Doppellieferung trotz Hinweis. Wie ist die Gesetzeslage?

schatz131

Ensign
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Dez. 2008
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hallo.
ich hätte hier mal eine frage an die rechtsvertreter hier.
folgender sache liegt zu grunde:

Habe zwei mobilfunkverträge auf einmal verlängert. mit jeweils einem vergünstigten smartphon. die zwei verträge wurden auch verlängert, aber statt 2 wurden 4 smartphons geschickt.

nun, wie es dazu kam:

ich habe meine beiden verträge gekündigt, dann rief die kundenrückgewinnung an, und machte mir für die 2 verträge ein super angebot. ich stimmte denn beiden verträgen zu. kurze zeit später sah ich in meinem persönlichen bereich, das nur ein vertrag umgestellt wurde, daraufhin rufte ich da an, und fragte, warum nur ein vertrag geändert wurde, da sagte man mir, das wohl ein fehler vorliege, oder es vergessen wurde. wird aber sofort nachgeholt. was dann auch prommt geschah.
bei der hardware-info hab ich dann gesehen, das auf einmal 4 smartphons zum versand bereit stehen. ich wieder ans telefon, und bescheid gesagt, das da wohl ein versehen vorliegt, dann der mitarbeiter, ja, kann sein, aber das kann, (oder will), er nicht ändern, das machen aber die dann schon, wenn es versendet wird.
was wohl aber nicht geschehen ist.

was sind meine pflichten jetzt? ich habe denn mitarbeiter ja darauf hingewissen.
seit 5 wochen liegen die telefone jetzt bei mir, natürlich ungeöffnet.
natürlich würde ich mich über ein zusätzliches weihnachtsgeschenk freuen. wer nicht?

mich würde da jetzt der rechtliche hintergrund intressieren. und nicht der Moralische. ;-)

bedanke mich schon mal vorab für antworten.

MFG schatz131
 
@schatz131
Bist Du denn auch mit 4 Phones belastet worden?
 
Hallo.
Nein, ich wurde nur mit zweien belastet. Jeweils ein Euro und der versand. Aber mit vier lieferscheine. Und jedes phone im eigenen Karton. Sprich, es waren 4 Päckchen.

Gruß
 
Dann informier den Mobilfunkanbieter, dass er Dir zwei Smartphones zuviel geschickt hat und Du sie gerne wieder los werden möchtest. Anschliessend legst Du sie in den Schrank und wartest darauf, dass der Mobilfunkanbieter sie abholen lässt oder Dir Rücksendescheine zuschickt, so dass Du sie auf seine Kosten zurücksenden kannst. Damit hättest du Deine Pflichten ihm gegenüber erfüllt, denn Du musst nicht weiter aktiv werden. Wenn er sie nicht zurückholt oder sich deswegen nicht mehr meldet - gehören sie nach zehn Jahren Dir. Das nennt man Ersitzen nach §937 BGB. Da Du es dem Mobilfunkanbieter angezeigt hast, dass sich die beiden Phones in Deinem Besitz befinden, obwohl sie ihm zustehen und er sie nicht wieder wollte - geht das Eigentum auf Dich über.

Anders wäre es, wenn der Mobilfunkanbieter Dich damit belasten würde, dann müsstest Du aktiv werden um diese Doppelbelastung zu bereinigen.
Benutzen darfst Du die beiden Phones natürlich nicht!
 
Zuletzt bearbeitet:
@areiland
§937 (2) BGB verhindert in diesem Fall die Ersitzung... Paragraphen bitte genau lesen.

(Da Rechtsberatungen hier verboten sind (aus gutem Grund wie man sieht), stellt diese Aussage natürlich nur meine persönliche Meinung bzw. einen Hinweis auf korrektes Lesen der Gesetzestexte dar :))
 
Zeigt der Besitzer dem Eigentümer an, dass er die Sache in seinem Besitz hat um dem Eigentümer die Gelegenheit zu geben die Rückführung zu veranlassen - dann handelt er in gutem Glauben, wenn er die Sache verwahrt. Auch ist der Sachverhalt, dass er erst später erfährt, dass die Sache nicht ihm gehört, nicht gegeben. Denn er zeigt ja dem Eigentümer unverzüglich an, dass er die Sache wegen eines Irrtums von Seiten des Eigentümers in seinem Besitz hat. Also wird §937 (2) BGB wohl nicht greifen.

Veranlasst der Eigentümer die Rückführung der Sache nicht in der 10 Jahresfrist - trotz dem er in Kenntnis gesetzt wurde, dass die Sache sich im Besitz des Anzeigenden befindet, dann dürfte §937 (1) zur Anwendung kommen. Denn die Eigentumsverhältnisse waren ja nie strittig. Der Verzicht, ob jetzt bewusst oder wegen Versäumnissen des Eigentümers, auf die Rückführung der Sache dürfte die Ersitzung kaum hemmen können.

Das ist natürlich keine Rechtsberatung, ich bin kein Anwalt, aber es dürfte in etwa die Rechtslage sein.
 
hallo.
danke schon mal für eure antworten. 10 jahre ist natürlich schon ne lange zeit. ;-)

ich habe dem mobilfunkanbieter jetzt ne mail geschrieben, mit dem sachverhalt. bin gespannt, was sie zurück schreiben.
werde dann umgehend hier schreiben, was sie zurückgeschrieben haben.
bedanke mich noch mal ganz herzlich bei euch.

gruss
 
areiland schrieb:
Zeigt der Besitzer dem Eigentümer an, dass er die Sache in seinem Besitz hat um dem Eigentümer die Gelegenheit zu geben die Rückführung zu veranlassen - dann handelt er in gutem Glauben, wenn er die Sache verwahrt. Auch ist der Sachverhalt, dass er erst später erfährt, dass die Sache nicht ihm gehört, nicht gegeben. Denn er zeigt ja dem Eigentümer unverzüglich an, dass er die Sache wegen eines Irrtums von Seiten des Eigentümers in seinem Besitz hat. Also wird §937 (2) BGB wohl nicht greifen.

Veranlasst der Eigentümer die Rückführung der Sache nicht in der 10 Jahresfrist - trotz dem er in Kenntnis gesetzt wurde, dass die Sache sich im Besitz des Anzeigenden befindet, dann dürfte §937 (1) zur Anwendung kommen. Denn die Eigentumsverhältnisse waren ja nie strittig. Der Verzicht, ob jetzt bewusst oder wegen Versäumnissen des Eigentümers, auf die Rückführung der Sache dürfte die Ersitzung kaum hemmen können.

Das ist natürlich keine Rechtsberatung, ich bin kein Anwalt, aber es dürfte in etwa die Rechtslage sein.

Diesen Beitrag sollte man schnell wieder vergessen, nicht umsonst ist das Sachenrecht eines der schwersten Gebiete des Zivilrechts, an dem sich Laien überhaupt nicht erst versuchen sollten.

Der gute Glaube bezieht sich ebenso wie der Eigenbesitz auf die Eigentümerstellung des Besitzers; hier ist dem Besitzer aber sonnenklar, dass er kein Eigentümer ist, womit der Eigentumserwerb nach 937 I ausgeschlossen ist.
 
@ Doc Foster

mein Vater sagt immer, als Laie sollte man sich am besten überhaupt nicht an der Juristerei erproben, weil die Chance, richtig zu liegen, so verdammt klein ist.

Jura ist ja wahrlich kein einfaches Studium (wer was anderes behauptet, hat es nicht studiert).
 
hallo.
so, kurze zwischeninfo.
mobilfunkanbieter hat heute auf meine e-mail geantwortet. irgendwie wissen die nicht, was ich will. sie bitten mich, mal die lieferscheinnummern zu schicken, dann schauen sie, ob sie mein problem beheben können.
na ja, schicke ihnen die nummern morgen mal.
bin ja gespannt, denn ich hab ja eigentlich "kein problem".
also. mal abwarten wieder.

gruss
 
halo.
so, kurze info.
heute hat sich die gesellschafft gemeldet, sie wissen zwar auch nicht, wie das passiert ist, aber die schicken mir rücksendekarten, das ich die 2 smartphons zurück schicke.
ist zwar egal, aber nicht mal ein danke kam da, oder sonnst was. na, seis drumm.
bedanke mich aber trotzdem bei euch, für die unterstützung.

gruss schatz131
 
hallo.
so, habe ja die smatphons jetzt zurückgeschickt. leider ging der ärger dann erst mal los.
vorab schon mal, am liebsten hätte ich die dinger behalten, und alles wäre gut gewesen.

so, ich bekomme einen brief, mit den rücksendeaufkleber, und einen brief, denn ich ins packet legen sollte. ich alles getan und gut ist. zwei tage später, sehe ich im kundencenter, das meine verträge wieder zurück gebucht wurden, auf denn vertrag, denn ich vorher hatte. ich dann gleich angerufen, warum das das so ist, antwort, ja, sie schicken die handys zurück, also wollen sie woll die vertragsverlängerung nicht.. ich das kanns ja nicht sein. dann ich dennen es erklärt, die freundliche dame hat es dann begriffen, aber sie meinte, das ist über ihre kompetens, das muss der vorgesetzte regeln. alles klar, es kam auch ein rückruf, das alles wieder gut gut ist, verträge wieder umgestellt. dann auf meine frage, wenn jetzt sms und internet berechnet werden, wer dann aufkommt, sagten sie, ich soll die rechnung abwarten, und sollte es so sein, soll ich mich wieder melden, dann wird das rückerstattet. dachte ich, nun ist alles gut. aber, dann kam heute post, das meine kündigung, die ich im sommer gemacht habe, die ja bei der vertragsverlängerung hinfällig war, wieder aktiev ist, und das vertragsverhältniss im mai endet. dachte, das kanns ja wohl nicht sein. also, ich wieder angerufen, keiner weis bescheid, wie dsas sein kann weis auch keiner, aber, die kündigung ist dann halt jetzt hinfällig.
bin echt gespannt, was noch kommt.
auf meine frage, ob sie es mal gemerkt hätten, wegen denn zuviel handys, meinte die mitarbeiterin wohl nein.
also so ein zirkus. und jedesmal ne warteschleife. aber wenigstens hat sich die dame bedankt, für meine ehrlichkeit.

gruss
 
haha, selbst Schuld. Als Privatmann musst Du GAR NICHTS unternehmen. Du hättest die Handys einfach in den Schrank gepackt und abgwartet. Du bist zu NICHTS verpflichtet. Hätten die sich nach 6 Monaten nicht gemeldet, hätte ich die Teile vertickt und gut ist.

Wie immer im Leben: "Der Ehrliche ist der Dumme!" :king: merk Dir das für die Zukunft!
 
Wie kann man wohl jetzt noch NeoHazard widersprechen? Zumindest in diesem Fall nicht. Erstmal kein Danke, finde ich schwach für diese Art von Ehrlichkeit, defenitiv keine Selbstverständlichkeit. Dann noch Ärger dazu, fürs ehrlich sein. Leider gibts einige solcher Fälle.

@ TE: An deiner Stelle würde das alles in einem einzelnen Schreiben festhalten. Per Einschreiben. Und sollte das nicht klappen, die Rechnungen zurück buchen und diesen aufjedenfall widersprechen zusätzlich.
 
na ja, die gesetzlage ist ja wohl anders.
aber seis drumm. ist halt ärgerlich.
aber dafür hab ich ein gutes gewissen. :)
und, normal sollte jetzt alles glat gehen.

gruss
 
so. es gibt wieder neuigkeiten. leider hat sich das thema noch nicht erledigt. für mich aber schon jetzt.

es ist echt der hammer, was heute passiert ist. so, dann erzähl ich mal.

heute morgen, bekam ich ein päckchen. ich schau rein, und sie da ein smartphon, das ich vor ein paar tagen zurückgeschickt habe. mit einem brief, in dem stand, originaltext:

sehr geehrter her......, die retoure ihrer sendung mit der liefernummer ......... haben wir am 16.1.2013 erhalten. leider können wir sie jedoch nicht annehmen. dies liegt daran, das die voraussetzung für eine retoure nicht erfüllt sind. alles einzelheiten dazu sind auf dem retoureschein zusammengefasst. es tut uns leid, das wir ihnen nicht behilflich sein können.

auf dem warenrücknahmeschein, der mir zugesand wurde, und ich in das packet legen sollte, was ich auch getan habe, steht drauf:

(1) falsches gerät zum lieferschein.

also, ich für meinen teil, würde sagen, ich hab alles versucht, die sache zu klären. und wenn ich jetzt ehrlich bin, ich mach jetzt nichts mehr. wenn du zu "blöd" sind, das auf die reihe zu bekommen, kann ich nichts für. eigentlich hat mir die sache bis jetzt nur "ärger" gebracht. ich werde mich ganz einfach ruhig verhalten, und nach einem halben jahr warten, ist es halt dann meins. ich weis zwar nicht, ob das rechtens ist, aber ich würde sagen, ich habe alles versucht, die sache zu klären.

gruss
 
Kannst Du vlt noch schreiben um welchen Verein es sich handelt?
Magenta, Rot, Grün oder Blau?
oder einer von den Resellern?
 
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