Der Kauf im Forum?!

Hc-Yami

Admiral
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Juni 2010
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Hallihallo,
ich möchte Sicherheit für vielleicht folgende Aktivitäten von mir:

User A sucht ein Netzteil, User B, hat genau das was er sucht und bietet 40€. User A stimmt ein und überweist User B das Geld für das Netzteil. User B ist aber ein böser Mensch und verschickt dieses nicht.

-> Wie sieht die Rechtslage aus? Darf User A, User B verklagen und ist ein Verkehr von Posts oder Privaten Nachricht ein Beweis?
 
Hmmm...würde mich auch mal interessieren, ob da ein richtiger Kaufvertrag zustande gekommen ist.
 
alles ausdrucken und ab zum Anwalt. Wobei bei so einer Streitsumme wie mit Kononen auf Spatzen. Aber solltest du Rechtsschutzversichert sein wieso nicht.

Der Kaufvertrag ist in der Regel formfrei. Er kann also sowohl mündlich und schriftlich als auch durch konkludentes Handeln abgeschlossen werden. Nur bei bestimmten Kaufverträgen schreibt der Gesetzgeber eine besondere Form vor. Notarielle Beurkundung ist nach § 311b Abs. 1 BGB erforderlich beim Kauf von Immobilien (Grundstücke, Wohnungseigentum), nach § 15 Abs. 4 GmbHG beim Kauf eines GmbH-Anteils oder nach § 2371 BGB beim Erbschaftskauf.

Grüße
 
User A sollte erstmal Kontakt mit User B aufnehmen, sollte das alles keine Wirkung zeigen, bzw. nicht klappen dann ist es Betrug (§263 StGB). User A hat Bankdaten, Name etc. von User B --> Schon mal gut. Private Nachrichten über Email, oder auch übers Forum und Post sind Beweismittel und sollten deshalb einmal als Datei und einmal ausgedruckt/gesichert werden!

PS: Anwalt brauchst du nicht, ab zur Polizei!
 
Erstmal musst du ihm eine Frist (Versandfrist) setzen, wenn er die nicht einhalten soll, kannst du ab da erst ihn anzeigen.
Beweismittel ist natürlich auch eine E-Mail also eine elektronische nachricht.
 
Es ist ein Rechtsgültiger Kauffvertrag zustande gekommen.
Und soviel ich weiss, ist CB sogar verpflichtet die IP des "bösen Users" zur "Tatzeit" herauszugeben, damit dieser identifiziert werden kann und ein Strafverfahren eingeleitet werden kann.

Mfg Kae
 
Gibt es zu der Nachfrage + Angebot + beidseitigem Zustimmen des Preises und den danach folgenden PN´s eine Art "Aufzeichnung"?

Wenn ja, dann könntest du rechtliche Schritte einleiten.

Wobei ein Kauf in einem Forum eher Richtung beidseitigem Vertrauen abläuft. Eine klare, rechtliche Grundlage (Kaufvertrag) ist in einem Forumsmarktplatz wahrscheinlich nicht gegeben.

Edit: @KaeToo]\[ -> "Es ist ein Rechtsgültiger Kauffvertrag zustande gekommen." Bist du dir da so sicher?
 
Mhh, ich dachte schon User A verschickt dann seine 40€ blind. Ist ja gut, dass es in Deutschland noch Gerechtigkeit gibt. xD

-> Werde jetzt erstmal Screenshots etc. machen?
--> Zählen Screenshots als Beweis? °.°
 
A hat mit B eingestimmt, dass der Artikel für xx Euro den Besitzer wechselt (mündl. Vereinbarung = Kaufvertrag). Da B vorgibt, den Artikel verkaufen zu wollen handelt es sich um eine Täuschungshandlung ggü. A. Dadurch erregt B bei A den Irrtum der Artikel stehe gegen xx Euro zum Verkauf. B hat durch die Überweisung eine Vermögensverfügung und A einen Vermögensschaden, da B die Ware nicht versendet. B möchte sich somit bereichern = Ein einwandfreier Betrug gem. §263 StGB

EDIT: Klar zählen auch Screenshots als Beweismittel, druck diese aus und nehm sie mit zur Polizei! Am besten auch mal digital auf ner CD etc. Und vor allem druck jede PN aus, selbst wenn für dich dafür nichts bewiesen wird --> selbst das ist nämlich Beweismittel, da es beweist, dass du Kontakt zu der Person hattest!
 
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Naja, noch hat die Person mich ja nicht betrogen. Ich hoffe auch nicht. xD

Ich wollte nur Gewissheit haben, es gibt ja immer Schwarze Schafe.
 
ich hatte es auch mal... ich hatte mitte mai einen switch hier gekauft, und das geld überwiesen - is ja nie etwas passiert.

Der switch ist, auch nach mehrmaliger aufforderung nicht bei mir eingetroffen, bei einer streitsumme von 36€ habe ich davon abgesehen eine anzeige zu erstatten, und habe es hin genommen.... nerven tu ich ihn aber immernoch.
 
kaufvertrag kommt dann zustande wenn geld oder ware geflossen ist. in dem fall ist der der seinen teil nicht einhält zu belangen;-)
 
Denke schon das ein Kaufvertrag zustande kommt. Ist ja egal wie die beiden Willenserklärungen zustande kommen, solange sie vorhanden sind.

Scrrenshot ist nicht schlecht, ansonsten Mails und PMs aufbewahren.

Denke das ist hier tendenziel von den Usern her schon sicherer als Ebay. Wer riskiert denn eine Anzeige wegen 40€.
 
rony12, warum hast du nicht angezeigt? - Ich würde es sofort tun... .

-> eBay ist meiner Meinung nach sehr sicher, man muss nur wissen, damit umzugehen. :P
 
einfach das geld zurück buche lassen von deiner bank.

sollte dir das andere lästige drum herum ersparen.
 
Wenn das Geld fest da ist, kann man das doch nicht mehr zurück buchen. °.°
Stell mal vor du kaufst was bei mir, überweist das Geld und einen Monat später sehe ich, dass du das Geld zurück gezogen hast. :lol:
 
Hatte auch mal das Problem hier im Forum mit nicht erhaltener Ware.

Obwohl ich das Konto angeben habe wie ich die Anzeige erstattete kam
nach 6 Wochen der Brief von der Staatsanwaltschaft das der Täter nicht
ermittelt werden konnte.
Somit konnte ich meine 30€ als Verlußt verbuchen.
Möglich wäre noch der Weg über einen Rechtsanwalt gewesen, aber ohne Rechtsschutzversicherung recht kostspielig.
 
Sprich du gehst zur Polizei? Du zeigst denen den Überweisungsschein, den Nachrichtenverlauf? Die Kontodaten?

In meinem Fall hätte ich doch:
Die Ip, den Namen, den Wohnort.

Das müsste doch mehr als genug sein oder?
 
Hier läuft einiges durcheinander:

Zunächst muss man Zivilrecht und Strafrecht trennen.

Zivilrechtlich kommt ein Kaufvertrag schon durch die zwei übereinstimmenden Willenserklärungen zustande, auf die Erfüllung kommt es hierbei nicht an.

Aber nicht jede Verletzung zivilrechtlicher Pflichten stellt zugleich auch ein strafrechtlich relevantes Verhalten dar.
Einen Betrug sehe ich hier bspw. noch nicht, denn dafür braucht es einen beweisbaren Vorsatz, welcher eben gerade nicht schon durch die Nichtlieferung indiziert wird.
Erst wenn sich der Eindruck verfestigt, dass der Verkäufer von Anfang nicht vor hatte, zu liefern, liegt ein begründeter Anfangsverdacht eines strafbaren Betruges vor.

Im Allgemeinen sollte man bei Kaufverträgen im Internet immer vorher überlegen, was man vereinbart und wie vertrauenswürdig das Gegenüber ist.
 
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