dreimal kaputt=Geld zurück?

tiga05

Lt. Commander
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Hey Leute,

ich habe einen OCZ ATV Usb-Stick mit 32gb. Dieser ist mir jetzt schon das dritte mal kaputt gegangen. Der Umtausch steht kurz bevor.

Da gibt es doch irgendwo ein Gesetz, dass der Händler drei Versuche hat, die Ware zu reparieren. Nach dem dritten mal darf ich dann mein Geld (oder einen Teil dessen?) zurückverlangen.

Ist das so richtig?

Ich habe den Stick jetzt einmal über den Händler direkt und (bald) zweimal über einen Mitarbeiter im OCZ-Forum umgetauscht. Über den Hersteller direkt geht es einfach schneller.

Die Frage also: Zählen diese zweimal also auch als Reparaturversuch des Händlers?

MfG

tiga05
 
Jap. Hast das recht dein Geld zurückzufordern.
 
Da darfst du das komplette Geld zurückfordern, was du dafür damals bezahlt hast und nicht nur einen Teil :)
 
Cool, dann kann man sich ja fürs gleiche Geld nen viel besseren Stick kaufen :D.

Was ist mit Teil zwei meines Postes?
 
Die Frage also: Zählen diese zweimal also auch als Reparaturversuch des Händlers?
Nein. Außer der Händler hat die Regulierung an OCZ abgesegnet. In kurz: Weiß der Händler von den 2 Versuchen bei OCZ?
 
Reknarock schrieb:
Da darfst du das komplette Geld zurückfordern, was du dafür damals bezahlt hast
Sicher? Mein Acer Laptop wurde mehrmals repariert und wurde nach 23 Monaten zurückgenommen und ich habe nur ca. 40% zurück bekommen :(

Hatte es im MediaMarkt gekauft, weil die gerade eine Aktion hatten und P/L unschlagbar war
 
t-6 schrieb:
Nein. Außer der Händler hat die Regulierung an OCZ abgesegnet. In kurz: Weiß der Händler von den 2 Versuchen bei OCZ?

Nein:(

Mal nachfragen ob er kulant ist....
 
Du hast doch bestimmt Reperaturrechnungen bekommen, die kopierste und schickst sie mit zum Händler.

Ich hatte sowas mit meinem Samsung T240, der hatte einen defekt und wurde direkt nach Samsung geschickt bzw. abgeholt. Habe das Gerät innerhalb eines Monats 3 mal eingesendet da Samsung nie den richtigen Fehler behoben hatte (Backlight defekt).

Die RMA Unterlagen hab ich dann kopiert und alles zum Händler geschickt, habe daraufhin dann das komplette Geld erstattet bekommen und der Monitor war 1,5 Jahre alt.

Falls du keine hast, lass dir welche vom OCZ typen zusenden.
 
ich würde eher nachfragen ob du gegen einen anderen gleichwertigen artikel tauschen kannst.

als bei meinem kumpel seine 9800gx2 kaputt war, hat er als ersatz ne gtx470 bekommen.
 
Wahrscheinlich hättest du es direkt über den Händler regeln sollen.
Normalerweise hat man laut AGB (gelesen?) zweimaliges Nachbesserungsrecht.
Wenn dies erfolglos war, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.

Solange die Herstellergarantie greift und m.M. auch mit jedem neuen Gerät wieder von vorn beginnt, könnte OCZ das Spiel sicher noch ein paar Monate so weiterspielen.

Aber vielleicht hast du einen netten Händler und kannst dich vernünftig mit ihm einigen.

Ansonsten hast du immer noch die Möglichkeit OCZ in einem netten(!) Brief deine Erfahrung zu schildern und deine Überlegung zu äußern, den Hersteller aufgrund der entstandenen Probleme zu wechseln.

Wenn die intelligent und gut drauf sind, schicken sie dir vielleicht sogar ein besseres Modell ;-)
 
man hat nicht unbedingt recht auf das volle geld...

es wird anteilig zu dem zeitwert etc der restwert des artikels errechnet...das bekommt man dann wieder
 
Die Gesetzeslage schaut so aus (BGB §380 oder so), das der Händler, bzw der Verkäufer 2 versuche hat, mängel zu beseitigen. Man selber hat die wahl ob man eine nachbesserung oder ein neues gerät haben will. wenn man auch anschließend nicht in der lage ist, kannst du dein volles geld zurückerhalten und sogar schadenersatz einfordern, wenn es dazu gekommen sein sollte (bzw berechtigt ist)
 
Der Verkäufer darf grds. zwei Mal nachbessern, bevor die Nachbesserung als fehlgeschlagen gilt und der Käufer zum Rücktritt berechtigt ist, vgl. § 440 BGB.

Reparaturversuche des Herstellers muss sich der Verkäufer grds. nicht zurechnen lassen.
 
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