Domainvertrag gültig? Anspruch auf Erfüllung?

Tarkoon

Lt. Commander
🎅Rätsel-Elite ’24
Registriert
Juli 2004
Beiträge
1.241
Hallo!

Ich habe eine Frage zu einem Sachverhalt, der mich etwas ärgert.
Ich habe gestern bei einem Webhostinganbieter eine Domain bestellt.
Die Domain wurde im Domaincheck als verfügbar angezeigt mit einem kleinen zweistelligen Preis.
Ich habe per Paypal bezahlt und auch eine Rechnung erhalten.
Einen Tag später schreibt der Webhoster mich jetzt an und sagt, dass es eine Premiumdomain wäre und der Preis nicht gering zweistellig sondern bei
7345€ läge!!!
Ich ärgere mich darüber jetzt natürlich extrem!
Habe ich da irgendwelche Ansprüche? Oder wie schätzt ihr die Situation ein?
Ach ja, es handelt sich (leider) um einen östereichischen Anbieter...
 
Tag :)

Nach meinem Verständnis ist der Vertrag zustande gekommen. Prinzipiell ist eine Anfechtung möglich, die muss aber plausibel (und nicht etwa missbräuchlich erst aufgrund des erkannten Interesses an der Domain) sein.

Ich bin bzgl der genauen Abläufe nicht sicher: Letztlich ist ja der tld-Verwalter zuständig. Gegen den Webhostinganbieter hast du vllt lediglich den Anspruch auf Durchführung des Domainauftrags ggü der tld-Verwaltung. Wenn der sich jetzt einfach so selbst die Domain schnappt und an dich nur zu seinen Konditionen verkaufen möchte, ist das sehr ärgerlich, in Bezug auf die Domaineigentumsverhältnisse aber wohl erst mal nicht zu ändern.

Natürlich verhält er sich - die Möglichkeit der Anfechtung mal außer Acht gelassen - vertragsbrüchig und entsprechend schadensersatzpflichtig; witzigerweise könnte man vllt sogar den von ihm geforderten Preis als Schadenshöhe annehmen, wenn er denn wirklich den realistischen Wert widerspiegelt. Um eine Klage käme man aber wohl nicht herum.

PS: Ich habe es nicht genau geprüft, sondern vermute nur mal, dass das österreichische Recht nicht wesentlich vom Deutschen abweicht. Kenne auch keine Sonderregelungen - mag sein, vllt auch im Deutschen, dass man auch in deiner Situation Anspruch auf die Domain erheben kann; da gibt es verschiedenste denkbare Dinge, zB einen weithin bekannten Firmennamen, wenn ich mich jetzt nicht beispielhaft täusche^^
 
Ich vermute, der TE hat lediglich einen Geschäftsbesorgungsvertrag ohne Erfolgsgarantie über die Beschaffung einer Domain abgeschlossen.

Ohne Detailkenntnis des Anbieters und der Auftragsbestätigung sind leider keine präziseren Antworten hier jetzt möglich.
 
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