustarker Anpressdruck beim Kühlereinbau und und und.
 
Notra schrieb:
Oder Lüfter nicht angeschlossen?

Das dürfte dann eher nur piepen, ausgehen tut er erst wenn er kritische Temps hat und das dauert etwas.
 
VinylBunkerUH schrieb:
Da sicherlich Privatverkauf>ergo keine Rücknahme.

Wenn es so einfach wäre... Falls ein Sachmangel vorliegt, z.B. durch eine falsche Artikel- oder Zustandsbeschreibung, kann der Käufer auch bei einem Privatverkauf Nachbesserung verlangen. Dass kann, falls nicht anders möglich, auch durch die Rücknahme des Artikels geschehen.
Falls der TE aber z.B. durch einen Zeugen beweisen kann, dass die CPU noch funktioniert hat, ist er im Prinzip aus der Sache schon raus. Ein zivilrechtliches Verfahren würde ich bei einem geringen Streitwert (wie teuer war die CPU?) nicht befürchten. Was passieren kann, ist eine negative Bewertung durch den Käufer. Hat der Käufer mit Paypal bezahlt?
 
wenn er gemäß den forenregeln gesagt hat, dass KEIN rückgaberecht, garantie oder umtausch möglich ist und der käufer mit der abgabe des gebots damit einverstanden ist, dann kann auch keine nachbesserung verlangt werden.

cpu intakt verkauft, wird jetzt angeblich als defekt reklamiert.

klingt so, als ob ihm die cpu doch nicht den gewünschen performance-boost gebracht hat und er nun sein geld einfach wiederhaben will und die cpu loswerden will, weil eben fehlkauf!
 
Natürlich kann er das, und zwar grundsätzlich bei jedem Kaufvertrag, dem eine Beschaffenheitvereinbarung zu Grunde liegt. Diese liegt vor, wenn der Verkäufer zusichert der Artikel sei funktionsfähig oder irgend eine andere Eigenschaft besitzt. Die Haftung hierfür kann der Verkäufer nicht einschränken. Dazu der BGH http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT-MIR-2013-Dok-010.pdf oder die Kurzfassung http://www.t-online.de/computer/internet/id_61925884/ebay-bgh-urteil-verpflichtet-privatverkaeufer-zur-gewaehrleistung.html.
 
Falls der TE aber z.B. durch einen Zeugen beweisen kann, dass die CPU noch funktioniert hat, ist er im Prinzip aus der Sache schon raus.

Nun ja, er müsste schlüssig darlegen können, dass die CPU bei Gefahrübergang mangelfrei, bzw. im beschriebenen Zustand war.

Allerdings muss zunächst der Käufer das Gegenteil belegen, was ihm nach technisch anspruchsvollen Einbauarbeiten in der Regel nicht gelingen dürfte.
 
Er hat sich bis jetzt auch nicht mehr gemeldet, mal sehen, was noch kommt, und was für eine Bewertung. Er hat nicht per PayPal bezahlt. "Streitwert" wenig über 50€. Finde das allerdings mit der CPU des Nachbarn heikel. (abgesehen davon, dass ich nicht mal eben so meine CPU ausbaue, um sie bei nem Freund zu treffen...
 
Ich würde mich da auch auf keine Diskussion mit dem Käufer einlassen.

Denn auch beim Einbau kann man einiges falsch machen. Sollte der Artikel über die Bucht verkauft worden sein und man eine negative Bewertung bekommen, kann man immer noch einen Kommentar dazu hinterlassen, um das Ganze zu relativieren.
 
Hast du die CPU fotografiert? Lass dir ein Bild von seiner schicken und vergleiche die Daten auf der CPU, vielleicht hat er die selbe CPU defekt und versucht sie nun mit diesem Trick loszuwerden und dabei ein bisschen Geld zu machen. Hatte das auch mal vor einigen Jahren (ebay). Als ich mit den Fotos kam ging die CPU auf einmal und er hatte nur eine kleine Einstellung vergessen. Ansonsten is das halt Käufer Risiko. Wie DarkLaser schon sagt.... nicht diskutieren.
 
Ja, hab n Foto. Da er sich bisher nicht gemeldet hat, passiert auch erstmal nichts :D


...To Be Continued
 
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