tiga05
Lt. Commander
- Registriert
- Sep. 2008
- Beiträge
- 1.190
Hey Leute,
ich habe einen OCZ ATV Usb-Stick mit 32gb. Dieser ist mir jetzt schon das dritte mal kaputt gegangen. Der Umtausch steht kurz bevor.
Da gibt es doch irgendwo ein Gesetz, dass der Händler drei Versuche hat, die Ware zu reparieren. Nach dem dritten mal darf ich dann mein Geld (oder einen Teil dessen?) zurückverlangen.
Ist das so richtig?
Ich habe den Stick jetzt einmal über den Händler direkt und (bald) zweimal über einen Mitarbeiter im OCZ-Forum umgetauscht. Über den Hersteller direkt geht es einfach schneller.
Die Frage also: Zählen diese zweimal also auch als Reparaturversuch des Händlers?
MfG
tiga05
ich habe einen OCZ ATV Usb-Stick mit 32gb. Dieser ist mir jetzt schon das dritte mal kaputt gegangen. Der Umtausch steht kurz bevor.
Da gibt es doch irgendwo ein Gesetz, dass der Händler drei Versuche hat, die Ware zu reparieren. Nach dem dritten mal darf ich dann mein Geld (oder einen Teil dessen?) zurückverlangen.
Ist das so richtig?
Ich habe den Stick jetzt einmal über den Händler direkt und (bald) zweimal über einen Mitarbeiter im OCZ-Forum umgetauscht. Über den Hersteller direkt geht es einfach schneller.
Die Frage also: Zählen diese zweimal also auch als Reparaturversuch des Händlers?
MfG
tiga05