Defekte Grafikkarte bei HW eingesendet,3 Wochen sind vergangen...

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Silent99

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Hallo :)

Habe eine Frage,habe vor knapp 1Jahr einen zsm. Konfigurierten PC bei HW gekauft.Nun hat die Grafikkarte den Geist aufgegebn,also rief ich dort vor ca. 3 Wochen an und schilderte das Problem. Nun sind 3 Wochen vergangen und nichts ist passiert. Ich halte es nicht mehr aus ohne eine Anständige graka man kann keine Filme mehr gucken, Spiele die ich vorbestellte kann ich auch nicht zocken...

Kurz darauf wurde mir gesagt das ich die Grafikkarte einsenden soll,was ich seit 3 Wochen bereits getan habe, seitdem habe ich nichts neues erfahren...


Soll ich dort mal anrufen und nachfragen was da los ist oder soll ich noch Gedult wagen ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hätte schon nach 3 Tagen angerufen und ihnen Dampf gemacht...
 
Welche Gedankengänge müssen denn ablaufen, damit man sowas hier fragt? Das macht doch gar keinen Sinn. In der Zeit hättest du längst nochmal da anrufen können.
 
Grundlegend kann man von durchschnittlich sechs Wochen Umtauschfrist rechnen. Das ist ganz normal.

Leider schreibst du nicht, ob du nur die Karte oder den ganzen PC zurückgeschickt hast, oder überhaupt etwas verschickt hast.
 
bei mir hats nie länger als 4 Tage gedauert bis ich das Geld zurück hatte bei HWV irgendwas stimmt dort also nicht.
 
Schriftlich (!) ne Fristsetzung von 10 Werktagen aka 2 Wochen (Datum sollte explizit genannt) sein.

Inhalt:

Fristsetzung bis xx.xx.xxxx (unfreundliche Gesellen drohen/kündigen an danach zum Anwalt, Verbraucherzentrale etc. zu trampeln und richtig Stress zu machen)
Wobei bis zum Stichdatum das Problem aus der geschafft sein sollte.

Ums den Brüdern einfach zu machen kannste den ja vorschlagen eine gleichwertige Graka zu liefern. Da dein Ausfall nicht innerhalb der ersten 6 Monate aufgetreten ist könnte man noch vereinbaren, dass du 1/4 des Neuanschaffungspreises der Graka übernimmst (ergibt sich aus angenommen 4 Jahren Abschreibung, bei ner Nutzung über 1Jahr).


Keine Ahnung wieso du da anrufen willst. Mit Anrufen kannst du in aller Regel nur Mitarbeiter anmaulen die eh nur wenig ausrichten können und am Ende haste nix schriftlich, kannst also nix nachweisen. Kurzum nur verschenkte Zeit.

PS: Freundlicher Grundton macht sich auch bei Fristsetzungen ganz gut.
 
Schriftlich (!) ne Fristsetzung von 10 Werktagen aka 2 Wochen (Datum sollte explizit genannt) sein.
...und was willst Du erreichen wenn es um eine Garantie- oder Gewährleistung geht? Das die Standard-Abwicklung beim Hersteller beschleunigt wird? Träum weiter.......so was kannst Du machen, wenn Du Neuware bestellt hast, dann hast Du ein Druckmittel, den Rücktritt, in der Hinterhand - so nichts!

Bei einer Bauteil was relativ jung ist, kann man auf Kulanz des Händler setzen, da er die Karte dann auch einfach umtauschen kann, bei einer Reklamation nach einem Jahr sieht die Sache ein bisschen anders aus!

Bei meinen bisherigen Reklamationen (bei Dingen die später als 2-3 Monate über die Wupper gingen) habe ich auch immer im Schnitt nen Monat warten müssen.......
 
Piktogramm schrieb:
Keine Ahnung wieso du da anrufen willst. Mit Anrufen kannst du in aller Regel nur Mitarbeiter anmaulen die eh nur wenig ausrichten können und am Ende haste nix schriftlich, kannst also nix nachweisen. Kurzum nur verschenkte Zeit.

Definitiv nicht, die Leute können dir mitteilen wie es um den Umtausch steht: Ist die Ware überhaupt eingetroffen? Wurde die Karte zum Hersteller geschickt? Ist der Auftrag verloren gegangen und liegt nun unbeachtet in der Ecke? Das dauert 5 Minuten und man muss nicht gleich mit irgendwelchen Schreiben Druck ausüben. Wenn man sich unkooperativ zeigt, dann klar ist das der nächste Schritt. Aber man kann es auch erstmal mit Konversation statt Konfrontation versuchen.
 
ist leider realität das ware die nicht grad wenige wochen alt ist locker 4-8 wochen braucht bis sie repariert/ausgetauscht oder ersetzt wird

hat man den fall an nem wichtigen bauteil am pc und will das ding sofort weiternutzen bleibt einem nichts anderes übrig als sich gleich ersatz zu kaufen
 
Es nützt nichts zu antworten, da der TE Antworten oder solche die ihm nicht passen, nicht liest und penetrant ignoriert. Bereits in einem anderen seiner x Sinnlosthreads hatte ich geschrieben, dass ich (war bei arlt) eine Festplatte eingeschickt habe und diese 3 Monate später ersetzt bekommen habe.
Und da ich aus purer Langeweile seine Threads verfolge und außerdem auf das Ergebnis gespannt bin, denn aus seinen vorherigen Threads geht hervor, dass seine Karte Werks-OC hatte, er sie nochmal übertaktet hat, egal wie weit https://www.computerbase.de/forum/threads/gtx-670-oc-1201mhz-vs-gtx-770-stock.1253226/ ELITE1337OC etc. wird er seine Karte vermutlich kaputtgetaktet haben.
Sollte das vom Hersteller überprüft werden, gibt es da keine Gewährleistung oder Sonstwas, sondern eine Nachricht, dass mit der Karte fahrlässig umgegangen wurde und sie nicht ersetzt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lars_SHG schrieb:
...und was willst Du erreichen wenn es um eine Garantie- oder Gewährleistung geht? Das die Standard-Abwicklung beim Hersteller beschleunigt wird? Träum weiter.......so was kannst Du machen, wenn Du Neuware bestellt hast, dann hast Du ein Druckmittel, den Rücktritt, in der Hinterhand - so nichts!

Bei einer Bauteil was relativ jung ist, kann man auf Kulanz des Händler setzen, da er die Karte dann auch einfach umtauschen kann, bei einer Reklamation nach einem Jahr sieht die Sache ein bisschen anders aus!

Bei meinen bisherigen Reklamationen (bei Dingen die später als 2-3 Monate über die Wupper gingen) habe ich auch immer im Schnitt nen Monat warten müssen.......

Es gibt einen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Bei Gewährleistung steht der Händler in der Pflicht und als Kunde darf es einem VÖLLIG Egal sein, was der Hersteller dazu sagt bzw. wie lang dieser braucht.
Da es ein CostumRechner vom Händler war würde wahrscheinlich als Hersteller des PCs sogar der Händler selbst zählen.
 
das stimmt aber der händler hat auch in der gewährleistung die Chance den Fehler 2 mal zu korrigierempn bevor er austauschen muss und das muss nicht gleich und sofort sein sondern in einem angemessenenzeitlichen Rahmen in den 1 Monat bis 6 Wochen drin sind
 
Den angemessenen Zeitrahmen kann man als Kunde jedoch auch mit einer angemessenen Fristsetzung festsetzen. Solang es also keine driftige Gründe* gibt kommt da der Händler kaum drumherum.

*Ein Beispiel wäre, dass das Ding wirklich repariert wird und Ersatzteile nicht direkt verfügbar sind (noch NIE erlebt, hab immer Neuware erhalten). Die Begründung, dass der Händler seine Gewährleistungspflicht auf die Herstellergarantie abwälzen wollen ist eben kein solcher Grund ;)
 
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