Defektes Handy versteigert - Anzeige droht!

Schreib dem doch mal das du auch eine Anzeige gestellt hast, wegen nicht einhaltung des Kaufvertrages. :D
Dann wirst du den nie mehr sehen.

Und blos nicht bewerten, weil wie du sehen kannst antwortet er auch auf Positive mit einer Negativen Bewertung.

mfg
 
Kann mich allen meinen Vorrednern nur anschließen ;)

Das einzige, was du dem noch zusenden könntest, wäre das Bunte Auto,
mit 2 Männern und weißer Jacke...

Keine Angst, der redet nur Mist ...
Wenn er schon so idiotisch ist und auf eine positive Bewertung,
mit einer negativen antwortet,
dann ist er selber schuld, außerdem steht darunter dann noch die passende Handels Tehorie:

Achtung an alle Ebayer - Schrotthandel .... exakt sowas wird er auch betreiben.

Sowas ist einfach nur zum totlachen ;)
Vor allem hast du das Handy auch noch mehrmals als defekt beschrieben,
da kann dir keiner was und wenn er zum FBI, CIA oder Bush persönlich geht :D :lol:

mfG
 
Ich hab den Spassvogel jedenfalls erstmal der Vorsicht halber auf meine Bieterblacklist gesetzt. Nicht das der Spassvogel zufaelligerweise mal bei mir was kaufen will^^.

Kann ich drauf verzichten und die ebaywelt ist kleiner als man denkt:rolleyes:
 
Hehe, na dann hat es sich ja sogar gelohnt:D Der wird also von den CB'lern in Zukunft ignoriert.
Jop, na denn danke an alle! Werd euch auf dem laufenden halten, falls noch etwas kommt. Aber jetzt wird wohl erst mal wieder Ruhe einkehren.

Bis hoffentlich nie wieder in diesem Thread;)

gruß,~king
 
Die Polizei muss jede Anzeige aufnehmen. Ausser der dargestelle Sachverhalt ist offensichtlich keine Straftat. Die Anzeige wird erstmal aufgenommen und dann geprügft werden. Es darf nur der Staatsanwalt entscheiden, da bei einer Straftat der Staat gegen dich etwas unternimmt oder nicht. Erst an diese Stelle wird dann die Anzeige verworfen. Der Anzeigensteller wird davon aber nichts erfahren. Du auch nicht.

Die Anzeige bringt ihm ersteinmal nichts. Sie führt nur zu einer Bestrafung des Täters, aber nicht zu einer Entschädigung des Opfers.
Wenn er Geld will muss er Zivilrechtlich klagen. Wenn du aber schon wegen Betrugs in dem Fall vom Staat verurteilt wurdest, hat er es dann natürlich viel einfacher, da der Beweis schon im Strafprozess erbracht wurde.
 
Ah, alles klar. Danke, die Zusammenhänge haben mir gefehlt! Naja, dann hat er wohl wenig Chanchen auf Erfolg, dass könnte sogar schon die Polizei erkennen, wenn ihnen das Angebot vorliegt, spätestens dann der Staatsanwalt.
 
Hm, aber ich habe das Handy nicht als funktionierend beschrieben, die Mängel waren aufgeführt und es wurde ausdrücklich als defekt verkauft. Da kann er mir ja schlecht mit meiner Gewährleistung kommen, das wäre höchstens der Fall, wenn das Handy iO verkauft und dann kaputt gegangen wäre.
 
Jetzt mal kurz ich:

Vergiss die ganzen bisherigen Hinweise. Kümmere Dich nicht mehr um die ganze Angelegenheit. Du wirst nie wieder etwas davon hören. Du hast die paar Kröten erhalten, der hat seine Ware und Schluss.
Der zugrunde liegende Streitwert ist derart lächerlich, dass man darüber nicht mehr Diskutieren sollte. Deine Vorgehensweise erfüllt nicht im entferntesten den Tatbestand des Betruges oder des vers. Betruges.

Eher die Deines Gegenübers.

Außerdem hast Du weder die Pflicht noch die Möglichkeit zu überprüfen weshalb jemand einen als defekt deklarierten Artikel erwirbt. Otto Normal würde ja davon ausgehen das dieser als Ersatzteilspender genutzt oder aber repariert werden soll. Wenn der Erwerber fälschlicher Weise trotzdem einen funktionierenden Artikel erwartet, Pech gehabt.

Gehe sogar so weit:

Solltest Du doch Schwierigkeiten mit den Kunden bekommen, ich übernehme die Kosten.
Das ist kein Scherz von mir, da ich absolut sicher bin das der nur blufft um ein paar Eus rauszuschinden. Du hast nichts gravierendes verkehrt gemacht (auch nicht in Deiner Beschreibung)

Unrichtig ist auch das Du keinen Bescheid der Staatsanwaltschaft erhalten würdest wenn eine Anzeige gegen Dich erstattet wurde und diese eingestellt wird. Hier ist die zuständige Staatsanwaltschaft verpflichtet Dir dies schriftl. mitzuteilen. Außerdem würdest Du mitbekommen wenn eine Anzeige gegen Dich erstattet wurde. Du müßtest auf jeden Fall von der zuständigen Polizeibehörde zum Sachverhalt gehört werden und dieses Protokoll würde dann zur Staatsanwaltschaft zur weiteren Entscheidung gehen.
Eine Anzeige in dieser Sache wäre derartig zum Scheidern verurteilt, dass glaubst Du nicht. Es wäre mir einen Freude solche Kunden vor Gericht in der Luft zu zerreissen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Generell gilt:

Doch ganz so einfach ist die Sache nicht. Seit 2002 muss auch der private Auktionator eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren geben – für neue wie für gebrauchte Ware.

Du gibt deinen Kunden trotzdem eine Gewährleistung auf den beschriebenen Zustand - in deinen Fall defekt ;)

Beim nächsten mal ausdrücklich die Gewährleistung ausschließen...

Aber ich denke auch, du wirst von deinem Ebay Käufer nicht`s mehr hören.
 
Du gibt deinen Kunden trotzdem eine Gewährleistung auf den beschriebenen Zustand - in deinen Fall defekt
- ziemlich paradox!

Gebe dem Käufer gerne eine Gewährleistung drauf, dass mein defektes Handy defekt ist, dass hat er ja auch festgestellt. Was bringt diese Regelung dann?
 
Gebe dem Käufer gerne eine Gewährleistung drauf, dass mein defektes Handy defekt ist, dass hat er ja auch festgestellt. Was bringt diese Regelung dann?

Wenn du die Gewährleistung nicht ausschließt, bist du zur Gewährleistung verpflichtet.
Beispiel: Du beschreibst in deiner Artikelbeschreibung, das der Auslöseknopf für die Kamera defekt ist, beim Kunden geht aber nach einer gewissen Zeit das Display kaputt.

Wenn du die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hast, bist du zur Gewährleistung für das Display verpflichtet.

Aber für weiter Fragen, erkundige dich besser bei den Verbraucherzentralen oder bei einem Anwalt. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Prinzipiell richtig, da er aber formuliert hat das er nicht weiss wo der Fehler konkret liegt und deshalb das Gesamtgerät als Defekt anbietet, schließt sich selbst diese Hintertür für den Käufer mit Krachen :D
 
Zuletzt bearbeitet:
komm doch mit einer gegenazeige wegen nötigung + meldung bei der finanz wegen seiner gewerblichen tätigkeiten; bin mir sicher das wars dann..

wobei du könntest 20€ aufwandtentschädigung verlangen :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaub, ehe ich sowas starte, warte ich lieber, ob da noch was kommt. der aufwand und die person sind es mir echt nicht wert, da noch arbeit und kraft reinzustecken.

und wenn, dann erledigt das sowieso Jumbo für mich:D:D:D
 
Richtig erkannt, werde doch wohl zu meinen Wort stehen :evillol:
 
Eine Gegenanzeige oder ähnliches würde ich nicht machen, das lohnt sich einfach nicht...

Der Käufer versucht dir ein wenig Angst zu machen, damit du vlt. doch noch nachgibst und er sein geld wieder bekommt.
Auch wenn man weiß, dass es eigentlich absurd ist, so ist man doch ziemlich beunruhigend, wenn man mit solchen Drohungen zu tun bekommt, ich spreche da aus Erfahrung.


@ Jumbo781: Ich finde deinen Einsatz toll, so was beruhigt doch ungemein :)
Da freut man sich doch dass die Community zusammenhält. :daumen:


MfG german_freaky
 

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