1. Steuerererklärung - Fragen bzgl 2 Arbeitgeberwechsel in einem Jahr

Cyda

Lieutenant
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Hallo, da ich in Zukunft ein Gewerbe anmelden möchte mit Kleingewerbe-Regelung probiere ich mich schon mal einer Steuererklärung, die ich ja dann sowohl Privat als auch für das Nebengewerbe anfertigen muss. Bisher musste ich das nicht, da ich in der Lohnsteuerklasse 1 bin.
Dafür habe ich mir das Wiso Steuer Sparbuch 2014 gekauft und komme damit soweit gut zurecht.

Nur eine allgemeine Frage beschäftigt mich. Und zwar kann ich ja die Erklärungen für die letzten 3 Jahre nachreichen. Am liebsten würde ich die Erklärung für 2013 nachreichen, das könnte sich evtl. lohnen. Aber:

bis zum Juni 2013 befand ich mich in der Ausbildung bei einem Konzern
nach der Ausbildung wurde ich von einem anderen Firma des Konzerns übernommen
im September bin ich umgezogen und bin zu einem ganz anderen Arbeitgeber gewechselt
Wie gebe ich das jetzt am besten an? :evillol: Nehme ich meinen aktuellen Arbeitgeber für das gesamte letzte Jahr?

Und in Zukunft werde ich auch Sonderdienste erfüllen, so dass mein Gehalt jeden Monat variiert, gibt es dafür auch ein besonderes Blatt oder Feld? Oder kann ich das auslassen da es sich "nur" um 100 bis 300€ mehr pro Monat handelt in unregelmäßigen Abständen?

Könnt ihr mir vielleicht eine Antwort liefern?
 
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Für jeden Arbeitgeber hast du (hoffentlich) eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Die musst du alle einpflegen (Anlage N).

Auch wenn man mit SK1 keine Steuererklärung machen muss, sollte man das trotzdem machen - es gibt als klasischer Arbeitnehmer in sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis eigentlich immer etwas zurück.
Genau daswegen ist man ja auch nicht verpflichtet ... der Staat ist ja nicht dumm. SK3 z.B.: muss eine Erklärung abgeben, da die Chance auf Nachzahlung (Nutzen für den Staat!) wesentlich höher sind.
 
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AW: 1. Steueererklärung - Fragen bzgl 2 Arbeitgeberwechsel in einem Jahr

Hallo Labtec,
genau ich hatte jedes Jahr eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten, vergangenes Jahr glaube ich sogar 2 mal von meinem alten Arbeitgeber. Die suche ich gleich nochmal raus.

Macht es denn, aus Erfahrung, Sinn auch die Steuererklärungen von 2012 nachzuholen? Zu der Zeit war ich ja noch vollständig in der Ausbildung.

Und zur Sicherheit, wenn dann müsste ich die Steuererklärungen für 2012,2013 und 2014 bis zum 31. Mai 2015 einreichen richtig? So könnte ich erst einmal das Gewerbe anmelden und mich danach noch genauer mit der Steuererklärung auseinander setzen oder zur Not einen Berater arrangieren.
 
AW: 1. Steueererklärung - Fragen bzgl 2 Arbeitgeberwechsel in einem Jahr

Cyda schrieb:
Macht es denn, aus Erfahrung, Sinn auch die Steuererklärungen von 2012 nachzuholen? Zu der Zeit war ich ja noch vollständig in der Ausbildung.
Das kommt ganz drauf an. Wenn auf deiner Lohnsteuerbescheinigung unter Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer kein Wert höher als 0 zu finden ist, dann eher nicht.
Es sei denn, du hast Kapitalertragsteuer bezahlt, hast vermögenswirksame Leistungen bekommen oder hast höhere Werbungskosten als Einkünfte in dem Jahr erzielt.
 
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Das werde ich mir bei Gelegenheit dann nochmal anschauen. Während der Ausbildung hatte ich noch meinem Betrieb jeden Monat 100€ für ein extra Rentenkonto bekommen. Da ich aber nicht die 5 Jahre Klausel eingehalten habe, wurde das Konto nach meiner Kündigung aufgelöst und das Geld habe ich auch nicht erhalten.
 
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