Datenschutz als Hobbyfotograf bei öffentlichen Events

@Blueline56
Ein Hund hat kein Persönlichkeitsrecht (ist eine Sache); und kann es daher auch nicht seinem Herrchen übertragen. Anders sieht es mit der Person selber aus.
 
Ist schon klar, das sagte ich auch den Hundebesitzer, aber der wollte unbedingt das ich die Fotos lösche, hätte ich nicht nachgegeben, wäre es zu Handgreiflichkeiten gekommen und das war mir der Ärger nicht wert.
 
Hauro schrieb:
Siehe z.B. Japantag Düsseldorf Photographieren und Filmen

Das fotografieren oder filmen einer Gruppe auf einem öffentlichen Gelände ist soweit unbedenklich. Wird aber eine Person fokussiert oder gar eine einzelne Person fotografiert oder gefilmt, müsste diese einer Veröffentlichung zustimmen, da ihre Persönlichkeitsrechte betroffen sind. Beim Japantag hat mir der Veranstalter telefonisch bestätigt, dass er sich die Veröffentlichung in sozialen Medien von einer Person schriftlich bestätigen lässt - sie muss zustimmen.
Das ist pauschal nicht richtig, denn auch in einer Gruppe gelten Persönlichkeitsrechte. Diese können im Zweifelsfall höher bewertetet werden.
Wenn das Veröffentlichen des Bildes negative Folgen für mich hat, kann ich gegen den Fotografen oder Herausgeber vorgehen. Selbst wenn man mich nur an einem Tattoo erkennt. Dann muss auch abgewägt werden inwiefern man damit gerechnet haben könnte fotografiert zu werden, auf einem Konzert verhält sich das anders als in der Fußgängerzone.
 
ALSO normalerweise muss sowas vom Veranstalter über den Ticketverkauf geregelt werden. In der Art: Mit dem "Kauf des Tickets stimmen ich zu, dass ich damit einverstanden bin, dass im Rahmen der Veranstaltung Fotos von mir gemacht werden und diese veröffentlicht werden". Auf der anderen Seite bekommen die Teilnehmer und Besucher die Kontaktdaten für den Datenschutzbeauftragten, der dafür sorgen kann, dass die Teilnehmer/Besucher Auskunft zu den Aufnahmen erhalten und ggf. entfernen lassen können.

Ich hatte letztes Wochenende das zweifelhafte Vergnügen Fotograf auf einer Veranstaltung zu sein, auf der der Veranstalter die Umsetzung von DSGVO-Klauseln für unnötig gehalten hat. Meine Absicherung ist eine modifizierte Einverständniserklärung, samt Kontaktformular für mich, so dass ich den Fotografierten die Fotos zukommen lassen kann, auf der anderen Seite gibt es für die Fotografierten eine Seite mit Kontaktinformationen, durch die sie von mir Auskunft erhalten können, wenn sie das wünschen. Ebenfalls ist optional ein Punkt vorhanden, bei dem die Veröffentlichung auf Social Media erlaubt wird.
Ich habe damit eine individuelle Vereinbarung getroffen, die im Normalfall der Veranstalter mit den Betroffenen treffen würde.
 

Ähnliche Themen

Zurück
Oben