Hallo Leute, ich habe da mal eine bürokratische Frage...
Ich tue mich immer etwas schwer mit dem Bürokraten-Deutsch oder manchen Beschreibungen / Erklärungen. Es geht dabei um folgende Aussage,
Es geht darum, dass wir mittlerweile 12 Personen (2 Arbeitgeber, 3 Azubis, 1 Freelancer, 2 Vollzeit- und 4 Teilzeitarbeiter) sind und jemand für den Schutz der Daten zuständig sein sollte. Vor über einem Jahr hat uns ein Konzern (mit dem wir Zusammenarbeiten) einen Wisch zugeschickt indem ein Beauftragter genannt werden soll.
Wie nicht anders zu erwarten, soll ich das machen. Die Chefs warten auch noch darauf das ich das übernehme. Spricht im Prinzip nichts gegen, ich achte ja auch immer auf die Sicherheit der Daten und das alles eingehalten wird. Aber es geht mir halt um den erwähnten "Interessenkonflikt"
In einem anderen Unternehmen hatte ich es nämlich mal gesehen, dass ein Admin der Firma (über 100 Personen Unternehmen) auch Datenschutzbeauftragter war.. und nun verwirrt mich der Text ein wenig. Was noch dazu kommt (klingt vielleicht jetzt besonders doof), gibt es einen Leitfaden auf was man alles besonders achten sollte?
Vielleicht habe ich das eine oder andere schon alles abgesichert, aber vielleicht ist da noch etwas auf das ich nicht geachtet habe. Dann würde ich das natürlich gleich sicher stellen
Ich hoffe man kann mir da mal ein wenig helfen und haut mir nicht gleich mit dem Hammer auf den Kopf, oder die Finger.
Interessant fand ich auch folgende Absätze... und hoffe das man mir ein Bisschen genaueres dazu erklären kann.
b.) Was für ein verbesserter Kündigungsschutz?
Gruß, Domi
Ich tue mich immer etwas schwer mit dem Bürokraten-Deutsch oder manchen Beschreibungen / Erklärungen. Es geht dabei um folgende Aussage,
Heißt das, ein Netzwerk- / Sysadmin in einem Unternehmen darf nicht gleichzeitig Datenschutzbeauftragter sein?Die erforderliche Zuverlässigkeit erfordert, dass kein Interessenkonflikt bei der Wahrnehmung der Funktion besteht. Ein solcher besteht vor allem bei allen Personen, die ein eigenes Interesse am Unternehmen (etwa wegen Beteiligung an seinem Vermögen, wie z. B. Teilhaber oder Gesellschafter) oder Leitungsfunktion haben. Geschäftsführer oder der Abteilungsleiter, vor allem der Personal- oder der IT-Abteilung, scheiden deshalb regelmäßig aus.
Quelle, wiki
Es geht darum, dass wir mittlerweile 12 Personen (2 Arbeitgeber, 3 Azubis, 1 Freelancer, 2 Vollzeit- und 4 Teilzeitarbeiter) sind und jemand für den Schutz der Daten zuständig sein sollte. Vor über einem Jahr hat uns ein Konzern (mit dem wir Zusammenarbeiten) einen Wisch zugeschickt indem ein Beauftragter genannt werden soll.
Wie nicht anders zu erwarten, soll ich das machen. Die Chefs warten auch noch darauf das ich das übernehme. Spricht im Prinzip nichts gegen, ich achte ja auch immer auf die Sicherheit der Daten und das alles eingehalten wird. Aber es geht mir halt um den erwähnten "Interessenkonflikt"
In einem anderen Unternehmen hatte ich es nämlich mal gesehen, dass ein Admin der Firma (über 100 Personen Unternehmen) auch Datenschutzbeauftragter war.. und nun verwirrt mich der Text ein wenig. Was noch dazu kommt (klingt vielleicht jetzt besonders doof), gibt es einen Leitfaden auf was man alles besonders achten sollte?
Vielleicht habe ich das eine oder andere schon alles abgesichert, aber vielleicht ist da noch etwas auf das ich nicht geachtet habe. Dann würde ich das natürlich gleich sicher stellen
Ich hoffe man kann mir da mal ein wenig helfen und haut mir nicht gleich mit dem Hammer auf den Kopf, oder die Finger.
Interessant fand ich auch folgende Absätze... und hoffe das man mir ein Bisschen genaueres dazu erklären kann.
a.) Wir sind ja wie oben erklärt, 12 Personen und arbeiten nur Online, somit wäre es ja wohl Pflicht einen DSB im Haus zu habe, oder?in nicht-öffentlichen Stellen (beispielsweise Unternehmen, Vereine), wenn mindestens 10 Personen (§ 4f Abs. 1 Satz 1 und 4 BDSG) mit der Verarbeitung dieser Daten beschäftigt sind oder Zugriff auf diese Daten haben.
[...]
Mit der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (sog. BDSG-Novelle II 2009) wurde der betriebliche Datenschutzbeauftragte mit einem verbesserten Kündigungsschutz ausgestattet
b.) Was für ein verbesserter Kündigungsschutz?
Gruß, Domi