Hallo Leute, ich hoffe mal ich habe bezüglich dem Datenschutz das richtige Forum gewählt... 
Es dreht sich um folgendes, wir hatten hier einmal ein IMAP Postfach von einer Kollegin eingerichtet. Damit die "Anfragen" aber nicht auf dem Postfach versauern, hatte ich für eine schnelle Lösung das IMAP Postfach bei Kollegin 2 mit dazu gepackt. Nach Absprache beider Personen versteht sich!
Also hat Person 1 eine persönliche Email Adresse, und Person 2 hat eine Persönliche Email Adresse. Beide Postfächer sind IMAP Postfächer und die Kolleginnen können untereinander darauf zugreifen.
Nachdem mir ja ein Kumpel vor über einem Jahr sagte das es laut Datenschutzbestimmung nicht erlaubt ist, wollte ich mal fragen wie Ihr das seht und ob mir jemand den Paragraphen nennen kann, der das bestätigt. Chef wollte das nämlich haben da eine Kollegin vorhin sagte "ja, wir konnten uns mal in die Postfächer gucken, das war viel schöner!"
Nun kann man sich ja wohl vorstellen was Chef sagte.. "Mach das mal wieder so, dass die sich in die Postfächer schauen können...", daraufhin meinte ich nur das mir ein Bekannter mal erzählt hatte das man laut einer Datenschutzbestimmung so etwas nicht mehr machen soll / darf.
Klar, für den Fall das Kollegin 2 im Urlaub ist, gibt es den Autoresponder oder einfach eine Email Weiterleitung. Wobei da der Autoresponder wieder besser ist, wegen der Privatsphäre... Aber mir geht es (wegen Chef) darum, ob es einen Paragraphen gibt oder eine Bestimmung gibt, die aussagt das zwei Kolleginnen nicht gegenseitig in ihre Postfächer gucken dürfen.
Gruß, Domi
Es dreht sich um folgendes, wir hatten hier einmal ein IMAP Postfach von einer Kollegin eingerichtet. Damit die "Anfragen" aber nicht auf dem Postfach versauern, hatte ich für eine schnelle Lösung das IMAP Postfach bei Kollegin 2 mit dazu gepackt. Nach Absprache beider Personen versteht sich!
Also hat Person 1 eine persönliche Email Adresse, und Person 2 hat eine Persönliche Email Adresse. Beide Postfächer sind IMAP Postfächer und die Kolleginnen können untereinander darauf zugreifen.
Nachdem mir ja ein Kumpel vor über einem Jahr sagte das es laut Datenschutzbestimmung nicht erlaubt ist, wollte ich mal fragen wie Ihr das seht und ob mir jemand den Paragraphen nennen kann, der das bestätigt. Chef wollte das nämlich haben da eine Kollegin vorhin sagte "ja, wir konnten uns mal in die Postfächer gucken, das war viel schöner!"
Nun kann man sich ja wohl vorstellen was Chef sagte.. "Mach das mal wieder so, dass die sich in die Postfächer schauen können...", daraufhin meinte ich nur das mir ein Bekannter mal erzählt hatte das man laut einer Datenschutzbestimmung so etwas nicht mehr machen soll / darf.
Klar, für den Fall das Kollegin 2 im Urlaub ist, gibt es den Autoresponder oder einfach eine Email Weiterleitung. Wobei da der Autoresponder wieder besser ist, wegen der Privatsphäre... Aber mir geht es (wegen Chef) darum, ob es einen Paragraphen gibt oder eine Bestimmung gibt, die aussagt das zwei Kolleginnen nicht gegenseitig in ihre Postfächer gucken dürfen.
Gruß, Domi