Defektes Smartphone verkauft, jetzt ärger mit Verkäufer

Sylar

Commander
Registriert
März 2011
Beiträge
2.633
Hallo,

ich habe ein Smartphone günstig verkauft, welches als DEFEKT gekennzeichnet war. Mein letzer Wissensstand war, dass das Gerät sich nicht auflädt. Jetzt hat der Käufer reklamiert, dass das Display defekt ist bzw. Mikrorisse (ca. 3mm) hat am Display (welches ich als Laie definitiv nicht erahnen konnte).
Das Display hat bis zum Ende Problemlos funktioniert (Panzerglas wurde verwendet). Auch das Glas ist in Ordnung, nur das Display ist defekt.
Da ich ja das Gerät nicht testen konnte und er das Gerät wahrscheinlich schon selber geschlachtet hat, kann ich ja nicht sagen, ob das Display schon vorher defekt war oder nicht. Der meint eventuell mal ein Kurzschluss hat das verursacht. Was natürlich ich nicht ausschließe, da ja das Gerät nicht mehr geladen hat.

Muss ich da Nachgeben, da ich ja nicht wusste das das Display defekt ist und ich das Gerät sowieso als Defekt gekennzeichnet habe. Sehe aktuell nicht ein, dass ich da Nachgebe, da ich ja den Käufer nicht bewusst getäuscht habe.

LG
 
Du hast es als defekt verkauft.

Hast du angegeben, daß nur die Ladelektronik einen Schaden hat und alles andere funktioniert?

Falls nein, hat er halt Pech gehabt.
Er kann das Display genausogut kaputt gemacht haben.

Falls ja, dann soll es es dir in dem Zustand zurückgeben, in dem er es von dir erhalten hat, kann er das nicht, sein Problem.
 
Habe es als Defekt gekennzeichnet und dann gesagt, dass das Gerät sich nicht mehr laden lässt. VOR dem Schaden hat noch alles funktioniert. Natürlich kann auch durch die Defekte Ladeelektronik das Display kaputt gegangen sein. Optisch hat das Display ja nix gehabt. Das da Mikrorisse sind, sieht man als Laie ja wirklich nicht auf den ersten Blick. Der Schaden ist halt für Profis eventuell einfach zu erkennen.

Ich sehe es ja auch nicht ein, da ich mir keine Schuld bewusst bin. Mir ging es nie, darum jemand "abzuzocken" überhaupt für den lächerlich kleinen 2 Stelligen Betrag.:freak:

Das Problem ist halt Versand. Versendet er mir es zurück, sehe ich halt nicht, was er damit wirklich gemacht hat, da ja das Gerät bereits offen ist
 
Das Gerät wurde zum "schlachten" Beworben. ICH habe ja die Rückseite aufgemacht. und nur das Ladeboard+Kabel getauscht. Da es nicht funktioniert hat, hab ich es wieder zusammengebaut. Das hat er aber bei den Fotos gesehen.
 
Sylar schrieb:
Jetzt hat der Käufer reklamiert, dass das Display defekt ist bzw. Mikrorisse (ca. 3mm)

Sylar schrieb:
Der meint eventuell mal ein Kurzschluss hat das verursacht
Der redet Blödsinn.
Sylar schrieb:
als DEFEKT gekennzeichnet war. das Gerät bereits offen ist
Und dann will er das Geld zurück? Bei defekter Ware gibt es im Normalfall keine Diskussion.
Seine Rechnung ist halt nicht aufgegangen und jetzt will er seinen finanziellen Schaden auf deinem Rücken minimieren.

Ebay, oder? Da gibts bestimmt eine negative Bewertung, gegen die du nichts tun kannst. Dieser Laden..
 
Sylar schrieb:
ICH habe ja die Rückseite aufgemacht. und nur das Ladeboard+Kabel getauscht. Da es nicht funktioniert hat, hab ich es wieder zusammengebaut. Das hat er aber bei den Fotos gesehen.
Du hast also das Gerät selbst aufgemacht, Teile getauscht, es hat nicht funktioniert und daraufhin hast Du es als defekt verkauft. Du hast (bzw konntest) nach Deinem Umbau sicherlich nicht getestet, ob das Display danach noch in Ordnung war. Du hast aber angegeben, der Defekt beziehe sich darauf, dass sich das Gerät nicht laden lasse.

Sehe ich das so richtig?

Dann hast Du ein Problem. Es sei denn, der Käufer konnte ganz klar erkennen, dass Du das Gerät vorher selbst geöffnet hast und nach dem Zusammenbau nichts mehr testen konntest. Das müsstest Du schon geschrieben haben, dass sich das aus Fotos ergibt dürfte im Normalfall nicht reichen.

Im Zweifel müsstest Du beweisen können, dass nicht Du bei Deinem Umbau diese Risse verursacht hast.

Es kommt also entscheidend auf Deine möglichst genaue Artikelbeschreibung an. Durfte der Käufer davon ausgehen, dass vorliegend nur die Ladefähigkeit defekt war? Oder musste er ggf mit einem das Display betreffend zerstörten Gerät rechnen, weil er wusste, dass das Gerät privat geöffnet wurde und danach nicht mehr getestet wurde?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: andi_sco
Ja ein Foto wurde beigelegt, dass das Gerät offen ist.das weißt der Käufer auch. Mehr kann ich doch nicht machen. Der Verkäufer meint, dass das Gerät schlecht verpackt worden ist. Aber ich habe extra viel Luftpolster und mehrfach das Smartphone umpackt.

Ich weiß nur dass das Gerät funktioniert hat, aber nicht geladen hat. Das das Display einen. Schaden hat. Wusste ich definitiv nicht. Auch bin ich der Meinung, dass das Gerät gut verpackt war. Ich habe geschrieben, dass das Gerät defekt ist.
 
Wenn der Käufer wusste, dass Du vor dem Vertragsschluss das Handy geöffnet hast und es ohne es zu testen wieder zusammen gebaut hast, ist er das Risiko, dass es bei diesem Umbau zerstört wurde, selbst eingegangen.

Dann kann er Dir das nicht zum Vorwurf machen und muss das Risiko selbst tragen.

Er muss es nur sicher gewusst haben. Dann bist Du aus dem Schneider, und dann würde ich empfehlen, keinen Forderungen des Käufers nachzugeben.
 
Ist natürlich ärgerlich.
Der Käufer hat vemutlich gezielt ein Gerät mit defektem Ladeport o.ä. gekauft um das Display auszubauen und weiterzuverwenden.
Ohne Strom kannst du das Gerät nicht testen und daher nicht erkennen ob das Display noch in Ordnung ist.
Es handelt sich also um einen verdeckten Sachmangel.

Wenn du Sachmangelhaftung ausgeschlossen hast, bist du fein raus. Hast du aber vermutlich nicht, sonst würden wir hier nicht drüber sprechen (falls doch, verweist du einfach nur darauf und sagst sonst garnichts).

Aus objektiver Sicht gibt es nun 3 Varianten:
1) Du hast den Mangel am Display bewusst verschwiegen, um über dessen Wert als Ersatzteil einen besseren Preis zu erzielen. Nicht dass ich dir das unterstellen will, aber es ist natürlich eine mögliche Variante.

2) Du wusstest es nicht, das Display war aber schon beschädigt.

3) Das Display war noch okay.

1 und 2 muss der Käufer beweisen. Kann er das noch, nachdem er das Gerät zerlegt hat?
3 musst du NICHT beweisen.

Rein rechtlich bist du erstmal fein raus, bis der Käufer etwas nachweisen kann.
Sieh zu dass du das Geld in Sicherheit bringst, z.B. Paypal Konto vollständig leer machen.

Wichtig ist, dass du nichts sagst/schreibst, woraus man dir einen Strick drehen kann.
Ich würde nur fragen wie der Käufer festgestellt haben will, dass das Display bei Übergabe bereits defekt war.


Sendet er es ungefragt zurück, versuche die Annahme zu verweigern (ist heutzutage ja gar nicht so leicht, da man meistens nicht mehr unterschreiben muss).
 
@Dominion
JA der Verkäufer wusste, dass das Gerät bereits geöffnet worden ist.
Es sind ja Fotos von der Anzeige drinnen, dass das Gerät hinten geöffnet worden ist.

Habe aber den Eindruck, dass der Käufer jetzt mit Mängeln kommt, die ich nicht nachvollziehen kann um am Preis zu drücken oder Goodies zu holen
  • schlecht Verpackt -> Handy wurde in Luftpolster Folien Mehrmals umwickelt. ca. 10 cm Dick
  • Backcover total abgenutzt -> Ist auch ein Gebrauchtgegenstand, aber ich habe meine Smartphones immer mit Silikonhülle benutzt und er hat die Fotos gesehen. Ich bin der Meinung, dass der Zustand gut war. Aber dieses runtermachen der Produkte ist so eine Sache

@h00bi
1. Kann den Punkt nachvollziehen. Aber ohne Strom, konnte ich das Display leider nicht testen, was von mir ja ungewollt ist. Wegen diesen mickrige 2 Stelligen Bereich, was ich das Gerät verkauft habe, tu ich mir den Stress ungern an.
Eventuell hat ja wirklich das Charging Board das Display beschädigt zB Kurzschluss etc.Aber das ist halt nicht mein Fachgebiet.

2. Ich wusste es tatsächlich nicht. Wenn das Gerät runtergestürzt ist und das Glas und das Display einen schden erlitten hat, dann kann ich es nachvollziehen. Aber so erkenne ich es als Laie ja nicht.

3. Kann ebenfalls zutreffen, mein letzter Stand war halt dass es funktioniert hat, aber das Gerät nicht mehr geladen hat.

Ja, ich muss da eh echt aufpassen, nicht dass ich was falsches schreibe. Aber wenn ich ein Gerät als DEFEKT deklariere, ist man da nicht eigentlich schon raus?

Habe ja auch in der Anzeige geschrieben, dass das Gerät sich nicht mehr laden lässt, somit kann ich das Gerät logischerweise nicht auf Funktion überprüfen.


Nächstes mal werde ich defekte Geräte einfach entsorgen. Den Ärger tu ich mir sicherlich nicht mehr an.
 
Sylar schrieb:
Nächstes mal werde ich defekte Geräte einfach entsorgen. Den Ärger tu ich mir sicherlich nicht mehr an.
Schreib einfach zukünftig dazu, dass du Sachmangelhaftung ausschließt. So wie man es bei jedem Privatverkauf machen solle. Das muss auch kein komplizierter Satz mit Erklärungen sein.
"Sachmangelhaftung ausgeschlossen" reicht.
Natürlich könnte der Käufer dir dann immer noch das verschweigen eines Mangels vorwerfen. Aber das ist in den meisten Fällen eh nur heise Luft.
Wenn du das Geld in Sicherheit gebracht hast, kann dir das erstmal egal sein.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Sylar
Das hab ich eh bei den Privatverkäufen meistens drinnen. Nur hier wurde es ja explizit als Defekt markiert und nicht als Gebraucht verkauft. Aber du hast da vollkommen recht.

Habe es eh irgendwie in allen meinen Anzeigen drinnen in etwa. Da Privatverkauf keine Gewährleistung/Garantie oder sonstige Mängel ausgeschlossen." Nur halt etwas besser formuliert. Denke der pocht auf eine Entschädigungszahlung oder so ähnlich.
 
Hast du Fotos von dem Schaden? Wenn ja, weißt du das die Bilder auch wirklich von deinem Smartphone gemacht wurden?
 
Zuvor war noch das Panzerglas UND die Originale Displayschutzfolie drauf. Ob es mein Smartphone ist kann ich nicht sagen. Das was ich sagen kann, ist dass das Frontglas vor dem Abschicken DEFINITIV kein Schaden hatte. Die Displayschutzfolie hat er aber entfernt und nicht ich.

7ab6d917-758f-11ed-b52c-5bedc2c8efb5.jpg
 
Und so lange es nicht zu 100% bewiesen ist dass es dein Gerät ist, würde ich dem kein mm entgegenkommen. Nicht das er beim entfernen der Folie den Schaden ggf selbst verursacht hat?
 
JimmyTheApe schrieb:
Und so lange es nicht zu 100% bewiesen ist dass es dein Gerät ist, würde ich dem kein mm entgegenkommen. Nicht das er beim entfernen der Folie den Schaden ggf selbst verursacht hat?
Das ist es ja, er hat ja selber schon am Gerät was gemacht, ob er es selber zerstört hat oder es wirklich schön zerstört war kann halt keiner beweisen. Er meint halt dass eventuell ein Kurzschluss dass Display zerstört hat. Und da trifft halt der Punkt, dass das Gerät nicht mehr laden konnte ein. Ich als Laie kann halt nicht sagen, ob es ein Kurzschluss war oder nicht. Ich weiß nur dass Gerät konnte nicht mehr geladen werden.
Cyberdunk schrieb:
Hast du die IMEI Nummer nicht mehr?
Doch, aber der kann ja alles umbauen und mir das Defekte zurück schicken. Er wollte ja nur das Display.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Sylar und andimo3
Sehe ich genauso, ich würde Jegliche Diskussion und Kontakt abbrechen, soll er doch Klagen wenn er sich so 100% Sicher ist....
 
Zurück
Oben