Diensthandy - was kann man finanziell verlangen?

theblade

Commodore Pro
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Nabend Leute!

Bei mir in der Abteilung ist es zum Teil erforderlich das wir auch nach Feierabend für Mitarbeiter & Kunden erreichbar sein müssen.
Ich weis das ich arbeitsvertraglich /-rechtlich dazu nicht verpflichtet bin, jedoch wenn dann nur gegen $ oder Freizeitausgleich.

Bevor die Abteilungsleitung auf mich zu kommt: Was kann man finanziell eigentlich so verlangen? Habe absolut keine Ahnung.

Danke euch!
 
Frage doch mal deine Kollegen wie das bei euch gehandhabt wird? Ich würde mal sagen du kannst auf jeden Fall die Zeit am Telefon als Arbeitszeit anrechnen und nen kleinen Zuschlag wenn du Nachts oder am Wochenende erreichbar sein sollst... Kommt halt echt drauf an ob das einmal im Monat ein kurzer Anruf kurz nach Feierabend ist oder drei mal die Woche nachts mehrstuedndie Beratung
 
achso du machst es rein von der Dauer her abhängig? Dachte da eher an was pauschales.
 
Da es sich hier um soetwas wie ein Bereitschatsdienst bzw. 24/7 Support handelt, sollte dazu eigentlich schon Reglung in der Firma existieren. Ist zumindest bei größeren so.
Wenn es dir überlassen wird, kannst du echt verhandeln.
Aber da du keinerlei Angabe zu deinem Beruf machst, kann man dir auch keine Anwort geben.
 
Wenn Erreichbarkeit nach Feierabend vorausgesetzt und auch regelmäßig seitens des Arbeitgebers genutzt wird, dann ist es in meinen Augen definitiv eine Art von Bereitschaftsdienst und muss dementsprechend vergütet werden....
 
NuminousDestiny schrieb:
Aber da du keinerlei Angabe zu deinem Beruf machst, kann man dir auch keine Anwort geben.

Vermietung und Verkauf von Flurförderfahrzeuge.
 
Also bei einem Bekannten wird es so geregelt, dass für einen Anruf ein Pauschalbetrag von 50 Euro bezahlt und zusätzlich stundenweiße abgerechnet wird (soweit ich weiß als normale Arbeitszeit). Ist zwar eigentlich im Entwicklungsbereich, aber da es sich um individuelle Systeme im Millionenbereich handelt, müssen die im bei Notfällen von Kunden auch mal ran. Insgesamt kommt das aber recht selten vor, hochgerechnet maximal 1 mal im Monat. Inwiefern die Häufigkeit bei der Vergütung eine Rolle spielt, kann ich übertragen auf deine Branche jetzt nicht sagen.
 
Bei uns gehört es schlicht und einfach zur Stellenbeschreibung hinzu und ist somit im Arbeitsentgelt mit drin.

Hängt also wirklich davon ab, wie bei Euch die entsprechende Betriebsvereinbarung aussieht.
 
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