Defektes Smartphone Garantieanspruch

michimii

Commander
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Liebe Gemeinde,

hoffe hier ein kundiges Mitglied zu finden welches mir in meiner Angelegenheit evtl helfen kann.

Im November 2013 habe ich mir via www.notebooksbilliger.de das Sony Xperia ZL gekauft. Dieses ist mir zur Weihnachtszeit aus der Jackentasche gefallen und hat oben links einen Riss im Display erhalten (Foto kann ich aktuell nicht machen da das Geraet beim Haendler ist). Der Riss war evtl einen Zentimeter lang und war soweit oben, das er am Display an sich nicht zu sehen war. Hab das mal im Foto gelb nachgezeichnet.
Da das Geraet weiterhin problemlos lief und ich keine Geraeteversicherung abgeschlossen habe, habe ich das so in Kauf genommen.

Drei Monate spaeter, Ende Maerz, hatte das Geraet mehrere Aussetzer und ich habe es zur Reparatur zum Haendler bzw. dessen Servicepartner geschickt. Nach einer Woche kam das Geraet mit der Nachricht zurueck, dass ein Platinenschaden vorliegt und eine Reparatur unwirtschaftlich waere. Nach einem Telefonat mit den Leuten von notebooksbilliger sollte ich das Geraet direkt dort hinschicken, damit sich die Techniker das dort noch einmal anschauen koennen.

Heute habe ich eine Email mit folgendem Inhalt erhalten: "Sehr geehrter Herr Minz,

Das Gerät weist eine mechanische Beschädigung in Form eines Displaybruchs auf. Nach Rücksprache mit w-support.com sind Teilreparaturen nicht möglich, weshalb eine Reparatur im Rahmen der Garantie und Gewährleistung nicht möglich ist."

Kann von Euch jemand etwas mit dieser Aussage anfangen? Weshalb soll aufgrund des Risses im Display keine Reparatur moeglich sein und die Garantie somit auch nicht? Wobei mir der Riss ja an sich egal ist und das Geraet ueber Monate trotz dessen lief.

Wie wahrscheinlich ist es, dass der Platinenschaden von dem Monate vorher geschehenen Sturz kommt? Wie anwendbar ist in so einem Fall die Aussage (falls sie es ueberhaupt ist) , dass ein Smartphone auch mal runterfallen duerfen muss?


Da alles im Rahmen der ersten sechs Monate passiert ist, frage ich mich zudem, inwiefern ich mich auf Paragraph 476 BGB "Beweislastumkehr" berufen kann? Habt ihr denn aehnliche Erfahrungen gemacht bzw. koennt ihr mir weitere Vorgehensweisen empfehlen? Sollte ich die Sache als abgehakt sehn da ich eh den Kuerzeren ziehen werde? Ehrlich gesagt wuerde ich das sogar, wenn der Defekt unmittelbar mit dem Sturz in Verbindung zu bringen waere. Da er es aber nicht ist, tu ich mich echt schwer damit und bitte um euren Rat.

Fuer moegliche Antworten bedanke ich mich schon mal im Voraus.

Viele Gruesse
 

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Das wirst du wohl unter "lehrgeld" verbuchen müssen, den dir ist das Teil nunmal runtergefallen und ist dabei beschädigt worden.
Und NEIN, ein Smartphone muss einen Sturz leider nicht unbedingt überstehen.
Solche Beschädigungen sind nunmal persönliches Pech/eigenverschulden.

Und ja, der Platinenbruch kann dabei durchaus geschehen den wenn ich mich recht erinnere ist das Display fest mit der Platine verbunden und somit kann durchaus der Riss schon beim ersten Fall entstanden sein und erst jetzt weitere Schäden auftreten.
Vielleicht noch ein kleiner Stups irgendwo am Gerät und das wars dann.....
 
Naja durch den Display Sprung weißt das Gerät Merkmale von mechanischer Beschädigung auf... Dabei kann natürlich (theoretisch) auch im inneren einiges Kaputt gehen. Wie das dann Gesetzlich aussieht kann ich dir nicht sagen.
 
Ich frag mich halt, da es im Rahmen der Garantie liegt und der Fehler wie gesagt erst Monate danach aufgetreten ist, wer denn nun bweisen muss (falls das ueberhaupt moeglich ist) dass der Sturz/Riss den Platinenschaden verursacht hat. Sony, notebooksbilliger oder ich halt.
 
selbstverständlich hast du da keine chance

die müssen dir nix nachweisen, dein selbstverschulden ist ja offensichtlich. für das nächste handy besser 'ne vernünftige hülle besorgen
 
Wahrscheinlich liegt die Beweislast allein bei dir. Sony gewährt nur Garantie, rechtlich gesehen eine freiwillige Leistung, die sie jederzeit verweigern dürfen, z.B. bei offensichtlichen äußeren Beschädigungen. Und die Gewährleistung seitens des Händlers konnte ebenfalls aufgrund des Sturzschadens leicht abgewiesen werden, da die Schuld dafür bei dir liegt.

Die Frage ist nun, wie du beweisen kannst, dass Sturzschaden und Platinenschaden keinen Zusammenhang haben. Da müsstest du wohl einen Gutachter hinzuziehen sowie einen Zeugen, der den Zeitpunkt des Sturzes bestätigen kann. Das beste ist vermutlich, du fragst einen Fachmann, sprich Verbraucherzentrale oder gleich einen Anwalt. Ein Anwalt hat sicher ein paar gute Ideen, aber höchstwahrscheinlich lohnt es sich nicht in die Richtung akkzu große Ausgaben zu tätigen.
 
Hast du das Gerät schon mal zurückgesetzt (Factory Reset)?
Oder vielleicht gleich das ganze Rom mal neu flashen. Eventuell hat der NAND Speicher was abgekriegt und defekte Zellen erzeugt. Die könnte er beim flashen aussortieren und sich dadurch quasi selbst heilen. Allzu viele Möglichkeiten hast du ja nicht mehr.

Defekte Platine ist ziemlich pauschal. Die wissen vermutlich selbst nicht, was genau defekt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
michimii schrieb:
Wie wahrscheinlich ist es, dass der Platinenschaden von dem Monate vorher geschehenen Sturz kommt?

Du hast aber Glück. Einfach mal bei Google "Platinenschaden Sony Xperia ZL" eingeben und du wirst tausende Berichte über Geschädigte finden - klarer Fall für Garantie ... findest du nichts? Das ist aber komisch.

"Na klar wußte ich, dass das Auto einen platten Reifen hatte - aber es fuhr doch noch ganz gut, bis ich in der Linkskurve ins Schleudern geriet und gegen einen Baum prallte. Krieg ich jetzt ein neues Auto?"

michimii schrieb:
... die Garantie ...

Da alles im Rahmen der ersten sechs Monate passiert ist, frage ich mich zudem, inwiefern ich mich auf Paragraph 476 BGB "Beweislastumkehr" berufen kann?

Garantie ≠ Gewährleistung

Das sind immer noch zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Garantie ist eine freiwillige Erklärung des HERSTELLERS - also Sony. Ich kenne die Bedingungen nicht, aber die Benachrichtigung durch den Reparaturservice deutet ganz klar darauf hin, dass Sony eine durch dich herbeigeführte Beschädigung nicht als Garantiefall sieht.

Gewährleistung ist eine gesetzliche vorgeschriebene Verpflichtung des Händlers - also notebooksbilliger. §476 BGB ist recht kurz gefasst, deshalb auch gut verständlich:

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Und bei dir trifft das "es sei denn" doch wohl genau zu, denn die Beschädigung war beim Kauf wohl nicht schon vorhanden?! (wohl kaum, denn sonst hättest du das Gerät wohl postwendend zurückgesandt)

michimii schrieb:
Ehrlich gesagt wuerde ich das sogar, wenn der Defekt unmittelbar mit dem Sturz in Verbindung zu bringen waere. Da er es aber nicht ist ...

Ich nehme an, dass du deine Theorie auch irgendwie belegen kannst? Ich erinnere noch einmal an das Auto-Beispiel von oben, aber auch gerne an andere Schadensfälle, in denen Materialermüdung erst nach längerer Zeit zu einem Schadensereignis geführt hat. Und für Sony wird es ein Leichtes sein, den Displaybruch mit der Platinenschädigung in Verbindung zu bringen (ohne dabei lügen zu müssen).

michimii schrieb:
Ich frag mich halt, da es im Rahmen der Garantie liegt und der Fehler wie gesagt erst Monate danach aufgetreten ist, wer denn nun bweisen muss (falls das ueberhaupt moeglich ist) dass der Sturz/Riss den Platinenschaden verursacht hat. Sony, notebooksbilliger oder ich halt.

Nix Garantie (hatte ich ja schon erklärt!). Also ist Sony raus. Gewährleistunganspruch bei äußerer mechanischer Beschädigung? notebooksbilliger kann das nicht abschließend beurteilen und wendet sich an den Hersteller (Sony). Die sagen, Displaybruch und Platinenschaden stehen in einem kausalen Zusammenhang. Wer soll jetzt noch etwas beweisen müssen?
 
Zuletzt bearbeitet:
hm, danke für die Infos. Das natürlich dämlich für mich gelaufen und klingt eher danach, dass es den Aufwand nicht wert ist.

@uridium, kannst Du mir nen Link für ne Anleitung für sowas schicken?
 
Das ist von Gerät zu Gerät unterschiedlich. Meist hält man beim Reset ein paar Tasten fest und kommt damit in einen gesonderten Recovery- oder Downloadmodus. Schau am besten mal hier nach.
 
OK danke, werd ich dann mal probieren wenn das Teil wieder da ist. Falls ich es überhaupt wieder ankrieg, weiß gar nicht mehr ob das zuletzt nur ohne Strom nicht mehr ging oder gar nicht mehr!
 
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