Darf man das? Arbeitgeberwechsel quasi verbieten!? [Arbeitsrechtfrage]

tgsn4k3

Admiral
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Hey,
zuerst möchte ich mich schon einmal dafür bedanken das du dich in meinen Thread verirrt hast.
Weiter möchte ich klarstellen das eine richtige Rechtsberatung hier nicht möglich bzw erlaubt ist.

Trotzdem möchte ich meinen Fall einmal zur grundsätzlichen Diskussion über recht und un-recht bringen um mich ggf. auf mein weiteres vorgehen vorzubereiten oder es einfach sein lasse.

Jetzt geht es um das eigentliche Thema.

In meiner Firma arbeite ich laut Arbeitsvertrag als Auslieferungsfahrer.
Eingesetzt werde ich als "Joker". Soll heißen, ich habe in den letzten 9 Jahren in denen ich dort schon beschäftigt werde jegliche Tour gelernt, mich fortgebildet und meine Fahrerlaubnisse ( auf eigene kosten ) erweitert von FS Klasse B auf C1E inkl Module etc.
Jeden Tag arbeite ich anders und weiß meist erst am abend wie der nächste tag läuft. Mal fahre ich nen kleinwagen, mal nen LKW mit Anhänger. Überstundenbereitschaft ist natürlich Voraussetzung und Urlaube immer schwierig.
Weiter vertrete und unterstütze ich meinen Chef bei jeglicher personal und Tourenplanung.

Von anfänglichen 1800€ (brutto) und relativ raschen Steigerungen auf etwa 2100-2300€ (brutto) ist seit sicher vier Jahren nix mehr in der Richtung passiert.

Seit etwas mehr als zwei Jahren hat sich durch meine Partnerin mein leben so ein wenig sehr verändert und ich bin nicht mehr bereit immer zu springen und jederzeit nochmal eben 3-4H täglich länger zu machen (was den alten sehr ärgert).

Nun habe ich Donnerstag letzter Woche ein Angebot von einem anderen Unternehmer auf unserem Hof ( wir sind n Subunternehmen und der andere auch ) bekommen welches ich eigentlich nicht ausschlagen kann, es wäre halt sehr dumm.
Er bietet mir an: Feste Tour, 5 statt 6 tage Woche, 35 Urlaubstage, 2900€ brutto + 240€ Spesen und keine außerplanmäßige Mehrarbeit. Also unterm strich deutlich mehr/besser - überall.

Jetzt bin ich, weil es nur fair ist, zu meinem Chef und hab mit dem gesprochen um ihm die Möglichkeit zu geben mir ein Gegenangebot zu geben.
Wir haben sicher zwei stunden gut miteinander geredet und sind zu dem Schluss gekommen das er mir nichts, auch nur ansatzweise in der Richtung bieten kann und er mich nicht daran hindern könne.

Am nächsten Tag ist dann der Versandleiter in Absprache mit der Geschäftsleitung des Unternehmens für welches wir ( beide unternehmen ) tätig sind auf mich zugekommen und hat mir mitgeteilt ich solle das Angebot ablehnen..


Im Falle der Zuwiderhandlung würde man mir verbieten das Firmengelände zu betreten.
Eine Erklärung weshalb und wieso, geschweige denn warum sich ein drittes unternehmen dort einmischt gab es nicht.

Jetzt ist meine frage ob das so rechtens und vor allem möglich ist?!
Kann man mir einfach verbieten das Gelände zu betreten ? Einzig durch einen Wechsel des Arbeitgebers?

Bin darüber sehr böse und weiß nicht mal wie ich am besten darauf reagieren soll.


- Danke, Entschuldigung für eventuelle schreib und Grammatikfehler, habe schon seit längerem nur noch nen Handy.
 
Soweit ich weiß, ist das möglich. Der Arbeitgeber kann eine Freistellung aussprechen, dafür braucht er einen Grund (er hat sonst nämlich die Pflicht dich nicht nur zu bezahlen, sondern auch zu beschäftigen, also mit Arbeit zu "versorgen"). Der Grund, den er vorbringen könnte wäre: Durch deinen Wechsel will er Firmengeheimnisse schützen. Scheint mit in deinem Arbeitsumfeld jetzt eher an den Haaren herbeigezogen, aber ist vermutlich sehr schwer (gerichtlich) dagegen zu argumentieren.

Das bedeutet allerdings nicht, dass er von den Pflichten im Arbeitsvertrag entbunden ist. Konkret heißt das für dich: Er muss dich weiterhin bezahlen. Je nachdem wie dein Arbeitsvertrag aussieht wird er dich vermutlich zusätzlich fristgemäß kündigen. Bis zum Ende der im Vertrag vereinbarten Kündigungsfrist muss er dich weiterhin bezahlen. Gegen eine solche Kündigung könntest du vorgehen - scheint mir in deinem Fall aber kaum zielführend, du willst den Arbeitgeber sowieso verlassen. Nur für den Fall, dass aus dem neuen Vertrag nichts wird, wäre das eine Option.
Sollte er eine fristlose Kündigung aussprechen, solltest du dich auf jeden Fall dagegen wehren. Dies würde vermutlich vom Arbeitsgericht für ungültig erklärt werden. Manchmal reicht es aber schon, ein Schreiben vom Anwalt aufsetzen zu lassen. Hier brauchst du auf jeden Fall eine Rechtsberatung vorher.

Für dich bedeutet das: Sorge so schnell wie möglich dafür, dass der neue Arbeitsvertrag von dir und deinem neuen Arbeitgeber unterschrieben wird, damit du nicht ohne Arbeit dastehst. Dann kannst du dich um die Wahrung deiner Rechte beim alten Arbeitgeber kümmern, je nachdem wie er sich verhält.

Nachtrag: Soweit ich weiß (wie du schon sagst, eine Rechtsberatung ist das hier nicht), muss für die Freistellung deine oder seine Kündigung schon vorliegen. "Einfach so" geht das nicht.
 
Ich verstehe das so, dass es dem TE gar nicht um das Thema Kündigung geht.
Wenn ich das richtig gelesen habe, könnte er den neuen Vertrag gar nicht unterschreiben, da die Vertragserfüllung durch das Zutrittsverbot des Auftraggebers unmöglich gemacht wird.
Ergänzung ()

Die Frage klingt eher wie: Darf man mir auf Einlassung Dritter verbieten ein Firmengelände zu betreten
 
@Kagee
Du hast wohl nicht richtig gelesen was der TE beschrieben hat.
Da ist der alte AG zum Versandleiter getiegert und hat ihm z.B. gesagt das er seine Fahrzeuge nicht mehr einsetzen würde, wenn der AN bei dem anderen Sub anfängt. Es ist nicht unüblich das die Unternehmer solche Verträge mit den Subunternehmern haben, um zu vermeiden das die Fahrer gegenseitig abgeworben werden. Gegen ein Platzverbot kannst Du nichts unternehmen, das ist ja Sache der Firma die der Platz gehört. Ob der neue AG Dich unter diesen Umständen noch anstellen würde ist ja fraglich, wenn er keine Tour hat, die nicht vom gemeinsamen Unternehmen bedient wird. Leider kenne ich die Situation aus eigener Erfahrung zur Genüge, bin ganz froh berentet zu sein. :schluck:
 
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Denke ich habe das durchaus richtig gelesen, ich seh das nämlich genauso.
nur was hat dein Beitrag damit zu tun
 
Weil im Speditionsgewerbe diese Verträge üblich sind, die Subunternehmer dürfen Fahrer von anderen Sub-Unternehmern nicht so ohne weiteres Abwerben. Solange der Fahrer bei einem anderen Sub-Unternehmer beschäftigt werden sollte, muss er halt bei einem anderen Hauptunternehmer beschäftigt werden, ein Platzverbot hat ja nicht der Chef vom AN sondern der Unternehmer ausgesprochen bei dem der Sub beschäftigt ist.
Was der Hauptunternehmer mit seinen SUBs für Verträge hat, steht ja nicht zur Diskusion. Und glaube einfach, es ist möglich, war selbst deshalb 2 x vorm Arbeitsgericht, bei verschiedenen SUBs beschäftigt aber beim gleichen Hauptunternehmer, Namen möchte ich nicht nennen.
 
Ich sehe dieses Vorgehen als absolute Pflicht eures Kunden. Sollte das Abwerbverbot nicht vertraglich verankert sein, ist das mE grob fahrlässig und geschäftsschädigend.

Es war zudem taktisch unklug, das Angebot als Verhandlungsgrundlage anzuführen, sofern man den bisherigen Job nicht sowieso aufgeben will. Eine Betonung der eigenen Entwicklung wäre besser gewesen.
 
Selbstverständlich kann das Unternehmen (für welches beide Subunternehmen tätig sind) sein Hausrecht warnehmen und ohne besonderen Grund jeden den Zutritt zu ihrem Firmengelände verweigern. Du musst ja auch niemanden in deine Wohnung lassen. Was es nicht kann, ist es dir oder einem anderen selbständigen Unternehmen vorzuschreiben, ob und zu welchen Bedingungen Verträge eingegangen oder beendet werden. Hier gilt die Vertragsfreiheit.

Davon unabhängig, weshalb erfährt überhaupt ein Dritter von dem Gespräch mit deinem Chef? Da wäre für mich das Vertrauensverhältnis schon unzumutbar zerstört und ich könnte gar nicht mehr für ihn arbeiten.

Ich würde mich in jedem Fall anwaltlich beraten bzw. prüfen lassen, ob ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht und evt. sogar strafrechtliche Tatbestände (Nötigung, Geheimnisverrat) erfüllt sind.

Bin kein Experte, nur meine Gedanken, kann auch völlig falsch liegen.

Gruß
 
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werkam schrieb:
Weil im Speditionsgewerbe diese Verträge üblich sind, die Subunternehmer dürfen Fahrer von anderen Sub-Unternehmern nicht so ohne weiteres Abwerben.

Den Haupt-Unternehmer geht dies aber gar nichts an. Das müssen die Subunternehmer unter sich ausmachen, und bei entsprechendem Abwerbeverbot hätte das Angebot des anderen Subunternehmers nicht erfolgen dürfen.
 
@werkam
Stimmt, offenbar habe ich das falsch verstanden. Moralisch ist das ja noch schlimmer...
Wenn es ein Abwerbeverbot zwischen den Sub-Unternehmen gibt, würde das üblicherweise in den Verträgen zischen Auftraggeber und den Subunternehmen festgehalten. Dann hätte der neue Subunternehmer gar kein Angebot machen dürfen. Hat er aber gemacht. Das wäre ein Hinweis darauf, dass es so etwas nicht gibt.
Wenn der neue AG aber durch diese Drohung das Angebot zurückzieht, nützt einem das auch nichts. Wenn so eine Klausel nicht existiert, dann ist das nach meinem Rechtsgefühl auch nicht zulässig.

Die Frage ist nur, ob man selbst dagegen vorgehen kann, oder ob das der neue AG machen müsste. Da bin ich überfragt.
 
Tatsächlich gibt es, so habe ich es heute über Umwege erfahren ein solches Abkommen nur stillschweigend und nicht in Schriftform.

Es wäre seit 30 Jahren ein quasi ungeschriebenes gesetz das man sich nicht gegenseitig dir Fahrer wegnimmt.

-

Der neue AG kommt aus Duisburg und hat eine feste LKW Tour in meiner Heimat Niederlassung in Unna angenommen und sucht dafür halt Fahrer welche auch LKW fahren dürfen.. die sind bei uns eher selten zu finden - der Grund warum er auf mich zugekommen ist.

In den anderen Niederlassungen gibt es solche Reglungen nicht und er weiß auch nicht was das jetzt genau soll.

Das wird jetzt wohl nächste Woche nochmal von Niederlassungsleiter zu Niederlassungsleiter diskutiert.

Der potentielle neue AG lässt sich das so nicht gefallen.

-

Mein jetziger AG hat wohl - so habe ich das von ein paar Leuten gehört - ggü. dem versandleiter bei uns und dem Geschäftsführer von hier gesagt:

„sollte ich das Angebot annehmen, für welches er mir wegen einer schlechteren Bezahlung seitens des des Haupt Konzerns/Kunden hier bei uns kein Gegenangebot machen kann, wird er wohl kein Fahrzeug mehr bewegen und sich, weil er sich von der Geschäftsführung verarscht fühlt die Brocken bei dem Verein hinwerfen“

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Ich denke das hat die Situation nochmal ein wenig brisanter für die Unternehmensleitung gemacht.

Kann ich zwar irgendwie verstehen da die sich bei ihm die letzten 40 Jahre schon sehr viel erlaubt haben... aber mich schädigt das ja jetzt schon sehr..

was mich angesichts des eigendlich guten Verhältnisses zwischen uns schon sehr traurig macht.

Nen Anwalt werde ich wohl trotz der Gesprächen nächste Woche mal um Rat fragen und mir überlegen ob ich nicht gänzlich woanders anheuer nach der Geschichte.
 
Die zieht sich davon wohl nichts an, wie geschrieben habe ich das schon hinter mir.
 
tgsn4k3 schrieb:
[...]

Jetzt bin ich, weil es nur fair ist, zu meinem Chef und hab mit dem gesprochen um ihm die Möglichkeit zu geben mir ein Gegenangebot zu geben.
Wir haben sicher zwei stunden gut miteinander geredet und sind zu dem Schluss gekommen das er mir nichts, auch nur ansatzweise in der Richtung bieten kann und er mich nicht daran hindern könne.

Am nächsten Tag ist dann der Versandleiter in Absprache mit der Geschäftsleitung des Unternehmens für welches wir ( beide unternehmen ) tätig sind auf mich zugekommen und hat mir mitgeteilt ich solle das Angebot ablehnen..


Im Falle der Zuwiderhandlung würde man mir verbieten das Firmengelände zu betreten.
Eine Erklärung weshalb und wieso, geschweige denn warum sich ein drittes unternehmen dort einmischt gab es nicht.

Jetzt ist meine frage ob das so rechtens und vor allem möglich ist?!
Kann man mir einfach verbieten das Gelände zu betreten ? Einzig durch einen Wechsel des Arbeitgebers?

Bin darüber sehr böse und weiß nicht mal wie ich am besten darauf reagieren soll.


- Danke, Entschuldigung für eventuelle schreib und Grammatikfehler, habe schon seit längerem nur noch nen Handy.

Natürlich kann dir deine Firma verbieten das Firmengelände zu betreten. Schließlich haben sie das Hausrecht. Allerdings kannst Du dann Deiner Tätigkeit nicht nachkommen. Insofern würde ich in diesem Fall auf eine Freistellung bestehen oder aber einen Vorschlag wie Du Deinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommen kannst. Du hast übrigens einen Anspruch auf Beschäftigung wenn du einen Arbeitsvertrag hast, d.h. Dein Arbeitgeber muss zusehen wie er Dir Deine Arbeit bei schafft wenn du nicht mehr aufs Gelände darfst. (Jeder Anwalt wird sich über diese Idee totlachen).

Kündigen können Sie dir erstmal nicht. Ich meine sie können natürlich alles, aber Bestand vor Gericht wird es nicht haben wenn du innerh. der gesetzl. Frist vor Gericht gehst.

Nach einem AG-Wechsel können Sie Dir natürlich auch den Zutritt versagen > Hausrecht. Braucht Dich dann aber nicht mehr zu kümmern.

Mein Tipp: Schilder einem FA für Arbeitsrecht den Sachverhalt in einer Erstberatung. Dieser wird Dir einen rechtssicheren Weg aufzeigen mit der Situation umzugehen.
 
Bin zwar kein Jurist, aber könnte dies nicht als Nötigung von seiten des Versanddienstleister aufgefasst werden?

Immerhin schränkt dieser die Entscheidungsfreiheit des AN ein und droht im Zweifel mit Arbeitslosigkeit/finanziellem Ruin?
 
FAT B schrieb:
Nach einem AG-Wechsel können Sie Dir natürlich auch den Zutritt versagen > Hausrecht.
Du hast bestimmt etwas missverstanden, nicht seine Firma lässt ihn nicht mehr aufs Gelände sondern der Haupt-Spediteur (Firmengelände und Hausrecht) bei dem der SUB seine LKWs beladen lässt, ohne Ladung wird er aber wohl nicht viel anfangen können mit seinem LKW?

S!lent Death schrieb:
Immerhin schränkt dieser die Entscheidungsfreiheit des AN ein
Auch das wird der Hauptunternehmer mit seinen SUB Unternehmern vertraglich geregelt haben, wo man als AN wenig Einsicht bekommen wird wie das so abläuft. Und was nutzt es dem AN wenn der SUB (sein Chef) nicht mehr beim Spediteur seine LKWs beladen darf? Platzverbot kann der Spediteur jedem geben dessen Nase ihm nicht passt, es kann ja auch jeder Kneiper Dir ein Lokalverbot aussprechen, da kannst Du auch ein guter Kumpel vom Kellner sein?
 
S!lent Death schrieb:
Bin zwar kein Jurist, aber könnte dies nicht als Nötigung von seiten des Versanddienstleister aufgefasst werden?

Immerhin schränkt dieser die Entscheidungsfreiheit des AN ein und droht im Zweifel mit Arbeitslosigkeit/finanziellem Ruin?
Wahrscheinlich schwierig. Da steht nachher Aussage gegen Aussage, ohne Zeugen oder schriftliche Dokumentation (Gesprächsprotokoll könnte reichen) ist das Gegenstandslos. Außerdem: in welchem Rahmen relevant? - In einer Kündigungsschutzklage jedenfalls nicht. Man müsste nun also explizit wegen Nötigung Anzeigen. Lohnt sich nicht. Wieso droht Arbeitslosigkeit? Kündigungsgrund?
Ergänzung ()

werkam schrieb:
Du hast bestimmt etwas missverstanden, nicht seine Firma lässt ihn nicht mehr aufs Gelände sondern der Haupt-Spediteur (Firmengelände und Hausrecht) bei dem der SUB seine LKWs beladen lässt, ohne Ladung wird er aber wohl nicht viel anfangen können mit seinem LKW?
Hmn. Ist ein anderer Sachverhalt und müssen die Unternehmen untereinander klären.
 
Es geht gar nicht um irgendeine Kündigung, deshalb sagte ich doch Du hast etwas falsch interpretiert. Er wird ja nicht gekündigt sondern wenn er seine Stelle wechselt zu dem anderen Mitbewerber bekommt er beim Spediteur Platzverbot, deshalb wurde ihm ja geraten den neuen Job besser nicht anzutreten, da er sonst wohl nicht mehr auf den Hof kommt. Der neue AG wird ihn deshalb entweder erst gar nicht einstellen oder müsste ihn anderweitig beschäftigen, was schwierig werden könnte wenn er nur seine LKWs bei dieser Spedition einsetzt, auch das ist meist vertraglich vereinbart zwischen den Unternehmen/SUBs.
 
Das einzige was man unter Umständen machen könnte, wäre eine Wettbewerbsklage (UWG). Um das erfolgreich durchzuziehen müsste aber das neue Unternehmen mitmachen. Im Gegensatz zu sonstigen Vergabespielchen gäbe es hier ein handfestes Platzverbot, welches vor Gericht durchaus zu begründen wäre.

Aber ob das hier zielführend oder sinnvoll ist, sei mal dahingestellt.
 
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