Dauer Anzeige Gerichtsverfahren

methadron

Commander
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Okt. 2010
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2.078
Moin,

Ich bin vor 14 Monaten bei einem Forumskauf betrogen worden. Geld überwiesen, Ware nicht bekommen der Klassiker eben.
Anzeige gestellt etc. Nun liegt der Vorgang seit Ende Dezember beim Amtsgericht und nichts passiert. Bei Anrufen werde ich vertröstet, ohne dass es konkrete Aussagen gibt.
Hat jemand Erfahrung was ich tun kann oder wie lange der Sch... noch dauert? Warenwert damals runde 300€
 
14 monate ist schon lang. Hatte das selbe nur mit ebay kleinanzeigen und ein bisschen mehr geld. Bei mir kam nach 8 monaten ein brief mit verfahren eingestellt angeklagter nicht im land. So ungefähr.
aber abgesehen davon hast du nur mit einer zivilrechtlichen klage die chance das geld einzuklagen. Eine anzeige wegen betrug straft des schuldigen eben nur wegen betrug. So hats mir damals der werte beamte der polizei gesagt. Kann deinen ärger zu 100% verstehen. Ist wirklich ne miese masche

Grüße und viel geduld
 
Wie soll jemand in Unkenntnis des Verfahrensstandes hierzu irgendeine sinnvolle Aussage machen können?
 
Zumal du sowieso nicht erfaehrst wie es ausgeht.
 
Scythe1988 schrieb:
Zumal du sowieso nicht erfaehrst wie es ausgeht.
Wieso das denn nicht? Ich muss doch als Zeuge gehört werden? Und solange das Verfahren nicht nixht öffentlich ist, darf ich doch als Zuschauer in den Gerichtssaal?
Oder habe ich zu viel Richter Hold gesehen? Ich hatte so eine Situation noch nie.
Wenn ich nicht erfahre, ob es eine Verurteilung gegeben hat, wäre es doch unsinnig das Geld zivilrechtlich einzuklagen, oder?
 
Nein. Ein zivilrechtlicher Anspruch und das evtl. Vorliegen eines strafbaren Verhaltens haben nahezu nichts miteinander zu tun.
 
Soweit ist mir das schon klar, aber mMn wäre es bei einer Verurteilung wegen Betrugs deutlich leichter zivilrechtlich zu klagen, oder denke ich da falsch?
 
FidelZastro schrieb:
Nein. Ein zivilrechtlicher Anspruch und das evtl. Vorliegen eines strafbaren Verhaltens haben nahezu nichts miteinander zu tun.

Durchaus haben Sie das, denn im zivilrechtlichen Verfahren argumentiert es sich erheblich leichter, wenn das Gegenüber bereits strafrechtlich in selber Sache verurteilt wurde.
 
Doc Foster schrieb:
Durchaus haben Sie das, denn im zivilrechtlichen Verfahren argumentiert es sich erheblich leichter, wenn das Gegenüber bereits strafrechtlich in selber Sache verurteilt wurde.
Danke das war auch mein Gedankengang.
 
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