D. T. NET einziger Anbieter? Und Alternativen

TheOne320 schrieb:
FiberTwist-P2420.
Dann kannst du ja einfach einen eigenen Wandler/SFP hinhängen, sofern du auf den TV-Anschluss am FiberTwist verzichten kannst.

Wellenlänge Rx (Empfangen): 1490nm
Wellenlänge Tx (Senden): 1310nm
 
Der TV-Anschluss wurde eh ohne Ersatz abgestellt, weil zu wenig Leute in der Gemeinschaft einen TV-Vertrag gebucht haben. Der TV-Anschluss basierte darauf aus einem Satelliten-Signal über einen Server ein Kabelsignal zu erzeugen. Dieser Server und die Satellitenschüssel wurden komplett abgebaut also kommt gar kein TV-Signal mehr.

rezzler schrieb:
Dann kannst du ja einfach einen eigenen Wandler/SFP hinhängen, sofern du auf den TV-Anschluss am FiberTwist verzichten kannst.

Wellenlänge Rx (Empfangen): 1490nm
Wellenlänge Tx (Senden): 1310nm
Kann ich hierfür direkt eine FritzBox 5690 Pro an den Anschluss hängen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe mit Interesse den thread gelesen. Wir sind leider auch D.T. Net Service-Geschädigte. Die Instabilität des Netzes kann ich nur bestätigen. Evtl. weiss jemand von Euch Rat für ein immer wiederkehrendes, jeweils wochenlanges Problem: Wir haben einen Router AVM 7530 AX und FritzFon C6 istalliert. Seit 4. Juli funktionieren zwar ausgehende, aber keine eingehenden Anrufe. Innerhalb Deutschlands: der Teilnehmer ist derzeit nicht erreichbar; aus dem Ausland: Besetztzeichen. Wir müssen uns mit Rufumleitung und prepaid-Handy begnügen. Das Problem wurde anscheinend an deren Cheftechniker weitergeleitet, keine Lösung in Sicht.
D.T. Net schiebt das Problem auf das letzte AVM Update. Internet funktioniert (instabil) aber die Tefonie nicht. Das FritzFon ist korrekt konfiguriert.
Übrigens habe ich bei der Bundesnetzagentur Beschwerde eingereicht sowie den Vorfall dem Verbraucherschutz gemeldet, beide haben bisher nicht reagiert.
Danke für Euren Input!
 
Die Tarife dieses Providers sind fast schon eine Zumutung. Da kann man nur hoffen das man irgendwann einen alternativen Provider ausweichen kann.
 
Ich hatte nochmal darauf bestanden, dass die mir den Betrieb eines eigenen Modems ermöglichen und habe heute folgende Antwort erhalten:
Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Nutzung eines eigenen Glasfasermodems.
Ich konnte dies soeben klären.
Die Bundesnetzagentur hat die Endgerätewahlfreiheit gemäß § 11 TKG bestätigt. Diese bezieht sich auf den Anschluss eines eigenen Routers hinter dem Netzabschlusspunkt – also z. B. einer FRITZ!Box oder eines anderen DHCP-fähigen Geräts.
Unser Netz basiert auf einem aktiven optischen Netzabschluss (AON), bei dem das Glasfasersignal durch ein spezielles Modem (z. B. FiberTwist) in ein Ethernet-Signal umgewandelt wird. Dieses Modem ist technisch notwendig und Teil unseres Netzbetriebs. Ein Austausch durch den Kunden ist daher nicht möglich, da dies einen Eingriff in die Netzstruktur und eine technische Umrüstung durch einen Fachtechniker erfordern würde.
Sie können selbstverständlich ein eigenes Endgerät hinter dem Modem betreiben. Unsere Anschlüsse verwenden DHCP, sodass keine Zugangsdaten erforderlich sind. Die Verbindung erfolgt automatisch. Wir benötigen hierfür lediglich die MACDSL oder CM-MAC Adresse (abhängig vom Modem).
Wir bitten um Verständnis, dass wir aus technischen und betrieblichen Gründen keine Modem-Umrüstung durch Kunden vorsehen können.

Viele Grüße

xxx
Hat jemand Links auf Gerichtsentscheidungen, die das anders definieren? Ich habe schon auf "https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/20250122_PON_Glasfaser.html" verwiesen, aber die argumentieren wie oben zu sehen, dass es ein AON Anschluss ist und nicht "PON".
 
Die Netzbetreiber haben Einspruch gegen die Entscheidung eingelegt und gehen so lange davon aus, dass sie im Recht sind.

Aber mit AON hast du eine Hürde weniger, direkt an die Faser zu gehen. Theoretisch könntest du es einfach versuchen. Es bringt dir halt nur nix, da eh nur Gbit brutto aus dem Anschluss kommt. Also mit knapp 400 Euro das erreicht, was geschenkte Fritz!Box und gestelltes Modem auch geschafft hätten.
 
Ich brauche dann von denen keine eigenen Daten? Ich kann die meine Box einfach an den Anschluss stecken, der gerade ins FiberTwist geht und es sollte klappen? Also nur die MAC freischalten lassen? Wenn ich direkt am Glasfaser hänge, welche MAC muss ich dann in der Box auslesen?

edit
Bei D. T. NET Service OHG gibt es keine "geschenkte Fritz!Box". Man muss die Kaufen oder eine monatliche Gebühr zahlen. Ich möchte einfach auf meine Rechte bestehen und sehe es nicht ein, dass ein Anbieter sich einfach querstellt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei normalen AON-Anschlüssen anderer Anbieter musst du gar nix registrieren, daher erst mal nur anschließen und gucken, ob du Internet bekommst. D.T. Net fragt zwar nach deiner MAC-Adresse, diese wird aber nicht für das Modem, sondern für den Router-Teil benötigt.

Unter Umständen packt der ONT VLAN aus, falls es also nicht klappt, liegt es vielleicht daran.


TheOne320 schrieb:
Bei D. T. NET Service OHG gibt es keine "geschenkte Fritz!Box".
Schon klar, aber es gibt mittlerweile gebrauchte Fritz!Boxen kostenlos oder für Appel und Ei, welche Gigabit routen können. Insofern ist der Ärger um die Endgerätefreiheit bei gleichzeitiger Investition von über 300 Euro für eine 5690 vielleicht nicht der optimale Weg.
 
Ich habe mir jetzt eine 5690 Pro besorgt und diese mit dem AON Adapter angeschlossen. Es wird keine Verbindung zum Internet hergestellt. Ich brauche also entweder VLAN oder die Hardware muss freigeschaltet werden. Das weiß ich leider nicht. Mal sehen ob die mir noch die Daten geben gemäß § 74 TKG. Bisher weigern die sich.
 
Wenn ich sie direkt per Glasfaser anschließe, dann ist es doch nicht die WAN-MAC-Adresse oder? Die 5690 Pro hat ja auch noch einen WAN Port. Ich warte jetzt erst mal ab. Ich habe denen bis 9. September gegen mir die Daten gemäß §74 TKG auszuhändigen. Wenn die das nicht machen werde ich die bei der Bundesnetzagentur melden und mich ggf. auch an einen Verbraucherschutz wenden.
 
Ich wollte gerade den Thread aus dem Glasfaserforum verlinken, aber das warst du ja selbst vor vier Jahren 🤣 Also eine Ethernet-Verbindung wird aufgebaut und die macdsl aus der support.txt funktioniert nicht?
 
Keine Ahnung. Man kann das nicht einfach selbst freischalten. Man muss die mac denen geben und dann dauert es ewig und die schalten das dann frei. Wenn es die falsche mac war, dann muss man es nochmal versuchen. Ich dachte das brauche ich nicht, wenn ich direkt mit Glasfaser mich verbinde. Ich warte jetzt erst mal ab was die sagen, da ich nicht auf gut Glück mac Adressen freischalten möchte, falls es doch VLAN o.ä. benötigt. Ich weiß auch nicht ob durch die Freischaltung meine alte Fritz!Box gelöscht wird und dann habe ich kein Internet.
 
TheOne320 schrieb:
Wenn ich sie direkt per Glasfaser anschließe, dann ist es doch nicht die WAN-MAC-Adresse oder? Die 5690 Pro hat ja auch noch einen WAN Port.
Logischerweise solltest du die MAC vom SFP nehmen.
TheOne320 schrieb:
Ich weiß auch nicht ob durch die Freischaltung meine alte Fritz!Box gelöscht wird
Davon würde ich ausgehen.

Auch wenn ich die ganze Prozedur für ein AON sinnfrei finde.
 
Du kannst in den Glasfaser-Informationen ja zumindest nachschauen, ob die 1000BASE-BX-Verbindung steht.

Ok, dass es lang dauert, wusste ich nicht. Hast du vielleicht noch andere Netzwerk-Hardware? Mit Medienkonverter, zweitem AON-Modul und DHCP-Server könntest du zumindest rausfinden, welche deine richtige WAN-MAC ist, die es freizuschalten gilt.
 
Also jetzt geht es also plötzlich. Ich berichte euch dann wie es läuft.

Sehr geehrter Herr XXX,



vielen Dank für Ihre Rückmeldung und Ihre Hinweise zur aktuellen Rechtslage.



Wir bestätigen, dass gemäß § 73 TKG und der Entscheidung der Bundesnetzagentur vom 22. Januar 2025 die Endgerätewahlfreiheit auch für Glasfaseranschlüsse gilt. Sie dürfen daher ein eigenes Glasfasermodem (z. B. FRITZ!Box 5690 Pro) verwenden, sofern es technisch mit unserem Netz kompatibel ist.



Unser Netz basiert auf einem DHCP-Zugangssystem. Eine Einwahl über PPPoE ist nicht vorgesehen und wird nicht unterstützt. Für den Betrieb eines eigenen Geräts benötigen Sie:



Verbindungstyp: DHCP (automatische IP-Zuweisung)
VLAN-ID: [werden wir im Fall der Umsetzung Ihnen durchgeben]
Weitere Parameter: [IPv4]





Der Austausch des vorhandenen Modems (ONT) ist technisch möglich, erfordert jedoch eine fachgerechte Umrüstung. Diese ist mit Aufwand verbunden und nicht Teil unseres kostenlosen Leistungsumfangs. Gerne bieten wir Ihnen eine kostenpflichtige technische Umsetzung an – bitte sprechen Sie uns hierzu direkt an.



Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Haftung für Störungen übernehmen können, die durch den Betrieb eines eigenen Geräts entstehen.
 
Ich auch nicht, aber wenn das mir weiteren Streit vermeidet, dann werde ich das akzeptieren, solange die Kosten noch überschaubar bleiben. Ich werde dann das Angebot "unter Vorbehalt der rechtlichen Klärung und Rückforderung" annehmen und darauf hinweisen, dass es sich um keinen Sonderwunsch, sondern die Herstellung des Soll-Zustands nach §73 TKG handelt.

edit
Bisher keine Reaktion. Ich habe heute nochmal eine Erinnerung geschickt.

edit2
Nach meiner Erinnerung gab es wieder keine Reaktion. Ich hatte in meiner Erinnerung auch darauf hingewiesen, dass die Herausgabe der notwendigen Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen nicht an einen kostenpflichtigen Umbau geknüpft werden dürfen (§ 73 Abs. 3 TKG).
Da ich eine Frist gesetzt habe und diese abgelaufen ist, habe ich jetzt auch eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur eingereicht und meinen Schriftverkehr geteilt. Darin sieht man auch, dass die seit 2021 die Herausgabe der Daten und den Anschluss eines eigenen Modems verweigern. Sobald ich von der BNetzA eine Vorgangsnummer habe, werde ich den Anbieter nochmals kontaktieren. Ggf. wende ich mich noch an die Verbraucherzentrale.

edit3
Es sieht so aus als ob deren gesamte Netzstruktur gar nicht für eine freie Endgerätewahl ausgelegt ist. Wie kann es sein, dass sich noch niemand beschwert hat? Ich habe folgende Nachricht erhalten:

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre erneute Nachricht.

Ihr Anliegen befindet sich derzeit in Prüfung bei den zuständigen Fachabteilungen. Die Thematik betrifft strukturelle Gegebenheiten unseres Netzes, bei denen eine Änderung – wie von Ihnen gefordert – tiefgreifende Auswirkungen hätte. Aus diesem Grund wurde der Vorgang an die nächste Instanz weitergegeben, um eine rechtlich und technisch fundierte Bewertung vorzunehmen.

Da Sie sich bereits an die Bundesnetzagentur gewendet haben, sind nun mehrere interne Abteilungen involviert. Ich bitte um Verständnis, dass ich persönlich in diesem Fall keine weitere inhaltliche Auskunft geben kann. Selbstverständlich wird sich die zuständige Stelle bei Ihnen melden, sobald eine abschließende Rückmeldung vorliegt.

Ihr Anliegen wurde intern entsprechend weitergeleitet.
 
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