ALSO normalerweise muss sowas vom Veranstalter über den Ticketverkauf geregelt werden. In der Art: Mit dem "Kauf des Tickets stimmen ich zu, dass ich damit einverstanden bin, dass im Rahmen der Veranstaltung Fotos von mir gemacht werden und diese veröffentlicht werden". Auf der anderen Seite bekommen die Teilnehmer und Besucher die Kontaktdaten für den Datenschutzbeauftragten, der dafür sorgen kann, dass die Teilnehmer/Besucher Auskunft zu den Aufnahmen erhalten und ggf. entfernen lassen können.
Ich hatte letztes Wochenende das zweifelhafte Vergnügen Fotograf auf einer Veranstaltung zu sein, auf der der Veranstalter die Umsetzung von DSGVO-Klauseln für unnötig gehalten hat. Meine Absicherung ist eine modifizierte Einverständniserklärung, samt Kontaktformular für mich, so dass ich den Fotografierten die Fotos zukommen lassen kann, auf der anderen Seite gibt es für die Fotografierten eine Seite mit Kontaktinformationen, durch die sie von mir Auskunft erhalten können, wenn sie das wünschen. Ebenfalls ist optional ein Punkt vorhanden, bei dem die Veröffentlichung auf Social Media erlaubt wird.
Ich habe damit eine individuelle Vereinbarung getroffen, die im Normalfall der Veranstalter mit den Betroffenen treffen würde.