|SoulReaver| schrieb:
In Europa lacht man dich aus. In Amerika schaut das anders aus. Glaubst du nicht? Paradebeispiel VW....
was interessiert ein Paradebeispiel ... Es geht um deutsches Recht. Du kaufst etwas und bekommst dieses nicht geliefert.
BGB §323, Abs. 1 => Einen Gegenseitigen Vertrag hat man ja - man zahlt für die Extraduper-Super-Edition wo es heißt das die nächsten x DLCs enthalten sind.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__323.html
Ansonsten auch zu Empfehlen:
https://www.recht-finanzen.de/faq/2...der-nicht-vertragsgemaess-erbrachter-leistung
und es besteht die Pflicht für beide Vertragspartner zu einer Rückabwicklung der Vereinbarung. Dies bedeutet, dass empfangene Leistungen zurückgewährt werden müssen. Dabei ist das Objekt des Vertrags unerheblich, es kann um einen Kaufvertrag für Möbel gehen oder für eine Immobilie oder um eine Dienstleistung.
Oder hier noch etwas konkreter ... wir haben ja hier einen Kaufvertrag:
https://www.juraforum.de/lexikon/kaufvertrag-schadensersatzpflicht
https://www.advocado.de/ratgeber/vertragsrecht/vertrag/ruecktritt-vom-kaufvertrag.html
Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn er vertraglich vereinbart wurde oder der Verkäufer seine gesetzlichen Vertragspflichten nicht erfüllt.
haben wir ja - zahle 6 DLCs, bekomme keines
- Durch den Rücktritt wird der Kaufvertrag rückabgewickelt: Der Käufer gibt die Ware zurück und erhält sein Geld zurück.
- Beim Rücktritt vom Kaufvertrag kann der Käufer Schadensersatz verlangen, der Verkäufer eine Nutzungsentschädigung.
Das Spiel ohne DLCs kostet z.b. 50€ - mit der 6 DLC-Option 100€. Nun die Rückabwicklung weil der Hersteller nicht liefern kann. Ich bekomme die 100€ zurück - Punkt zwei spricht aber von einer Nutzungsentschädigung - das Spiel für 50€ kann ich ja nutzen ... also bekomme ich vermutlich nur 50€ zurück.
u.s.w. Das Netz ist voll von Beispielen ... Wir haben in DE immer noch einen starken Verbraucherschutz - das sollte man bei solchen Themen nutzen - wenn das erstmal genug machen, überlegen sich die Hersteller 2x ob sie solche Dinger durchziehen wollen... Die 50€ für die 6 DLCs sind ja schon fest verplant und stehen auch schon im Geschäftsergebnis - das ganze mal 100.000 Käufer ist schon ein ziemlicher Schaden für so ein Unternehmen.
Und wer auf Leute wie dich hört "da wirste nur ausgelacht" - "lass es" - "bringt eh nichts" usw. ist halt selber Schuld.
Problematisch könnte es natürlich sein wenn der Geschäftsstand in USA ist und man selber in der EU wohnt. Aber das haben wir aber nicht zwingend. Die Distribution liegt in der EU wenn nicht sogar in DE und somit greifbar.
Du darfst mir natürlich gerne Beispiele zeigen wo jemand bei einem im DE gekauften Spiel auf Rückabwicklung geklagt hat und diese klage verloren hat. Denke das wird es nicht geben - weil die Firmen sowas nicht vor Gericht sehen wollen - das zieht noch mehr an. Lieber individuell abwickeln - unterm Strich günstiger. Also auf den Hersteller zu gehen und fordern - mit Anwalt oder Verbraucherschutzverein drohen ... Geld zurückbekommen.... Muss man nur machen oder einfach ignorieren und die 50€+ abschreiben.... wie es leider viel zu viele machen
