Domain Namensrechte - wann verletzt?

andy-9

Ensign
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Nov. 2014
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165
Servus zusammen,

wenn man eine Domain registriert, muss man auf geschützte Marken achten. Das kann man ja ganz einfach bei register.dpma prüfen.
Wann ist es nun aber eine Verletzung des Namensrechtes? Wenn meine Domain eins zu eins einer eingetragenen Marke entspricht oder bereits wenn Teile meiner Domain diese Marke enthalten?

Mal ganz aus der Luft gegriffene Beispiele für eingetragene Marken: USB oder HDMI

Wären jetzt folgenden (frei erfundenen) Domains Verletzungen des Namensrechtes dieser Marke:

usbkabel-shop.de
usbdockingstation-ratgeber.de
shop-für-hdmiadapter.de


Mir ist jetzt nichts besseres eingefallen, aber ich glaube ihr versteht das Prinzip ...
 
Der USB (um genau zu sein) gehört niemandem, es ist ein IT-Standard wie auch HDMI. Der Begriff Dockingstation gehört auch niemandem. Wie auch. Es ist ein Sammelbegriff wie Kabel oder Adapter.

Mach dir keine Sorgen. Solange du die Site nicht shop-für-iphone-kabel.de nennst ist alles gut.
 
ok, dass man jetzt keine offensichtliche Marke oder ein Produkt wie iphone in seiner Produktdomain verwenden darf ist klar.

USB und HDMI ist ein allgemeiner Standard, deswegen hab ich das Beispiel auch so gewählt, aber beide sind "eingetragene Wortmarken" mit Inhaber etc., dass kann man bei dpma prüfen. Deswegen bin ich mir unsicher ob man so einen Standard in seiner Domain verwenden darf. Dass die Begriffe niemanden gehören, stimmt ja dann in dem Sinne auch nicht, man kann ja dann Inhaber bei dpma nachlesen.

Mach mir wahrscheinlich ganz um sonst Sorgen, weil wenn man googelt sieht man ja, dass in anderen Domains auch solche allgemeinen Standards verwendet werden. Und die haben bestimmt nicht alle die Namensrechte. Bin bloß nicht scharf darauf irgendwann eine Abmahnung zu erhalten.
 

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