Glasfaser Deutsche Glasfaser verlängert Ende Nachfragebündelung kommentarlos

DLMttH schrieb:
Ich hatte hier noch nie einen DSL-Abbruch, an dem nicht eine ins Kabel beißende Hauskatze Schuld gewesen wäre.
Bei DSL ist du dabei der Einzige unter Millionen, bei Glasfaser wärest du der Einzige unter Millionen, wenn es anders wäre.

Delgado schrieb:
Das zeigst du mir mal, ich finde die nicht.
https://www.deutsche-glasfaser.de/service/downloads/
https://www.deutsche-glasfaser.de/glasfaser/leitungswege/

Delgado schrieb:
Ich fantasiere da nicht, ich habe einen Screenshot aus dem Prospekt oben eingefügt.
Das Prospekt ist für die Wohnungswirtschaft, also für die Betreiber, Eigentümer und Vermieter großer Wohnanlagen. Bist du das? Oder geht es für dich eher um den Anschluss in einer Eigentumswohnung oder Haus? Dann bist du da falsch. Für mich hört sich die Beschreibung oben eher so an, als seist du Privatkunde. Damit ist dieses Prospekt für dich vollkommen irrelevant.
 
riversource schrieb:
Für mich hört sich die Beschreibung oben eher so an, als seist du Privatkunde. Damit ist dieses Prospekt für dich vollkommen irrelevant.
Das ist der Prospekt, den die DG in die Briefkästen wirft :)
Und ja, das ist ein 6-Familien-Haus, in dem ich als Eigentümer wohne.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte am 05. Januar die DG angeschrieben, was unter Vollausbau zu verstehen ist, da es inzwischen 3 verschiedene Varianten dazu gab (2 im Prospekt, eine weitere von Vertreter, der Hausbesuche macht).
Nach einer Woche habe ich erinnert, dann kam die Antwort, ich solle mich noch etwas gedulden, das könne bis zu 6 Wochehn dauern. Gekommen ist bis heute noch nichts.
 
Delgado schrieb:
Das ist der Prospekt, den die DG in die Briefkästen wirft :)
Das heißt ja nicht, dass es für dich relevant ist. Kaufst du einfach alles, wovon man dir ein Prospekt in den Briefkasten wirft, oder schaust du vorher, ob es für dich wichtig ist?

Nur weil man einen Glasfaseranschluss beauftragt, muss man nicht seinen gesunden Menschenverstand abschalten.

Delgado schrieb:
Ich hatte am 05. Januar die DG angeschrieben, was unter Vollausbau zu verstehen ist, da es inzwischen 3 verschiedene Varianten dazu gab (2 im Prospekt, eine weitere von Vertreter, der Hausbesuche macht).
Wichtig ist nur das, was im Vertrag steht. Nicht das, was in Prospekten steht, die gar nicht für deinen Anwendungsfall geschrieben wurden.
 
Mach mal vorsorglich einen Widerruf. Haustürgeschäfte sind da ja eingeschlossen.
 
riversource schrieb:
Das heißt ja nicht, dass es für dich relevant ist. Kaufst du einfach alles, wovon man dir ein Prospekt in den Briefkasten wirft, oder schaust du vorher, ob es für dich wichtig ist?

Nur weil man einen Glasfaseranschluss beauftragt, muss man nicht seinen gesunden Menschenverstand abschalten.
Du kannst gerne aufhören, mir zu antworten, auf deine Bemerkungen kann ich verzichten.
Nur noch dazu: der Prospekt war im Briefkasten, da hatte ich noch keinen Vertrag angeschlossen, da war die Nachfragebündelung ja erst am Angang. Warum genau soll jetzt dieser Prospekt für mich nicht maßgeblich sein? Das war die Werbung von der DG, also kann man davon ausgehen, dass die Angaben darin zutreffend sind. Ansonsten wäre es schlicht irreführende Werbung.
Ergänzung ()

SW987 schrieb:
Willst Du es noch? Ja oder nein?

Weiß das DG? Ja oder nein?
Ich will es nicht mehr, und die DH weiß seit heute davon.
 
Da arbeitet heute sicher niemand, hab das ja erst vorher über das Kundenkonto abgeschickt. Da rechne ich frühestens in 6 Wochen mit einer Antwort :evillol: Wir werden sehen.
 
Delgado schrieb:
Du kannst gerne aufhören, mir zu antworten, auf deine Bemerkungen kann ich verzichten.
Nur weil sie dir nicht gefallen? Wenn du keine Antwort willst, dann stell die Frage nicht.

Delgado schrieb:
Das war die Werbung von der DG, also kann man davon ausgehen, dass die Angaben darin zutreffend sind. Ansonsten wäre es schlicht irreführende Werbung.
Die Werbung ist ja auch zutreffend. Aber du bist nicht die Zielgruppe. Wenn dir jemand Werbung für einen LKW in den Briefkasten wirft, kaufst du dann einen LKW, auch wenn du keinen Führerschein dafür hast?

Also, lange Rede, kurzer Sinn: Wenn du noch innerhalb der 14 Tage bist, kannst du zurücktreten. Aufgrund irgendwelcher obskurer Randbedingungen, die du dir da gerade konstruierst, sicher nicht. Dazu reicht weder die Flyer Werbung, noch die verlängerte Nachfragebündelung. Du hast eine Bestellung bei der DG aufgegeben, wenn sie diese annehmen, dann kommt ein Vertrag zustande. Punkt. Raus kommst du daraus dann nur mit Kulanz der Gegenseite.
 
riversource schrieb:
Die Werbung ist ja auch zutreffend. Aber du bist nicht die Zielgruppe. Wenn dir jemand Werbung für einen LKW in den Briefkasten wirft, kaufst du dann einen LKW, auch wenn du keinen Führerschein dafür hast?
Was reitest du immer auf der Zielgruppe herum? Das musst du mir jetzt schon noch erklären. Ich bin Eigentümer meiner Wohnung, und kann dann wohl auch einen Anschluss beantragen, Aber jetzt ist genug, dein Ton gefällt mir nicht so.
 
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riversource schrieb:
Die Werbung ist ja auch zutreffend. Aber du bist nicht die Zielgruppe. Wenn dir jemand Werbung für einen LKW in den Briefkasten wirft, kaufst du dann einen LKW, auch wenn du keinen Führerschein dafür hast?
Schlechtes Beispiel. Wenn ich einen LKW gebrauchen kann kann ich den doch kaufen und sollte mich dabei auf die vorgelegten Infos verlassen können. Ob ich einen Führerschein dafür habe ist für den Kauf doch irrelevant. Schlimmstenfalls kauf ich den für mein Privat-/Firmengrundstück und der wird nie eine öffentliche Straße sehen.
riversource schrieb:
Dazu reicht weder die Flyer Werbung,
Es wäre halt definitiv nicht die feine Art und durchaus irreführend, für Kunden unzutreffende Infos zu verbreiten.

Zum Thema: Eine Verschiebung/Verlängerung der Frist ist durchaus üblich, egal bei welchem Anbieter. Das man für die Verkabelung im Haus den Kabelweg selbst vorbereiten muss (wenn mans kostenlos haben will) seh ich auch als üblich an und bekannt an, ich persönlich steck aber auch etwas in dem Thema drin.
 
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Delgado schrieb:
Was reitest du immer auf der Zielgruppe herum? Das musst du mir jetzt schon noch erklären.
Bist du Betreiber oder Vermieter von fremdgenutztem Wohneigentum? Dann bist du die Zielgruppe. Jedenfalls wird die direkt in der Titelzeile adressiert. Und wenn es darum geht, also fremdgenutztes Wohneigentum mit vielen Wohneinheiten zu erschließen, dann kannst du dich auch auf den Flyer und den Vollausbau berufen. Dabei geht es aber eindeutig um den gewerblichen Kunden und um Immobilien mit mehreren Wohneinheiten. Formulierungen wie "Vorteile für Vermieter", "Um die jeweiligen Verträge müssen Sie sich als Vermieter dabei keine Gedanken machen – die Mieter gehen das Vertragsverhältnis direkt mit uns ein", "Volles Glasfaserpotenzial für all Ihre Wohneinheiten" oder "Leitungswege in jede Wohnung" sollten da stutzig machen.

Wenn du aber Privatkunde bist, dann solltest du bei der DG auch im Bereich "Privatkunden" schauen.

Merkst du es? Du versucht gerade, dir Angebote zu eigen zu machen, die gar nicht auf dein Vertragsverhältnis passen. Was steht denn auf deinem Vertrag drauf? Ist das ein Vertrag für den Betreiber einer Wohnanlage oder ein Privatkundenvertrag?

rezzler schrieb:
Wenn ich einen LKW gebrauchen kann kann ich den doch kaufen und sollte mich dabei auf die vorgelegten Infos verlassen können. Ob ich einen Führerschein dafür habe ist für den Kauf doch irrelevant.
Ja, stimmt natürlich. Aber Angebote für die Betreiber von Wohnanlagen sind halt für Betreiber von Wohnanlagen, und nicht für Eigenheimbesitzer. Wenn das der Fall ist, kann ich mich natürlich auch auf den kostenlosen Vollausbau berufen. Sonst nicht.

Ich glaube nicht, dass es an dieser Stelle Sinn macht, weiter zu diskutieren. Du hast Details eines Flyers auf dich bezogen, die für dich gar nicht zutreffend sind, und dazu noch versäumt, die Vertragsanlagen zu lesen. Jetzt schwimmen dir die Felle davon, und du suchst einen Weg, aus der Nummer rauszukommen, ohne dass deine Nachlässigkeit bestraft wird. Aber dafür brauchst du jetzt halt schon großes Glück.

Tröste dich mit dem Gedanken, dass du wenigstens einen zukunftssicheren Internet-Zugang bekommst. Nachanschlüsse können Jahre dauern, und die Telekom spricht schon von Abschaltung der Kupfer-Infrastruktur in Glasfasergebieten. Am Ende steht man ohne Internet da.
 
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Da steht nicht, das die Leistung via Telekom und Kupfer erfolgen muss.
 
Dass es über GF erfolgen muss aber auch nicht.

Im Zweifelsfall wird die BNetzA entscheiden und im Anschluss dann die Gerichte.

Das Thema ist zugegeben sehr schwierig und konfliktbehaftet.

Übertrage es mal aufs Gasnetz. Was passiert mit diesen Leitungsanlagen im Milliardenwert und den gerade neu errichteten Gasheizungen, wenn das ab 20XX verboten sein soll?
 
SW987 schrieb:
Dass es über GF erfolgen muss aber auch nicht.
Klar, rein theoretisch könnte auch der Gf-Betreiber abschalten und alle müssten wieder auf Kupfer wechseln.

Für den von dir verlinkten Paragraphen müsste die BNetzA halt erstmal jemanden zur Versorgung im betroffenen Gebiet verpflichten.
SW987 schrieb:
Das Thema ist zugegeben sehr schwierig und konfliktbehaftet.
Zumindest dank der Gesetzestexte mit ihren Querverweisen nicht ganz einfach zu verstehen.
SW987 schrieb:
Übertrage es mal aufs Gasnetz. Was passiert mit diesen Leitungsanlagen im Milliardenwert und den gerade neu errichteten Gasheizungen, wenn das ab 20XX verboten sein soll?
Man hätte ein super Leerrohrnetz für Glasfaserkabel :D Und den Milliardenwert hätte das Netz dann nicht mehr, weil darf man ja nicht nutzen.
 
riversource schrieb:
Bist du Betreiber oder Vermieter von fremdgenutztem Wohneigentum? Dann bist du die Zielgruppe. Jedenfalls wird die direkt in der Titelzeile adressiert. Und wenn es darum geht, also fremdgenutztes Wohneigentum mit vielen Wohneinheiten zu erschließen, dann kannst du dich auch auf den Flyer und den Vollausbau berufen. Dabei geht es aber eindeutig um den gewerblichen Kunden und um Immobilien mit mehreren Wohneinheiten.
Es ist ein Haus mit 6 Wohnungen, 6 verschiedene Eigentümer, 5 vermieten Wohnraum, einer (ich) bewohnt seine Wohnung selbst. Da ist niemand gewerblich tätig damit. Ich passe also nur in die Gruppe Bewohner, bin aber kein Vermieter. Diese Fälle sind offensichtlich nicht berücksichtigt.
 
rezzler schrieb:
(...)Man hätte ein super Leerrohrnetz für Glasfaserkabel :D Und den Milliardenwert hätte das Netz dann nicht mehr, weil darf man ja nicht nutzen.
"Leider" ist ein Gasrohrnetz kein Glasfaserrohrnetz. Leg mal die FTTX-Netzstruktur auf eine Gasnetzstruktur, schnell wird man die wesentlichen Unterschiede bemerken, vom "Einzug/Einbau" des GF-Rohrs ganz zu schweigen.

Super, der Milliardenwert verschwindet einfach, Kosten lösen sich in Luft auf!

Die exorbitanten (Sonder-)Abschreibungen werden auf die gewerblichen und privaten Gasnetznutzer umgelegt werden müssen.
 
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