Datenschutz, Emails

Domi83

Rear Admiral
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Feb. 2010
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5.444
Hallo Leute, ich hoffe mal ich habe bezüglich dem Datenschutz das richtige Forum gewählt... :D

Es dreht sich um folgendes, wir hatten hier einmal ein IMAP Postfach von einer Kollegin eingerichtet. Damit die "Anfragen" aber nicht auf dem Postfach versauern, hatte ich für eine schnelle Lösung das IMAP Postfach bei Kollegin 2 mit dazu gepackt. Nach Absprache beider Personen versteht sich!

Also hat Person 1 eine persönliche Email Adresse, und Person 2 hat eine Persönliche Email Adresse. Beide Postfächer sind IMAP Postfächer und die Kolleginnen können untereinander darauf zugreifen.

Nachdem mir ja ein Kumpel vor über einem Jahr sagte das es laut Datenschutzbestimmung nicht erlaubt ist, wollte ich mal fragen wie Ihr das seht und ob mir jemand den Paragraphen nennen kann, der das bestätigt. Chef wollte das nämlich haben da eine Kollegin vorhin sagte "ja, wir konnten uns mal in die Postfächer gucken, das war viel schöner!"

Nun kann man sich ja wohl vorstellen was Chef sagte.. "Mach das mal wieder so, dass die sich in die Postfächer schauen können...", daraufhin meinte ich nur das mir ein Bekannter mal erzählt hatte das man laut einer Datenschutzbestimmung so etwas nicht mehr machen soll / darf.

Klar, für den Fall das Kollegin 2 im Urlaub ist, gibt es den Autoresponder oder einfach eine Email Weiterleitung. Wobei da der Autoresponder wieder besser ist, wegen der Privatsphäre... Aber mir geht es (wegen Chef) darum, ob es einen Paragraphen gibt oder eine Bestimmung gibt, die aussagt das zwei Kolleginnen nicht gegenseitig in ihre Postfächer gucken dürfen.

Gruß, Domi
 
Hi,

dazu müsste erstmal geklärt werden, ob die Mitarbeiter die Postfächer auch privat nutzen dürfen oder ob das reine Dienstpostfächer sind.

VG,
Mad
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum sollte das Probleme geben wenn beide damit einverstanden sind? Ist doch dann ihr Problem...

Solche Anfragen würde ich nie in einem Forum stellen udn auf Antworten der Community warten. Damit holst Du Dir nur gefährliches Halbwissen und Stammstischgerede ins Haus (siehe oben :-) )
 
Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn die beiden damit einverstanden sind, mach es. Wenn nicht, dann nicht. Ich nehme mal an, dass beide über 18 sind und dann können sie es selbst entscheiden.
 
Hi,

Damit holst Du Dir nur gefährliches Halbwissen und Stammstischgerede ins Haus (siehe oben :-) )

Unterlasse bitte solche Beleidigungen. Es gibt nun mal unterschiedliche Richtlinien in Abhängigkeit davon, ob den Mitarbeitern gestattet ist, die Adressen auch für den privaten Gebrauch zu nutzen. Ein Beispiel auf die Schnelle ist z.B. hier zu finden. Ob eine solche Homepage aussagekräftig ist und man darüber rechtliche Anhaltspunkte findet ist immer dahingestellt. Letztendlich ist es aber ein guter Anhaltspunkt. Aussagen wie "Stammtischgerede" verbitte ich mir aber einfach.

Solche Anfragen würde ich nie in einem Forum stellen udn auf Antworten der Community warten.

Dann tu es einfach nicht und halte dich mit derlei Aussagen einfach künftig zurück.

VG,
Mad
 
Datenschutz mäßig ist das kein Problem und ist auch gängig ich kenne viele Sekretärinnen die voll oder teilweise auf den Posteingang ihres Chefs zugreifen können. Beide Personen müssen damit aber einverstanden sein.

Was nicht so ohne weiteres geht auch bei Geschäftlichen Postfächer das Admins / Chefs einfach so in diverse Postfächer reinschauen können dies dürfte dann eine Verletzung der Privatsphäre sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also meine Kolleginnen waren damit einverstanden das sie sich gegenseitig in die Postfächer gucken können, und das lief auch ohne Probleme durch. Ich hatte dann zwar die Konten auf IMAP gelassen, aber Postfächer des anderen im Email Programm entfernt.

Zumal ich manchmal nicht verstehe, wieso wir personalisierte Postfächer UND ein Service Postfach haben. Die wollen immer alles über das Service Postfach gelöst haben, geben aber beim Telefonat mit einem Kunden die personalisierte Email Adresse raus...

Was private Emails angeht, sehe ich z.B. auch, dass Chef es nie geregelt bekommt.. Mal versendet er Emails über sein privates Postfach, dann wieder über das Service Postfach :D Die sind hier alle etwas "unflexibel" und ich denke mal, da hilft nur eine Brechstange :)

Aber wenn ich das jetzt schon lese, vermute ich einfach mal das es keinen wirklichen Paragraphen oder ein Gesetz gibt, was verbietet das Mitarbeiter 1 bei Mitarbeiter 2 ins Postfach gucken darf. Natürlich nur mit gegenseitigem Einverständnis.

Allerdings bevorzuge ich die Auto-Responder Variante, wenn ich eine Frage an Kollege 2 habe, muss es (finde ich) nicht unbedingt sein das Kollege 1 das gleich sieht was ich gefragt habe...
 
Hi,

Aber wenn ich das jetzt schon lese, vermute ich einfach mal das es keinen wirklichen Paragraphen oder ein Gesetz gibt, was verbietet das Mitarbeiter 1 bei Mitarbeiter 2 ins Postfach gucken darf. Natürlich nur mit gegenseitigem Einverständnis.

Ich sehe das eigentlich auch so. Solange beide einverstanden sind gibt es da keine Probleme. Ich würde das evtl dennoch irgendwie schriftlich fixieren und ggf mit der (falls vorhandenen) Rechtsabteilung /-beratung besprechen. Nicht dass es am Ende doch ein Gesetz gibt, das so etwas untersagt, es irgendwann "im Bösen" auseinandergeht und plötzlich eine der beiden von einem "einverstanden sein" nichts mehr wissen will.

VG,
Mad
 
Klingt nach einer guten Lösung mit dem "schriftlich", wir haben zwar keine Rechtsabteilung in einem 10 Personen Betrieb, aber wir haben (wenn ich mich nicht irre) einen persönlichen Rechtsanwalt der uns da vielleicht mal etwas verfassen könnte.

Ich werde mal meinem Kumpel auf die Füße hauen, wenn der mir vor zwei Jahren sagen konnte das man das nicht machen soll / darf, wird er ja wohl irgend wo ein "Druck" oder so etwas, dafür haben wo steht das man das nicht machen soll / darf / kann :)

Vielen Dank schon mal für die Infos und die Hilfe.
Gruß, Domi
 
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